Urteil BGH: Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung
BGH, Urteil vom 29.11.2021 – IV ZR 328/20 Bedeutung des Urteils Gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. Der Pflichtteilsberechtigte hat jedenfalls dann ein schutzwürdiges Interesse an einer derartigen Wertermittlung, wenn die vom Erben vorgelegten Unterlagen und Auskünfte nicht ausreichen, um sich ein Bild über den Wert des Nachlassgegenstandes zu machen. Dies gilt auch, wenn der betreffende Nachlassgegenstand zwischenzeitlich veräußert wurde. Denn nur so kann der Pflichtteilsberechtigte erkennen, ob der Nachlassgegenstand ggf. unter Wert verkauft wurde. Allerdings muss das Gutachten nicht …