Ratgeber-Artikel Aktualisiert 12.08.2026 1 Min Lesezeit

Ihr persönliches Ergebnis aufrufen

Bekannt aus WirtschaftsWoche
EU DSGVO Allianz für Cyber-Sicherheit SSL gesichert Made in Germany Exali
In diesem Artikel
Abschnitt 1 von 2

Ergebnis mit Ihrem Fall-Code aufrufen

Haben Sie sich ein Ergebnis von dieser Seite per E-Mail zuschicken lassen, steht in dieser E-Mail ein Fall-Code: sechs Zeichen im Format XXX-XXX. Damit öffnen Sie Ihre Auswertung hier jederzeit wieder.

Ihr Fall-Code

Groß- und Kleinschreibung spielen keine Rolle, den Bindestrich setze ich beim Tippen automatisch. Der Code ist an keine Anmeldung gebunden: Sie können ihn weitergeben, wenn Miterben dieselbe Auswertung sehen sollen — genau dafür ist er gedacht. Bedenken Sie dabei: Der Code zeigt Ihre vollständigen Angaben — Vermögenswerte eingeschlossen. Name und E-Mail-Adresse bleiben verborgen.

Abschnitt 2 von 2

Was unter Ihrem Fall-Code steht

Der Code öffnet den Wegweiser mit Ihren gespeicherten Angaben — Sie sehen Ihre Auswertung sofort und in voller Ansicht, ohne die Fragen erneut zu beantworten. Von dort können Sie direkt weiterarbeiten: Angaben ändern, neu rechnen oder Ihren Fall prüfen lassen.

Jeder Code steht für einen Stand Ihrer Angaben. Rechnen Sie später mit anderen Angaben neu, erhalten Sie einen weiteren Code — der alte bleibt gültig. Die Auswertung selbst ist immer auf aktuellem Stand: Verfeinere ich die Bewertungslogik des Wegweisers, rechnet er Ihre Angaben damit neu.

Finden Sie den Code nicht mehr, fordern Sie Ihr Ergebnis einfach neu an. Heraussuchen kann ich ihn nicht — er ist bewusst der einzige Schlüssel.

HEREDITAS » Ratgeber Erbengemeinschaft in Google bevorzugen Ein Klick – und bei Erbrecht-Suchen erscheinen meine Beiträge weiter oben in Googles „Top Stories“.Jederzeit widerrufbar. Als bevorzugte Quelle festlegen

* Ein Stern neben einem Link oder an der Abschnittsüberschrift bedeutet, dass ich vom verlinkten Anbieter möglicherweise eine Vergütung erhalte (Werbung): manchmal, sobald Sie den Link klicken; oft nur dann, wenn Sie einen Vertrag abschließen; und selten pauschal für die Verlinkung selbst. So finanziere ich diese Webseite. Auf den Preis, den Sie möglicherweise beim verlinkten Anbieter zahlen, wirkt sich dies nicht aus.

Recherchiert & veröffentlicht von
Foto Dr. jur. Stephan Seitz, Jurist

Dr. jur. Stephan Seitz

Jurist · Gründer Hereditas » Ratgeber Erbengemeinschaft

Seit Jahren beschäftige ich mich mit den juristischen, steuerlichen und menschlichen Aspekten des Erbrechts — von Nachlassplanung und Pflichtteil über die Erbengemeinschaft bis zur Teilungsversteigerung. Ziel: komplexe Rechtslagen so verständlich aufbereiten, dass Sie als Erbe oder Erblasser eigenständig eine Entscheidung treffen können.

DVEV — Deutsche Vereinigung für ErbrechtIch bin Mitglied der DVEV — Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge.