Erbschaftssteuerrechner
Für jeden Erben gilt: der entstandene Vermögenszuwachs muss versteuert werden! Erfreulicherweise gewährt der Gesetzgeber umfassende Freibeträge, die sich in Abhängigkeit von der verwandtschaftlichen Nähe zum Erblasser staffeln. Hier gilt: umso näher der Verwandtschaftsgrad, umso mehr kann steuerfrei vererbt werden. Gleiches gilt für den Steuersatz. Auch dieser ist nicht fix, sondern bestimmt sich in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und der Höhe des geerbten Vermögens, dem sog. steuerpflichtigen Erwerb (Geerbtes Vermögen abzgl. Steuerbefreiungen abzgl. Freibeträge). Dennoch ist es unverzichtbar sich mit der anfallenden Höhe der zu erwartenden Erbschaftssteuer frühzeitig zu beschäftigen um böse Überraschungen zu vermeiden.
Nutzen Sie meinen Schnellrechner und ermitteln Sie ihre zu erwartende Steuerlast.
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Mein Name ist Stephan Seitz, ich bin Jurist und war vor wenigen Jahren selbst Teil einer Erbengemeinschaft. Dabei wurde mir klar: die Miterben wollen keinen Streit, sondern eine Lösung. Alles was Sie dafür wissen müssen, schreibe ich hier auf.
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