Nachlass als Sondervermögen der Erbengemeinschaft
Erbschaften erweisen sich über die Trauer hinweg für manchen Erben auch als Glücksfall. Sie öffnen die Tür zu neuen Perspektiven. Dass der Nachlass aber nicht ohne Weiteres zur freien Verfügbarkeit der Erben steht, wird dabei gerne übersehen. Als Sondervermögen unterliegt der Nachlass einem besonderen Augenmerk. Die Frage ist, was bedeutet Sondervermögen? Der Nachlass ist Sondervermögen der Erbengemeinschaft. Er ist damit vom Privatvermögen der Miterben zu trennen. Zweck ist es vornehmlich, den Nachlass als Sondervermögen deshalb zu erhalten, um eventuelle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber Gläubigern zu bedienen. Als Sondervermögen unterliegt der Nachlass der Auseinandersetzung. Jeder Miterbe kann jederzeit …