Ratgeber-Artikel Aktualisiert 01.07.2026 7 Min Lesezeit

Immobilienbewertung Erbschaft: Verstehen & Vorteile sichern!

Schnelle Antwort · 30 Sekunden
  • Verschiedene Stellen bewerten geerbte Immobilien. Das Finanzamt, Sachverständige und Makler nutzen unterschiedliche Methoden zur Wertermittlung. Diese Bewertungen beeinflussen die Erbschaftsteuer sowie Auszahlungen an Miterben erheblich.
  • Das Finanzamt setzt oft pauschale Werte an. Es ermittelt den Grundbesitzwert im Massenverfahren, was häufig zu einem höheren Wert als dem Marktpreis führt. Einsprüche sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids möglich.
  • Gutachten von Sachverständigen sind wertvoll. Diese erstellen detaillierte Verkehrswertgutachten, die alle relevanten Faktoren berücksichtigen. Ein solches Gutachten kann helfen, einen zu hohen Steuerwert zu korrigieren und somit Steuern zu sparen.
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In diesem Artikel
Abschnitt 1 von 7

Immobilienbewertung Erbschaft – Bedeutung und Grundlagen

Eine Immobilienbewertung Erbschaft bestimmt den Verkehrswert einer geerbten Immobilie am Todestag und bildet damit die Basis für Erbschaftsteuer, Aufteilung unter Miterben und finanzielle Entscheidungen. Ohne realistischen Marktwert riskieren Erben teure Fehlkalkulationen und langwierige Streitigkeiten.

Immobilien in der Erbengemeinschaft - In 3 Minuten einfach erklärt!

Immobilienbewertung Erbschaft: Warum ist sie so wichtig?

Der Wert einer geerbten Immobilie entscheidet über Steuerhöhe, Auszahlungsbeträge in der Erbengemeinschaft und darüber, ob Sie das Objekt verkaufen, vermieten oder selbst bewohnen. Wer auf eine saubere Wertermittlung verzichtet, zahlt oft mehr Steuern als nötig und öffnet Konflikten Tür und Tor.

Eine fundierte Bewertung zeigt Ihnen transparent, ob die Wertermittlung Immobilie Erbschaft einen Verkaufserlös von 300.000 € oder 400.000 € erwarten lässt. Außerdem erfahren Sie, ob sich Renovierungen rechnen und welche Summe für die Auszahlung von Miterben realistisch ist. Vor allem das Finanzamt setzt häufig Pauschalwerte an – ein eigenes Gutachten kann hier bares Geld sparen.

Herbert
Mit Herbert weiterdenken
Wenn das Finanzamt die Immobilie zu hoch bewertet

Herbert, HEREDITAS » Erb-Assistent, bespricht Ihre Frage mit Ihnen im Dialog — verständlich und auf Ihre Lage bezogen.

Vor einer Entscheidung sollten Sie die typischen Folgen einer fehlenden Bewertung kennen:

  • Überhöhte Erbschaftsteuer: Pauschalwerte liegen oft 10–20 % über dem Marktpreis; Sie zahlen unnötig viel.
  • Erbengemeinschaft im Streit: Ohne objektiven Wert fühlen sich einzelne Erben benachteiligt, was Verfahren verzögert.
  • Fehlentscheidungen: Ein zu niedrig geschätzter Marktwert führt dazu, dass Sie das Haus unter Wert verkaufen oder Sanierungskosten unterschätzen.

Beispiel: Zwei Geschwister halten die Doppelhaushälfte ihrer Eltern für 500.000 € wert, das Finanzamt setzt 650.000 € an. Ein Gutachten weist 520.000 € nach – Steuerersparnis: rund 18.000 €.

Was versteht man unter dem Verkehrswert einer geerbten Immobilie?

Der Verkehrswert – synonym zum gesetzlichen Marktwert (§ 194 BauGB) – ist der Preis, den eine Immobilie bei freiem Verkauf am Stichtag des Erbfalls erzielen würde. Maßgeblich sind Lage, Zustand, Größe und die aktuelle Marktlage; persönliche Gefühle oder Erinnerungen bleiben außen vor (Fehlertoleranz bis ca. ± 20 % wird von der Rechtsprechung noch als vertretbar angesehen).

Gutachter ermitteln den Verkehrswert nach Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren. Entscheidend ist immer der Wert zum Todestag, selbst wenn das Objekt erst Jahre später veräußert wird. Ein freistehendes Einfamilienhaus in Top-Lage kann dadurch 450.000 € wert sein, derselbe Haustyp in ländlicher Randlage nur 250.000 €.

Der Erwerb ist binnen drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls dem Finanzamt zu melden. Ein gleichzeitig eingereichtes Gutachten beugt späteren Auseinandersetzungen über zu hohe Steuerfestsetzungen vor.

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Wertermittlung geerbter Immobilien: Zuständige Stellen und Experten

Für eine geerbte Immobilie können Finanzamt, Sachverständige, Makler oder Online-Tools den Verkehrswert bestimmen. Jede Stelle nutzt andere Verfahren, liefert unterschiedlich genaue Ergebnisse und beeinflusst Erbschaftsteuer, Verkaufspreis sowie Auszahlungen an Miterben.

Immobilienbewertung durch das Finanzamt

Das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert im Massenverfahren ohne Besichtigung fest. Weil pauschale Annahmen gelten, kann das Ergebnis spürbar über dem Marktpreis liegen – typischer­weise innerhalb einer Bandbreite von bis zu 20 %.

  • Vereinfachtes Verfahren: Standardisierte Rechenmodelle, keine Objektbegehung und typisiert angesetzter Liegenschaftszinssatz, der bei vermieteten Objekten von den Zinssätzen eigengenutzter Immobilien abweicht
  • Stichtag: Todestag des Erblassers; spätere Wertänderungen bleiben unberücksichtigt.
  • Einspruchsrecht: Innerhalb eines Monats nach Steuerbescheid kann ein Gutachten eingereicht werden.

Gutachten von Sachverständigen

Öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige erstellen ein detailliertes Verkehrswertgutachten, das alle wertrelevanten Faktoren berücksichtigt. Das Finanzamt erkennt den Gutachtenwert an, sofern er plausibel ist – ideal, um einen zu hohen Steuerwert zu korrigieren.

Beispiel: Das Finanzamt setzt ein Mehrfamilienhaus mit 900.000 € an. Ein Gutachten weist 780.000 € nach – Steuerersparnis über 25.000 €.

Maklerbewertung und Online-Tools

Makler bieten häufig kostenlose Wertermittlungen (rechtlich unverbindlich; eine Abweichung von mehr als ± 10 % vom Marktwert kann zu Haftungsfragen führen) an, wenn ein Verkauf geplant ist; Online-Rechner liefern binnen Minuten eine erste Schätzung. Beide Methoden ersetzen kein Gutachten, helfen aber bei der Orientierung.

Zwei kostenlose Maklerbewertungen im Vergleich mit einem Online-Rechner zeigen schnell, ob die Einschätzungen weit auseinanderliegen — dann lohnt ein Sachverständigengutachten besonders.

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Verfahren zur Immobilienbewertung Erbschaft: Vergleichs-, Sach- und Ertragswert

Drei anerkannte Verfahren bestimmen im Sinne des Marktwertbegriffs (§ 194 BauGB) den Verkehrswert einer Immobilie. Jedes Verfahren folgt klaren Rechenschritten, liefert belastbare Zahlen für Finanzamt, Erbengemeinschaft und Pflichtteilsberechnung und kann – bei falscher Wahl – den Wert um Zehntausende Euro verschieben.

VerfahrenEinsatzbereichDatenbasisGenauigkeit
VergleichswertETW, EFHVerkaufspreise± 5–10 %
SachwertIndividuelle EFHBoden & Baukosten± 10–15 %
ErtragswertMietobjekteMietertrag± 10 %
Schwankungen bis ± 20 % gelten nach Rechtsprechung noch als vertretbar.
MischformenSonderfälleKombinationabhängig

Der steuerliche 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien (§ 13d ErbStG) betrifft nur die Bewertung im Erbschaftsteuerrecht und ist kein Bestandteil des marktüblichen Ertragswertverfahrens nach ImmoWertV.

Eine Begründung des Gutachters, warum genau dieses Verfahren gewählt wurde, erleichtert die Anerkennung durch Finanzamt und Miterben.

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren zieht tatsächlich erzielte Kaufpreise ähnlicher Immobilien heran und gilt als marktnaheste Methode. Es eignet sich besonders für Eigentumswohnungen, Reihen- und Einfamilienhäuser in Gebieten mit reger Handelstätigkeit.

Einleitung zur Liste zentraler Rechenschritte:

  • Auswahl der Vergleichsobjekte: Gleichartige Immobilien in gleicher Mikrolage, ähnlichem Baujahr und Zustand.
  • Preisbereinigung: Zu- und Abschläge für Größe, Stockwerk, Modernisierung oder Sonderausstattung (z. B. Dachterrasse).
  • Preisgewichtung: Statistische Mittelung oder Indexierung, um Ausreißer zu glätten.
  • Ergebnis: Marktwert mit hoher Übereinstimmung zum tatsächlich zahlungsbereiten Käufermarkt.

Beispiel: Für eine 85-m²-Wohnung in München liegen fünf Verkäufe à 8.000 €/m² vor. Nach Zu-/Abschlägen für Etage und Zustand setzt der Gutachter 680.000 € an – statt 750.000 €, die das Finanzamt pauschal veranschlagt hätte.

Sachwertverfahren

Fehlen ausreichende Vergleichspreise, wird der Sachwert ermittelt. Hierbei addiert man den Bodenwert und den nach Altersabschreibung reduzierten Gebäudewert und passt das Ergebnis mit regionalen Marktanpassungsfaktoren an.

Einleitung zur Liste der Berechnungsschritte:

  • Bodenwert: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche.
  • Herstellungskosten: Neubaukosten je m² nach NHK 2010 oder regionalen Tabellen.
  • Alterswertminderung: Lineare oder degressive Abschreibung gemäß Restnutzungsdauer.
  • Marktanpassung: Faktor 0,8–1,2 aus Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses.

Vorteil: Objektindividuelle Merkmale (Architektur, Ausbaumaterialien) fließen ein. Nachteil: Bei sehr speziellen Häusern können Marktanpassungsfaktoren nur grob geschätzt werden.

Ertragswertverfahren

Für vermietete Wohn- oder Gewerbeobjekte leitet der Gutachter den Wert aus den nachhaltig erzielbaren Reinerträgen ab. Der Bodenwert wird getrennt ermittelt und hinzugerechnet.

Schlüsselgrößen im Überblick:

  • Rohertrag: Jahresmiete × marktübliche Mieterwartung.
  • Bewirtschaftungskosten: Ansatz pauschaler Instandhaltung, Mietausfallwagnis, Verwaltung.
  • Reinertrag: Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten.
  • Kapitalisierung: Reinertrag ÷ Liegenschaftszins (abhängig von Objektart, Lage, Restnutzungsdauer).
  • Bodenwertaufschlag: Separat ermittelter Bodenwert addieren.

Das Ergebnis bildet den kapitalisierten Nutzen des Objekts ab. Ein höherer Liegenschaftszins bei Risiko- oder Altbauobjekten reduziert den Wert, während niedrige Zinsen Premium-Standorte verteuern.

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Wertbeeinflussende Faktoren bei geerbten Immobilien

Der Marktwert einer Nachlassimmobilie hängt von Lage, Zustand, Nutzung und rechtlichen Lasten ab. Wer diese Faktoren kennt, kann die Immobilienbewertung Erbschaft gezielt steuern und unnötige Abschläge vermeiden.

Lage, Größe und Marktlage

Makro- und Mikrolage sind die wichtigsten Werttreiber. Eine 100-m²-Wohnung kostet in einer Boom-Region doppelt so viel wie in einer strukturschwachen Gegend.

  • Makrolage: Wirtschaft, Infrastruktur, Bevölkerungswachstum.
  • Mikrolage: Lärm, Aussicht, Nahverkehr.
  • Grundstücksgröße: Wertsteigernd nur bei marktgerechter Nutzbarkeit.

Beispiel: Zwei Reihenhäuser gleicher Bauart kosten in München-Sendling 1 Mio. €, im ländlichen Oberfranken 350.000 €. Lage allein erklärt die Preisdifferenz.

Bausubstanz, Zustand und Ausstattung

Sanierte oder energieeffiziente Gebäude erzielen höhere Preise als Objekte mit Renovierungsstau. Alterungsabschläge mindern den Sachwert, hochwertige Ausstattung erhöht ihn.

  • Bauzustand: Intaktes Dach erhöht Wert bis 15 %.
  • Energieeffizienz: Klasse A kann Aufpreis von 10 % bedeuten.
  • Ausstattung: Balkon, Kamin, Smart-Home = +5 %.
Mangel / MerkmalTypischer AbschlagKommentar
Undichtes Dach−5 % bis max. 8 % (bei marktüblicher Instandsetzungspflicht)Reparatur sofort nötig
Veraltete Heizung−3–6 %Hohe Nebenkosten
Neuwertige Fenster+2–4 %Bessere Dämmung
Designerküche+1–3 %Emotionale Kaufentscheidung

Rechte, Lasten und besondere Umstände

Nießbrauch, Wohnrechte oder Denkmalschutz mindern den Wert deutlich. Auch Mietverträge, Altlasten oder Wegerechte wirken preissenkend.

  • Nießbrauch: Kapitalwert wird abgezogen (−10–30 %, Barwert nach BewG § 12).
  • Vermietung: Verkauf oft ≈ 10 % unter leerstehender Vergleichsimmobilie.
  • Denkmalschutz: Auflagen erhöhen Sanierungskosten.

Vor der Bewertung ist stets der Grundbuchauszug zu prüfen – eingetragene Rechte können steuerlich abzugsfähig sein.

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Immobilienbewertung und Erbschaftsteuer

Der Immobilienwert steuert, wie viel Erbschaftsteuer anfällt. Ein eigener Nachweis kann die Bemessungsgrundlage senken; Freibeträge und Abschläge reduzieren sie weiter.

Wie bewertet das Finanzamt geerbte Immobilien?

Das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert im vereinfachten Verfahren fest, der dabei oft 10–20 % über dem Marktpreis liegt. Einspruch mit Gutachten ist binnen eines Monats möglich.

  • Rechtsgrundlage: BewG & ErbStG.
  • Stichtag: Todestag des Erblassers.
  • Verfahren: Vergleichs-, Sach- oder Ertragswert – orientiert sich dabei an den in der ImmoWertV beschriebenen Methoden, wendet sie jedoch mit typisierten Annahmen an
  • Einspruchsfrist: 1 Monat.

Den Steuerbescheid gilt es sofort zu prüfen – ein Gutachten im Einspruch kann die Steuerlast erheblich senken.

Niedrigeren Wert nachweisen – Gutachten und Vorteile

Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten wird anerkannt, wenn es die Anforderungen an ein Marktwertgutachten nach § 194 BauGB erfüllt und fachgerecht ist und den Stichtagswert belegt. Steuer- und Streitesparnis sind erheblich.

Beispiel: Das Finanzamt setzt eine Doppelhaushälfte mit 650.000 € an. Ein Gutachten weist 560.000 € nach – Steuerbemessung sinkt um 90.000 €.

Steuerfreibeträge und Wertabschläge optimal nutzen

Freibeträge (500.000 € Ehepartner, 400.000 € Kinder) mindern die Bemessungsgrundlage. Vermietete Wohnimmobilien erhalten 10-%-Abschlag; Nießbrauch oder Wohnrecht wird kapitalwertmindernd abgezogen.

SteuersenkungGesetzAbzugswirkung
Freibetrag Kind§ 16 ErbStGbis 400.000 € steuerfrei
Freibetrag Ehegatte§ 16 ErbStGbis 500.000 € steuerfrei
Vermietungs­abschlag§ 13d ErbStG−10 % Wertminderung (nur bei 10 Jahren Vermietungsfortführung)
Nießbrauch / Wohnrecht§ 12 BewGKapitalwert abziehbar

Liegt der Immobilienwert knapp über dem Freibetrag, kann dokumentierter Renovierungsbedarf den steuerpflichtigen Wert unter die Grenze drücken.

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Immobilienbewertung in der Erbengemeinschaft

Eine neutrale Immobilienbewertung Erbschaft schafft Vertrauen unter Miterben, dient als Basis für Auszahlungen oder Verkaufserlöse und verhindert langwierige Streitigkeiten.

Einigung über den Immobilienwert unter Miterben

Ein gemeinsames Gutachten sorgt für Transparenz und beschleunigt die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

  • Gutachterwahl: Öffentlich bestellt, Kosten nach Quote.
  • Bewertungsmethode: Vergleichs-, Sach- oder Ertragswert klar benennen.
  • Nutzung: Grundlage für Auszahlung, Verkauf, Steuer.

Beispiel: Drei Geschwister lassen ihr Elternhaus für 300.000 € bewerten. Der Bruder zahlt jeder Schwester 100.000 € und übernimmt das Haus – Streit bleibt aus. Das Marktwertgutachten sollte vorab von allen Miterben als verbindlich akzeptiert werden, um spätere Einwendungen (± 20 %-Toleranz) zu vermeiden.

Konfliktfall Immobilienwert – Teilungsversteigerung als letzter Ausweg

Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz) beantragen. Diese Zwangsverwertung führt erfahrungsgemäß zu Erlösen, die 10–30 % unter dem freien Marktwert liegen, und erzeugt zusätzliche Kosten. Kernstück des Verfahrens ist ein gerichtliches Verkehrswertgutachten, das den Rahmen für Mindestgebote festlegt.

Ablauf und Bewertungslogik im Detail:

  • Antragstellung: Jeder Erbe kann beim Amtsgericht den Antrag stellen, sobald die Erbengemeinschaft besteht.
  • Bestellung des Sachverständigen: Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Immobiliengutachter, der nach ImmoWertV und § 194 BauGB den Verkehrswert ermittelt. Dabei prüft er Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Mietverträge und wertmindernde Rechte (Nießbrauch, Wohnrecht). Die Wertermittlung Immobilie Erbschaft erfolgt stichtagsbezogen am Tag der Gutachtenerstellung.
  • Vor-Ort-Besichtigung: Vollständige Innen- und Außenbegehung; Erben müssen Zutritt gewähren. Der Gutachter dokumentiert Zustand, Modernisierungen und Mängel fotografisch.
  • Verfahrenswahl: Vergleichswert bei Standard-ETW/Einfamilienhäusern, Sachwert bei individuell bebauten Grundstücken, Ertragswert für Vermietungsobjekte; häufig Mischung, um Besonderheiten abzubilden.
  • Gutachteneinwendungen: Erben dürfen binnen 2 Wochen schriftlich Einwände erheben (z. B. zu hoher Liegenschaftszins). Das Gericht entscheidet, ob Nachbesserung oder Zweitgutachten nötig ist.
  • Verkehrswertbeschluss: Nach Prüfung erlässt das Gericht einen Beschluss über den festgestellten Verkehrswert. Dieser ist Grundlage für die Wertgrenzen der Mindestgebote.
  • Mindestgebotslogik: 1. Termin: Der Zuschlag wird von Amts wegen versagt bei einem Gebot unter 50 % des Verkehrswerts (§ 85a ZVG); auf Antrag eines Beteiligten auch bei einem Gebot unter 70 % (§ 74a ZVG). 2. Termin: Die Wertgrenzen fallen weg – kein gesetzliches Mindestgebot mehr. Ab dem 2. Termin besteht damit das Risiko massiver Abschläge.
  • Kosten & Verteilung: Gutachten (0,5–1 % vom Wert) + Gerichtsgebühren + Bekanntmachung; alles wird vor Erlösverteilung abgezogen. Offen-stehenden Grundschulden werden vorrangig bedient.

Das gerichtliche Gutachten ist frühzeitig zu prüfen: Ein fundierter Einwand oder ein eigenes Gegengutachten kann den Verkehrswert – und damit das Mindestgebot – um mehrere zehntausend Euro anheben.

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Pflichtteil und Immobilienbewertung

Pflichtteilsberechtigte erhalten einen Geldanspruch auf Basis des Immobilienwerts am Todestag. Eine präzise Bewertung (auf Basis des Marktwertbegriffs nach § 194 BauGB) verhindert, dass Erben zu viel auszahlen oder Enterbte zu wenig erhalten.

Einfluss des Immobilienwerts auf den Pflichtteil

Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Kleine Wertdifferenzen von 10 % können bereits fünfstellige Beträge ausmachen.

  • Verkehrswert ermitteln: Stichtagsgutachten.
  • Nachlasswert berechnen: Immobilie + übriges Vermögen.
  • Gesetzlichen Erbteil bestimmen: z. B. Kind = ½.
  • Pflichtteil berechnen: ½ des gesetzlichen Anteils.

Beispiel: Gutachten: Haus 500.000 €, übriges Vermögen 100.000 €. Nachlass 600.000 €. Enterbtes Kind erhält Pflichtteil 150.000 €.

Wertermittlung bei Pflichtteilsstreitigkeiten

Können sich Parteien nicht einigen, beauftragt das Gericht einen Sachverständigen; dessen Gutachten ist maßgeblich.

  • Gemeinsamer Gutachter: Kostengünstig, hohe Akzeptanz.
  • Schiedsgutachten: Ergebnis verbindlich.
  • Gerichtsgutachten: Letzter Ausweg, teuer und langsam. Gerichtsgutachten folgen denselben methodischen Mindestanforderungen wie private Verkehrswert­gutachten (§ 194 BauGB & ImmoWertV).

Für Pflichtteilsprozesse zählt immer der Wert am Todestag – spätere Verkaufspreise bleiben irrelevant.

FAQ · Häufige Fragen

Was Leser zu diesem Thema fragen

Wie kann ich den Wert einer geerbten Immobilie nachweisen?
Um den Wert einer geerbten Immobilie nachzuweisen, sollten Sie ein professionelles Verkehrswertgutachten von einem öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen einholen. Dieses Gutachten berücksichtigt alle relevanten Faktoren und kann helfen, einen zu hohen Steuerwert zu korrigieren. Das Finanzamt erkennt ein plausibles Gutachten an, was Ihnen potenziell erhebliche Steuerersparnisse ermöglicht.
Was kann ich tun, wenn ich mit dem Wertansatz des Finanzamts nicht einverstanden bin?
Wenn Sie mit dem Wertansatz des Finanzamts nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch einzulegen. Dabei sollten Sie ein Gutachten einreichen, das den tatsächlichen Marktwert belegt. Dies kann Ihnen helfen, die Steuerlast zu senken und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Wie beeinflussen besondere Umstände den Wert einer geerbten Immobilie?
Besondere Umstände wie Nießbrauch, Wohnrechte oder Denkmalschutz können den Wert einer geerbten Immobilie erheblich mindern. Diese Faktoren sollten bei der Wertermittlung berücksichtigt werden, da sie den Kapitalwert der Immobilie beeinflussen. Eine genaue Bewertung hilft, realistische Erwartungen zu setzen und mögliche Konflikte unter den Erben zu vermeiden.
Wie kann ich den besten Wert für eine geerbte Immobilie erzielen?
Um den besten Wert für eine geerbte Immobilie zu erzielen, sollten Sie eine professionelle Immobilienbewertung in Betracht ziehen, die auf dem Vergleichswertverfahren basiert. Zusätzlich können Sie den Zustand der Immobilie durch Renovierungen oder Modernisierungen verbessern, um den Marktwert zu steigern. Eine transparente Kommunikation mit den Miterben und die Einholung mehrerer Gutachten können ebenfalls helfen, einen fairen Preis zu erzielen.
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Recherchiert & veröffentlicht von
Foto Dr. jur. Stephan Seitz, Jurist

Dr. jur. Stephan Seitz

Jurist · Gründer Hereditas » Ratgeber Erbengemeinschaft

Seit Jahren beschäftige ich mich mit den juristischen, steuerlichen und menschlichen Aspekten des Erbrechts — von Nachlassplanung und Pflichtteil über die Erbengemeinschaft bis zur Teilungsversteigerung. Ziel: komplexe Rechtslagen so verständlich aufbereiten, dass Sie als Erbe oder Erblasser eigenständig eine Entscheidung treffen können.

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