Erbteil verkaufen

Zuletzt aktualisiert am 27. August 2021 von Dr. jur. Stephan Seitz

Beispiel für einen Kaufvertrag über einen Erbteil

2 Minuten sinnvoll investierte Lesezeit
 
  • Bekommen Sie ein erstes Verständnis wie ein Kaufvertrag über einen Erbteil aussieht. Diesen wir im Verkaufsfalle ein Notar für Sie erstellen.
  • Bitte beachten Sie: Der nachfolgende Vertrag ist nur ein Beispiel zur Veranschaulichung. Holen Sie immer professionellen Rat ein.


Dr. Stephan Seitz
Hier schreibt Dr. jur. Stephan Seitz

Mein Name ist Stephan Seitz, ich bin Jurist und war vor wenigen Jahren selbst Teil einer Erbengemeinschaft. Dabei wurde mir klar: Miterben wollen keinen Streit, sondern eine Lösung. Alles was Sie dafür wissen müssen, schreibe ich hier auf.
 
Bitte beachten Sie meine rechtlichen Hinweise für diese Webseite. Der Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung sowie zur Unterhaltung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder vergleichbaren Experten auf dem jeweiligen Fachgebiet.

Notwendige Vereinbarungen beim Verkauf des Erbteils

Im Folgenden sehen Sie einen Beispiel-Kaufvertrag für einen Erbteil, den sog. Erbteilskaufvertrag, den ein Notar ihnen in ähnlicher Weise erstellen wird, wenn Sie einen Erbteil verkaufen möchten. Es handelt sich hierbei um einen sog. Rechtskauf. Gehen Sie in Ruhe durch die einzelnen Paragraphen und bekommen Sie ein Gefühl für die Vereinbarungen. Neben den allgemeinen Vertragsbestandteilen, wie Vertragsparteien, Vertragsgegenstand, Kaufpreis usw. werden insbesondere auch die Aspekte rund um das Vorkaufsrecht der Miterben und Haftungsthemen geregelt.

Bitte beachten Sie allerdings: Dieser Beispielvertrag dient allein als Veranschaulichung. Ich übernehme keinerlei Haftung für die inhaltliche Richtigkeit. Insbesondere ist dieses Muster nicht zur Verwendung bestimmt. Es müssen stets die Gegebenheiten des Einzelfalls geprüft werden. Holen Sie sich in jedem Fall juristischen Rat ein!

Erbschaftskauf: Notarvertrag über den Verkauf eines Erbteil

Grundsätzlich wird der Vertrag wie folgt aufgebaut:

  • Benennung der Vertragsparteien, i.d.R. der Verkäufer und der Käufer
  • Vorbemerkung mit allgemeine Infos: Wer ist verstorben und wer hat geerbt
  • Benennung des Vertragsobjekts: was soll verkauft werden, hier der Erbteil
  • Für den Fall dass die Erbschaft Grundbesitz enthält, wird noch der aktuelle Stand im Grundbuch widergegeben
  • Der eigentliche Kauf: Regelung wer (der Verkäufer) was (den Erbteil, ggf. Sonderregelungen dazu) an wen (den Käufer) verkauft
  • Nutzungen und Lasten: was soll in der Zwischenzeit zwischen Vertrag und Eigentumsübergang gelten. Wer hat mögliche Kosten zu tragen
  • Haftung: wie haftet der Verkäufer für Sach- und Rechtsmängel. In der Regel wird hier die Haftung für den Bestand usw. des Erbteils übernommen, eine Haftung für Sachmängel wie beispielsweise Altlasten werden meist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen
  • Gegenleistungen: was hat der Käufer an den Verkäufer zu zahlen, und vor allem wann
  • Vorkaufsrecht: Regelungen dazu, wie die übrigen Miterben über das ihnen zustehende Vorkaufsrecht informiert werden und was passiert, wenn sie selbiges ausüben
  • Freistellungsverpflichtung: da der Käufer mit den Erwerb des Erbteils komplett die Rechte und Pflichten des Verkäufers übernimmt und übernehmen soll, regelt diese Verpflichtung was passiert wenn einzelne Verpflichtungen doch nicht übergegangen sein sollten oder das unklar ist
  • Die Übertragung des Erbteils: die komplette Rechtstechnik, mit der der Erbteil rechtssicher vom Verkäufer auf den Käufer übertragen wird. Die Details sind rechtlicher Natur, der Notar wird dafür Sorge tragen, dass diese Regelungen korrekt und für beide Seiten angemessen sind
  • Abschließende Regelungen für die Durchführung des Vertrages. Auch hier wird der Notar für die Korrektheit sorgen.
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