In diesem Artikel
Auf HEREDITAS » Ratgeber Erbengemeinschaft finden Sie umfassende Informationen rund um erbrechtliche Themen. Mein Fokus: juristische Themen einfach und verständlich darstellen, damit Sie ein eigenes Bild Ihrer rechtlichen Lage machen können. Im zweiten Schritt zeige ich Ihnen Lösungsoptionen — eigenständig verhandeln oder professionellen Beistand engagieren.
- Erbengemeinschaft — Entstehung, Verwaltung, Auflösung
- Erbteil verkaufen — unmittelbar aus der Erbengemeinschaft ausscheiden
- Teilungsversteigerung — Beantragung, Ablauf, Konsequenzen
- Nachlassplanung — durch frühzeitige Planung der Entstehung einer Erbengemeinschaft vorbeugen
- Pflichtteil & Enterbung — Ansprüche geltend machen oder abwehren
In allen Fällen gilt: nur wer die juristischen Grundlagen verstanden hat, kann ein eigenes Ziel formulieren und gegebenenfalls auch durchsetzen.
„Die häufigste Frage nach einem Erbe lautet: Wie mache ich aus Stein wieder Geld? Die meisten Erben wollen ihre geerbte Immobilie so schnell wie möglich loswerden – und dabei so wenig Ärger wie möglich haben. Besonders bei Erbengemeinschaften mit unterschiedlichen Interessen ist der Verkauf oft die einfachste Lösung.“
Erbengemeinschaft
Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, befindet sich diese Gruppe im rechtlichen Stand der Erbengemeinschaft (auch Gesamthandsgemeinschaft). Alle Miterben müssen den Nachlass gemeinschaftlich verwalten, haften gemeinsam für Nachlassverbindlichkeiten und stehen vor der Aufgabe, sich auseinanderzusetzen.
Erbengemeinschaft auflösen
Die Erbengemeinschaft ist auf Trennung (sog. Auseinandersetzung) gerichtet. Vier Wege führen dorthin: einvernehmlich per Erbauseinandersetzungsvertrag, gerichtlich per Erbteilungsklage, durch Abschichtung & Anwachsung, oder durch den Verkauf des eigenen Erbteils.
Erbteil verkaufen
Ohne Zustimmung der übrigen Miterben sofort aussteigen. Keine zeitliche Belastung mehr, keine juristischen Details, keine laufenden Kosten oder wirtschaftlichen Risiken — Sie erhalten eine Kaufpreiszahlung und sind aus der Erbengemeinschaft raus. Möglich an Miterben oder an beliebige Dritte.
Immobilien in der Erbengemeinschaft
Ein Haus oder Grundstück im Nachlass ist nicht teilbar und damit oft Hauptauslöser für Konflikte. Bewohnen, vermieten oder verkaufen? Mehrheitsbeschluss oder Einstimmigkeit? Wer eine einvernehmliche Lösung findet, vermeidet die kostspielige Teilungsversteigerung — und schafft meist den größten Mehrwert.
Pflichtteil & Enterbung
Wer durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird, geht meist nicht leer aus. Je nach Verwandtschaftsgrad besteht ein Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils — als Geldzahlung gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft.
Teilungsversteigerung
Wenn keine Einigung möglich ist: Ein nicht-teilbarer Nachlassgegenstand — meist eine Immobilie — wird auf Antrag eines Miterben öffentlich versteigert. Aus Stein wird Geld, das problemlos unter den Miterben aufteilbar ist. Ein letztes Mittel mit hohen Kosten und Risiken.
Nachlassplanung
Ein Sparbuch zu hinterlassen ist einfach. Aber unterschiedliche Vermögenswerte für mehrere Erben? Hier ist Streit programmiert. Als potenzieller Erblasser planen Sie Ihren Nachlass so, dass eine Erbengemeinschaft erst gar nicht entsteht — und Ihre Erben gleichzeitig angemessen und gerecht bedacht werden.
E-Book: „Die Erbengemeinschaft – In 9 Schritten zur Lösung“

- Gratis-E-Book „Die Erbengemeinschaft – In 9 Schritten zur Lösung“: Mein Leitfaden, wie Sie Ihren Weg aus der Erbengemeinschaft finden. Exklusive und kostenfreie Zugabe zum Newsletter!
- Checkliste Todesfall: Die wichtigsten Aufgaben für Angehörige in den ersten Tagen und Wochen nach dem Todesfall. Ebenfalls kostenlos zum Newsletter!
- Der Newsletter: Nichts mehr verpassen. Meine exklusiven Insider-Tipps, neueste Beiträge und aktuelle Entwicklungen!
* Ein Stern neben einem Link oder an der Abschnittsüberschrift bedeutet, dass ich vom verlinkten Anbieter möglicherweise eine Vergütung erhalte (Werbung): manchmal, sobald Sie den Link klicken; oft nur dann, wenn Sie einen Vertrag abschließen; und selten pauschal für die Verlinkung selbst. So finanziere ich diese Webseite. Auf den Preis, den Sie möglicherweise beim verlinkten Anbieter zahlen, wirkt sich dies nicht aus.