Verbindlichkeiten von Miterben der Erbengemeinschaft einfordern
Wer Miterbe in einer Erbengemeinschaft wird, trägt Verantwortung. Diese Verantwortung zeigt sich mithin darin, dass der Miterbe auch gegenüber der Erbengemeinschaft für Verbindlichkeiten geradestehen muss. Der Nachlass wird Sondervermögen und ist vom privaten Eigenvermögen des Miterben strikt zu trennen. Mit dem Erbfall wird der Nachlass Sondervermögen der Erbengemeinschaft. Vom Sondervermögen ist das Privatvermögen des einzelnen Miterben zu trennen. Beides darf nicht vermengt werden. Zweck des Sondervermögens ist es, den Nachlass möglichst vollständig zu erhalten oder zu vervollständigen, um eventuelle Verbindlichkeiten von Nachlassgläubigern zu bedienen. Hat eine Erbengemeinschaft Ansprüche gegen einen Miterben, kann der Miterbe die …