Erbengemeinschaft

Zuletzt aktualisiert am 15. August 2021 von Dr. jur. Stephan Seitz

Beispiel-Verträge für Erbengemeinschaften

1 Minuten sinnvoll investierte Lesezeit
 


Dr. Stephan Seitz
Hier schreibt Dr. jur. Stephan Seitz

Mein Name ist Stephan Seitz, ich bin Jurist und war vor wenigen Jahren selbst Teil einer Erbengemeinschaft. Dabei wurde mir klar: Miterben wollen keinen Streit, sondern eine Lösung. Alles was Sie dafür wissen müssen, schreibe ich hier auf.
 
Bitte beachten Sie meine rechtlichen Hinweise für diese Webseite. Der Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung sowie zur Unterhaltung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder vergleichbaren Experten auf dem jeweiligen Fachgebiet.

Ausgewählte Vertragsbeispiele für Erbengemeinschaften

Zur Veranschaulichung lesen Sie nachfolgend ausgewählte Beispiele von Verträgen, die für Erbengemeinschaften besondere Bedeutung haben. Mithilfe dieser Beispiele werden die theoretischen Ausführungen auf meiner Webseite greifbar und Sie erhalten ein Gefühl, in welche Richtung Sie als Erbe denken können.

Bitte beachten Sie allerdings: Diese Beispielverträge dienen allein als Veranschaulichung. Ich übernehme keinerlei Haftung für die inhaltliche Richtigkeit. Insbesondere ist dieses Muster nicht zur Verwendung bestimmt. Es müssen stets die Gegebenheiten des Einzelfalls geprüft werden. Bitte holen Sie sich in jedem Fall juristischen Rat ein!

Verträge
Mittels der Erbauseinandersetzungsvereinbarung lösen die Miterben eine Erbengemeinschaft auf. Hier vereinbaren sie, wie die Aktiva und Passiva, die in der Erbschaft enthalten sind, unter den Miterben aufgeteilt werden. Grundsätzlich erfolgt die Aufteilung nach Erbquoten.

Wichtig zu wissen: die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft mittels Vertrag ist nur dann möglich, wenn alle Miterben sich einig sind. Stimmt auch nur ein einziger Miterbe der Vereinbarung nicht zu, so kann der Vertrag nicht geschlossen werden.

Erbteil zu Geld machen? Erbengemeinschaft ohne finanzielles Risiko verlassen!*

Logo Erbteilung

  • Option 1: Ihren Erbanteil können Sie jederzeit verkaufen, Sie müssen keine Erlaubnis der Miterben einholen; mit dem Verkauf verlassen Sie die Erbengemeinschaft und bekommen den Verkaufserlös auf Ihr Konto
  • Option 2: Im Wege einer professionellen Erbabwicklung wird Ihr Erbteil in frei verfügbares Geld gewandelt; Koordination, Überwachung und zugehörige Kosten (Anwälte, Gericht und Gutachter) übernimmt mein Partner; erst nach Auszahlung Ihres Erbteils fällt ein provisionsbasiertes Honorar an
  • Ihre individuelle Ersteinschätzung zu den beiden Optionen dauert weniger als 1 Minute; keine Angabe von persönlichen Daten erforderlich; 100% kostenlos und unverbindlich

  
 
Logo Erbteilung
 
Kostenlos und unverbindlich
 
 

 

Vertragsbeispiel „Verkauf eines Erbteils“

Der Miterbe hat jederzeit die Möglichkeit, seinen Erbteil zu verkaufen. Hierzu schließt er einen notariellen Kaufvertrag mit einem Interessenten ab und überträgt den Erbteil im Wege der Abtretung. Zusammen mit dem Erbteil übernimmt der Käufer auch alle Verpflichtungen, die sich in der Erbschaft befinden, er tritt also voll in die vermögensrechtliche Stellung des Erben ein.

Der Verkauf eines Erbteils ist vor allem dann für Dritte interessant, wenn sich Grundstücke und anderer Immobilienbesitz in umkämpften Großstädten in der Erbschaft befinden. Insbesondere wenn Altbauen betroffen sind, kann es sehr viel Sinn machen, über einen Verkauf an auf derartige Immobilien spezialisierte Käufer nachzudenken. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom sog. Altbaukauf.

Vertragsbeispiel „Verwaltungsvereinbarung Erbengemeinschaft“

Vorzugswürdig ist es, wenn die Miterben der Erbengemeinschaft eine eigene vertragliche Regelung aufsetzen, wie sie mit dem Nachlass verfahren wollen. Man spricht hier von einer Verwaltungsvereinbarung. Hierin ist in der Regel vereinbart wer welche Nachlassgegenstände wie nutzen darf und wie die übergreifende Verwaltung der Erbengemeinschaft stattfindet, insbesondere wie Beschlüsse gefasst werden und wie die Erbengemeinschaft nach außen gegenüber Dritten rechtlich wirksam vertreten wird. Häufig werden auch Regelungen zur Höhe von Ausgaben und zur Erstattungspflicht getroffen.


Diese Seite bewerten

4 Sterne bei 4 Bewertungen
Bewertungen werden nicht auf Echtheit überprüft

Erbteil zu Geld machen? Erbengemeinschaft ohne finanzielles Risiko verlassen!*

Logo Erbteilung

  • Option 1: Ihren Erbanteil können Sie jederzeit verkaufen, Sie müssen keine Erlaubnis der Miterben einholen; mit dem Verkauf verlassen Sie die Erbengemeinschaft und bekommen den Verkaufserlös auf Ihr Konto
  • Option 2: Im Wege einer professionellen Erbabwicklung wird Ihr Erbteil in frei verfügbares Geld gewandelt; Koordination, Überwachung und zugehörige Kosten (Anwälte, Gericht und Gutachter) übernimmt mein Partner; erst nach Auszahlung Ihres Erbteils fällt ein provisionsbasiertes Honorar an
  • Ihre individuelle Ersteinschätzung zu den beiden Optionen dauert weniger als 1 Minute; keine Angabe von persönlichen Daten erforderlich; 100% kostenlos und unverbindlich

  
 
Logo Erbteilung
 
Kostenlos und unverbindlich
 
 

 
Erbteil zu Geld machen? Erbengemeinschaft ohne finanzielles Risiko verlassen!*
 

 
Am Ende angelangt? Es gibt mehr!

ebook

  • Gratis-eBook „Die Erbengemeinschaft – In 9 Schritten zur Lösung“: mein Leitfaden, wie Sie Ihren Weg aus der Erbengemeinschaft finden - exklusive und kostenfreie Zugabe zum E-Mail-Update
  • Checkliste Todesfall: Die wichtigsten Aufgaben für Angehörige in den ersten Tagen und Wochen nach dem Todesfall - ebenfalls kostenlos und nur zum E-Mail-Update
  • E-Mail-Update: Nichts mehr verpassen. Meine exklusiven Insider-Tipps, neueste Beiträge und aktuelle Gerichtsurteile

    

Durch Klick auf „Jetzt anmelden“ stimmen Sie dem Erhalt einer einmaligen, unverbindlichen E-Mail zu. In dieser erläutere ich Ihnen konkret wie ich Sie künftig kontaktiere.
ebook
* Ein Stern neben einem Link oder an der Abschnittsüberschrift bedeutet, dass ich vom verlinkten Anbieter möglicherweise eine Vergütung erhalte (Werbung): manchmal, sobald Sie den Link klicken; oft nur dann, wenn Sie einen Vertrag abschließen; und selten pauschal für die Verlinkung selbst. So finanziere ich diese Webseite. Auf den Preis, den Sie möglicherweise beim verlinkten Anbieter zahlen, wirkt sich dies nicht aus.
 
Sie interessieren sich für eine Kooperation auf meiner Webseite? Bitte schreiben Sie mir eine kurze Nachricht. Gerne stelle ich Ihnen Mediadaten und Möglichkeiten zur Kooperation zur Verfügung.