HEREDITAS Blog

Nachlass als Sondervermögen der Erbengemeinschaft

Nachlass als Sondervermögen der Erbengemeinschaft

Erbschaften erweisen sich über die Trauer hinweg für manchen Erben auch als Glücksfall. Sie öffnen die Tür zu neuen Perspektiven. Dass der Nachlass aber nicht ohne Weiteres zur freien Verfügbarkeit der Erben steht, wird dabei gerne übersehen. Als Sondervermögen unterliegt der Nachlass einem besonderen Augenmerk. Die Frage ist, was bedeutet Sondervermögen? Der Nachlass ist Sondervermögen der Erbengemeinschaft. Er ist damit vom Privatvermögen der Miterben zu trennen. Zweck ist es vornehmlich, den Nachlass als Sondervermögen deshalb zu erhalten, um eventuelle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber Gläubigern zu bedienen. Als Sondervermögen unterliegt der Nachlass der Auseinandersetzung. Jeder Miterbe kann jederzeit …

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Verbindlichkeiten von Miterben der Erbengemeinschaft einfordern

Erbengemeinschaft: Verbindlichkeiten von Miterben einfordern

Wer Miterbe in einer Erbengemeinschaft wird, trägt Verantwortung. Diese Verantwortung zeigt sich mithin darin, dass der Miterbe auch gegenüber der Erbengemeinschaft für Verbindlichkeiten geradestehen muss. Der Nachlass wird Sondervermögen und ist vom privaten Eigenvermögen des Miterben strikt zu trennen. Mit dem Erbfall wird der Nachlass Sondervermögen der Erbengemeinschaft. Vom Sondervermögen ist das Privatvermögen des einzelnen Miterben zu trennen. Beides darf nicht vermengt werden. Zweck des Sondervermögens ist es, den Nachlass möglichst vollständig zu erhalten oder zu vervollständigen, um eventuelle Verbindlichkeiten von Nachlassgläubigern zu bedienen. Hat eine Erbengemeinschaft Ansprüche gegen einen Miterben, kann der Miterbe die …

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Erbenermittler: Miterben suchen und finden

Erbenermittler suchen und finden Miterben

Es gibt keine Erbschaft ohne Erben. Ist der Aufenthaltsort eines Erben nicht bekannt oder ist unklar, ob es überhaupt noch erbberechtigte Personen gibt, kann der Nachlass eines Erblassers oft nicht oder nur verzögert auseinandergesetzt werden. In solchen Fällen können Erbenermittler wertvolle Hilfe leisten. Allerdings gibt es auch schwarze Schafe. Sind Sie mit einem Problem dieser Art konfrontiert, sollten Sie wissen, auf was es dabei ankommt und wie Sie als Erbe, Testamentsvollstrecker oder als Nachlasspfleger die Auseinandersetzung des Nachlasses betreiben. Ist ein Erbfall nach der gesetzlichen Erbfolge abzuwickeln, muss das Nachlassgericht bei begründetem Anlass alle in …

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Was steckt im Nachlass? So ermitteln Sie den Inhalt der Erbschaft!

Inhalt Nachlass ermitteln

Hat ein Mensch diese Welt verlassen, gilt es für die Erben, über die Trauer hinaus den Inhalt des Nachlasses zu ermitteln. Manch einer träumt vom dicken Bankkonto und verborgenen Schätzen und macht sich, oft ohne Wissen der anderen Erben, im Haushalt des verstorbenen Erblassers auf die Suche. Das scheinbar Unbekannte hat eben seinen Reiz. Zum Inhalt des Nachlasses gehören aber nicht nur Vermögenswerte, sondern auf Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Erblassers. Wer den Inhalt des Nachlasses zuverlässig ermitteln will, muss in eigener Verantwortung recherchieren. Da der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers auftritt, kann er überall dort …

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Nutzung der Nachlassgegenstände in der Erbengemeinschaft: was ist erlaubt?

Nutzung von Nachlassgegenständen in der Erbengemeinschaft

Miterben fühlen sich oft als Eigentümer der Nachlassgegenstände. Dies sind sie auch. Aber eben auch nur als Miterben in der Erbengemeinschaft. In der Erbengemeinschaft müssen die Miterben den Nachlass gemeinsam verwalten und können nur gemeinsam verfügen. Aus dieser Vorgabe ergeben sich Regeln, aber auch Ausnahmen. Wer sie kennt, vermeidet Streitigkeiten und trägt dazu bei, den Nachlass ordentlich und interessengerecht zu verwalten und letztlich auseinander zu setzen. Acht Beispiele verdeutlichen, um was es geht. In einer Erbengemeinschaft verwalten die Erben das Erbe gemeinsam. Die Gemeinschaft der Erben ist bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses auch gemeinschaftlich Eigentümer …

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Entscheidungshilfe: Erbteil verkaufen oder Teilungsversteigerung einleiten?

Teilungsversteigerung vs. Erbteil verkaufen

Erbengemeinschaften haben keine Ewigkeitsgarantie. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, wird sie im günstigsten Fall einvernehmlich freihändig verkauft. Scheitert ein Verkauf, sollte die Teilungsversteigerung Ultima Ratio sein. Eine bessere Alternative ist dann allemal der Verkauf des Erbteils. Eine Teilungsversteigerung ist ein Sonderfall der normalen Immobilienzwangsversteigerung. Sie führt erfahrungsgemäß zu einem weitaus geringeren Erlös als der freihändige Verkauf. Das Teilungsversteigerungsverfahren ist mit vielen Unsicherheiten und komplexen Rechtsvorschriften behaftet. Je nachdem, wie sie genutzt werden, verzögern sie das Verfahren erheblich. Inhaltsverzeichnis: Darum geht es auf dieser Seite Welche Optionen haben Sie als Mitglied einer Erbengemeinschaft? Erbengemeinschaften sind nicht …

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Rechtsprechung Erbengemeinschaft 2016

Rechtsprechung Erbengemeinschaft 2016

Rechtsprechung Erbengemeinschaft in 2016 Inhaltsverzeichnis: Darum geht es auf dieser Seite BGH: Keine Pflicht zur Zahlung einer unüblich hohen Maklerprovision für die Vermittlung eines Erbteilsverkaufs BGH: Erbenermittler kann Entstehen seiner Tätigkeitspflicht und damit Auskunftspflicht daran knüpfen, dass alle ermittelten Erben ihn beauftragen LG Berlin: Kündigung eines Mietvertrages durch ungeteilte Erbengemeinschaft kann zumindest dann, wenn die Weitervermietung unsicher ist, nicht allein durch Stimmenmehrheit erfolgen OLG Jena: Sittenwidrigkeit durch überhöhten Preis für Erbteil kann durch vorkaufsberechtigten Miterben nicht geltend gemacht werden Sonstige Urteile BGH: Keine Pflicht zur Zahlung einer unüblich hohen Maklerprovision für die Vermittlung eines Erbteilsverkaufs …

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Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge: wann tritt was ein?

Erbfolge

Vielleicht ist es ein Ausgleich dafür, dass man nichts ins Jenseits mitnehmen kann.  Alles, was ein Mensch auf Erden hinterlässt, wird vererbt und findet einen neuen Besitzer. Dafür sorgt die Erbfolge. Ob die Erbfolge auf gesetzlichen oder gewillkürten Wegen eintritt, hat jeder Erblasser selbst in der Hand. Die Unterschiede sollten Sie als potentieller Erblasser jedenfalls kennen. Sind Sie Erbe, sollten Sie wissen, nach welchen Regeln Ihre Erbschaft verläuft. Die gesetzliche Erbfolge ist der Regelfall. Sie tritt ein, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung von Todes wegen verfasst hat. Deshalb stirbt niemand ohne Erben. Jeder Mensch, …

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Rechtsprechung Erbengemeinschaft 2015

Rechtsprechung Erbengemeinschaft

Rechtsprechung Erbengemeinschaft in 2015 Inhaltsverzeichnis: Darum geht es auf dieser Seite BGH: Übertragen die Erben sämtliche Erbteile an mehrere Erwerber, so führt dies nicht zur Auflösung der Erbengemeinschaft BGH: Ist eine Erbengemeinschaft Vermieter, so genügt es, wenn die dahinterstehenden Erben bestimmbar sind, sie müssen nicht einzeln im Mietvertrag aufgeführt werden. BGH: Die Gutglaubensvorschriften der §§ 2366, 2367 (Erbschein) setzen ein Verkehrsgeschäft voraus, gelten also nicht für Rechtsgeschäfte innerhalb der Erbengemeinschaft OLG Frankfurt a.M.: Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft kann sowohl im Wege der Erbteilsübertragung wie auch der Abschichtung erfolgen. Auch wenn ein Grundstück Teil des Nachlasses …

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Alleinerbe vs. Erbengemeinschaft: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Alleinerbe-Erbengemeinschaft

Wer stirbt, stirbt allein. Wer erbt, erbt oft mit anderen zusammen. Der Alleinerbe ist in einer eher komfortablen Situation, da er sich mit anderen Miterben nicht auseinandersetzen muss und alleine über den Nachlass entscheidet. Erben hingegen mehrere Hinterbliebene gemeinsam, bilden sie eine Erbengemeinschaft, in der keiner ohne den anderen über den Nachlass verfügen kann. Je nachdem, ob jemand als Alleinerbe oder in Erbengemeinschaft erbt, ergeben sich eine Reihe von Unterschieden, aber auch Gemeinsamkeiten. Alleinerbe wird derjenige, der als gesetzlicher Erbe keine gleichrangigen gesetzlichen Erben neben sich hat oder durch den Erblasser in einer letztwilligen Verfügung …

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