Erbteil verkaufen: so läuft der Notartermin ab
Erbteil verkaufen: so läuft der Notartermin ab Verkaufen Sie Ihren Erbteil, müssen Sie den Erbkaufvertrag zwingend notariell beurkunden (§ 2033 BGB). Sobald Sie sich mit dem Erwerber über alle Details des Kaufs geeinigt haben, können Sie einen Notartermin vereinbaren. Der Ablauf eines Notartermins hängt von einer guten Vorbereitung ab. Verständigen Sie sich mit dem Erwerber, welchen Notar Sie mit der Beurkundung beauftragen. Sie können dazu jeden Notar wählen, auch wenn Sie nicht im Amtsbereich des Notars wohnen. Zur Vorbereitung des Notartermins empfiehlt sich, den Notar zumindest stichwortartig zu informieren, was zu welchen Konditionen protokolliert werden …