Urteil OLG Braunschweig: Einsichtsrecht eines Miterben ins Grundbuch zur Klärung von Ausgleichspflichten
OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.06.2019 – 1 W 41/19 Bedeutung des Urteils Ein Miterbe kann ein berechtigtes Interesse an umfassender Grundbucheinsicht in ein früher dem Erblasser gehörendes Grundstück haben, wenn Ausgleichsansprüche gegen einen Miterben in Betracht kommen. Zur Klärung von Ausgleichspflichten sind dem Miterben Auszüge aus den Grundakten zu erteilen, wenn nicht die schutzwürdigen Interessen des eingetragenen Eigentümers überwiegen. Inhaltsverzeichnis: Darum geht es auf dieser Seite Bedeutung des Urteils Sachverhalt Entscheidung Mehr zum Thema Einsichtsrecht eines Miterben ins Grundbuch Sachverhalt Die Eheleute W. und M. L. waren vormalig Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts H. …