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Immobilienbewertung: Wertermittlung für Häuser und Grundstücke

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
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Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2024
Ihre Lesezeit: 11 Minuten
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Immobilienbewertung

  • Warum der Verkehrswert zählt: Er entscheidet darüber, ob Sie Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen oder Interessenten abschrecken. Mit einem fundierten Wert legen Sie realistische Preise fest und verhandeln souveräner.
  • Die drei wichtigsten Bewertungsverfahren: Das Vergleichswertverfahren nutzt realisierte Verkaufspreise ähnlicher Objekte, das Sachwertverfahren fokussiert sich auf Bau- und Wiederherstellungskosten und beim Ertragswertverfahren zählt der mögliche Mietertrag. So erhalten Sie eine solide Grundlage, um Ihren Angebotspreis marktgerecht festzulegen.
  • Faktoren, die den Preis beeinflussen: Lage, Zustand und Ausstattung Ihrer Immobilie sind nur einige Aspekte, die den finalen Wert prägen. Eine seriöse Bewertung kombiniert diese Kriterien mit den Ergebnissen der jeweiligen Bewertungsmethode, um nicht zu hoch oder zu niedrig anzusetzen.
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Immobilienbewertung: Wie stelle ich den Verkehrswert einer Immobilie fest?

Soll eine Immobilie verkauft werden, orientiert sich der Kaufpreis in der Regel am Verkehrswert der Immobilie. Neben dem freiwilligen Verkauf kommt dieser unter anderem im Rahmen der Abwicklung und Auflösung einer Erbengemeinschaft in Betracht oder wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt und die gemeinsame Immobilie zum Zwecke der Auseinandersetzung verwertet werden muss.

Die Art und Weise, wie Immobilien bewertet und der Verkehrswert festgestellt wird, ist teils formell vorgegeben, richtet sich aber auch andererseits nach einer Reihe wertbildender Faktoren.

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Warum ist der Verkehrswert einer Immobilie wichtig? Entscheidend ist doch der Kaufpreis?

Eigentlich könnte der Verkehrswert einer Immobilie zweitrangig sein. Letztlich bestimmt sich der Kaufpreis – im Gegensatz zum Verkehrswert – danach, was ein Kaufinteressent bereit ist, für die Immobilie in einer bestimmten Lage zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bezahlen..

Aber: Fordern Sie einen zu hoch angesetzten Preis, findet sich kein Interessent. Ist Ihr Preisansatz zu niedrig, verzichten Sie auf Geld. Sie haben also das Problem, einen angemessenen Verkaufspreis anzusetzen.

Sie kommen deshalb nicht umhin, den Verkehrswert zu ermitteln oder ein Verkehrswertgutachten für die Immobilie erstellen zu lassen. Der Verkehrswert sollte Grundlage Ihrer Verhandlungsgespräche mit Kaufinteressenten sein. Nur bei einem realistischen Angebot dürfen Sie Kaufinteresse erwarten. Auch können Sie gegenüber einem Kaufinteressenten wesentlich besser argumentieren, wenn Sie den Verkehrswert zur Grundlage Ihrer Verhandlungen machen.

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Was ist besser: Verkehrswertgutachten oder Maklereinschätzung?

Soll eine Immobilie verkauft werden, verlassen sich Eigentümer meist auf die Einschätzung eines Immobilienmaklers. Makler, die vor Ort tätig sind, kennen die Marktverhältnisse und sind in der Lage, zuverlässig Auskunft zu erteilen, unter welchen Bedingungen eine Immobilie angeboten werden sollte und letztlich verkäuflich ist. Vor allem kennen Makler ihre Bestandskunden und wissen, welche Art von Objekten zu welchen Preisen gerade gesucht sind.

Ein Verkehrswertgutachten spielt eher in der Gerichtspraxis eine Rolle. Ein Verkehrswertgutachten für die Immobilie oder eine fundierte Immobilienbewertung werden zum Beispiel erforderlich, wenn eine Immobilie zwangsversteigert werden soll oder es um den Zugewinnausgleich bei der Scheidung oder die Erbauseinandersetzung in einer Erbengemeinschaft geht. In solchen Fällen beauftragen Gerichte oft einen Sachverständigen, der den Verkehrswert des Objekts feststellt. Verkehrswertgutachten kosten aber meist richtig Geld. Die Honorare richten sich nach dem Umfang des Rechercheaufwandes und der Größe und Nutzungsart der Immobilie.

Geht es darum, eine zum Nachlass gehörende Immobilie zu verwerten, streiten Erben in der Erbengemeinschaft oft darüber, welchen Verkehrswert die Immobilie hat. Jeder glaubt, es besser zu wissen. Meist ist die Einschätzung gefühlt subjektiv und zielt darauf ab, mit einem vielleicht völlig unrealistischen Angebotspreis in die Öffentlichkeit zu gehen. Aber auch dann, wenn ein Miterbe Interesse am Erwerb der übrigen Erbanteile an der Immobilie zeigt, fordern die Miterben oft Mondpreise. Um Streitigkeiten vorzubeugen oder zu bereinigen, kann es sich empfehlen, ein Verkehrswertgutachten zu beauftragen.

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    Nach welchen Faktoren bemisst sich der Marktwert einer Immobilie?

    Der Verkehrswert – oftmals auch als Marktwert bezeichnet – lässt sich nicht allein durch die äußere und innere Inaugenscheinnahme oder die Optik des Objekts bemessen. Es gibt eine ganze Reihe von Faktoren, die den Verkehrswert maßgeblich beeinflussen:

    • Marktdaten: Quadratmeter- oder Raummeterpreise, Bodenrichtwerte, Kaufpreissammlungen, Marktberichte sowie Vergleichsobjekte in der Region.
    • Örtliche Lage: Wohngegend, Infrastruktur, Verkehrsanbindung, Freizeitmöglichkeiten oder soziales Umfeld. Oft heißt es nicht umsonst: „Die Lage, die Lage, die Lage!“.
    • Bausubstanz und Ausbaustandard: Substanzwert des Objekts, Denkmalschutz (mit möglichen steuerlichen Vorteilen, aber auch Sanierungsauflagen), Fertighausbaukosten oder besondere Bauweisen.
    • Zustand und Modernisierungsgrad: Vorhandene Baumängel oder Bauschäden (z. B. Schimmel, vernachlässigte Instandhaltung), regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen oder durchgeführte Modernisierungen, die die Restnutzungsdauer erhöhen.
    • Ausstattung: Dämmung, Schallschutzfenster, Solaranlage, hochwertige Böden oder andere Ausstattungsmerkmale, die den Wert steigern können.
    • Nutzbarkeit und Renditepotenzial: Eignung als Renditeobjekt, Ausbaupotenzial (z. B. Aufstockung oder Umnutzung zu einem Mehrfamilienhaus), Werbemöglichkeiten auf dem Grundstück.
    • Außenanlagen und Zusatzflächen: Baumbestand, Gartenhaus, Spielflächen oder separat verwertbare Teilflächen (z. B. zusätzlicher Bauplatz, Stellplätze).
    • Ertragswert: Vor allem interessant bei vermieteten Immobilien oder Gewerbeobjekten, bei denen Mieteinnahmen und Kapitalisierungsfaktor die Grundlage für die Wertermittlung bilden.
    • Eingehende Besichtigung: Eine gründliche Inaugenscheinnahme des Objekts vom Keller bis zum Dach ist unverzichtbar, um alle wertrelevanten Details zu erfassen.

    Berücksichtigen Sie, dass dem Verkehrswert eine rein objektive Einschätzung zugrunde liegt und das gegenüber dem Kaufpreis durchaus variieren kann. Faktoren wie persönliche Verhandlungsposition, Marktsituation oder Zeitdruck beim Verkauf führen oft zu Abweichungen zwischen dem ermittelten Wert und dem tatsächlich erzielten Kaufpreis.

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    Wie erfolgt die Ermittlung des Verkehrswertes?

    Sachverständige, aber auch Immobilienmakler, orientieren sich bei der Einschätzung des Verkehrswertes an vorgegebenen Standards. Grundlage ist mithin die Immobilienverkehrswertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

    In der Praxis stehen drei Verfahren im Mittelpunkt, wenn es darum geht, den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie fundiert zu ermitteln.

    • Vergleichswertverfahren: Insbesondere bei unbebauten Grundstücken oder bei Objekten, zu denen es viele direkte Vergleichsdaten gibt. Grundlage sind tatsächlich realisierte Verkaufspreise ähnlicher Immobilien in vergleichbarer Lage.
    • Sachwertverfahren: Hauptsächlich für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum relevant. Hierbei spielen die Substanz des Gebäudes und die Wiederherstellungskosten eine zentrale Rolle.
    • Ertragswertverfahren: Eignet sich besonders für Renditeobjekte wie vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Der Wert richtet sich nach den erzielbaren Mieteinnahmen und deren Kapitalisierung.
    Bewertungsverfahren Anwendungsbereich Wesentliche Kriterien
    Vergleichswertverfahren Unbebaute Grundstücke oder vergleichbare, häufig gehandelte Immobilien Marktdaten, Vergleichsobjekte, Bodenrichtwerte
    Sachwertverfahren Selbst genutzte Immobilien (Ein-/Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum) Baukosten (Substanz), Außenanlagen, Restnutzungsdauer
    Ertragswertverfahren Renditeobjekte (vermietete Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien) Jahresmiete, Kapitalisierungsfaktor, Standortfaktoren
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    Welche Rolle spielen die Quadratmeterpreise und Raummeterpreise?

    Am einfachsten lässt sich der Verkehrswert anhand der Quadratmeterpreise einer Immobilie bestimmen. Danach bestimmt die Wohn- und Nutzfläche, was Sie als Kaufpreis ansetzen könnten. Ähnlich ist es bei Raummeterpreisen.

    Ihre Wohnung hat 100 m² Wohnfläche. Für Wohnungen vergleichbarer Art werden in Ihrer Region 1.000 bis 1.200 € verlangt. Daraus ergibt sich ein Kaufpreis von bis zu 120.000 €.
    Doch Vorsicht: Die Wohnfläche ist nur ein Faktor von vielen, nach denen sich der Verkehrswert bestimmen lässt. Nachteilig ist, dass die Wohnfläche noch nichts darüber aussagt, wie alt das Gebäude ist, in welchem Zustand sich das Gebäude befindet und wie sich das Gebäude für einen Kaufinteressenten nutzen lässt. Jeder wertbildende Faktor, den Sie hinzunehmen, erhöht die Aussagekraft Ihrer Bewertung. Immerhin ist diese Art der Kalkulation eine schnelle Hilfe, das eigene Angebot mit anderen Angeboten zu vergleichen, ohne sämtliche wertbildenden Faktoren zu kennen und einbeziehen zu müssen.
    Ihre 100 m² große Wohnung wurde 1990 gebaut. Es wurde qualitativ hochwertiges Baumaterial verwendet. Der Wohnungszuschnitt ist so, dass die Nutzungsmöglichkeiten den Erwartungen unserer Zeit entsprechen. Sie haben die Wohnung fortlaufend modernisiert, instandgehalten und instandgesetzt. Der Quadratmeterpreis für vergleichbare Wohnungen beträgt mindestens 1.500 €. Ihr Kaufpreisansatz könnte also bis zu 150.000 € betragen.
    Thumbnail immobilienbewertung
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    Welche Informationen bieten Gutachterausschüsse?

    Bei den Gemeinden gibt es Gutachterausschüsse. Ihre Aufgabe ist es, die Verkehrswerte von Immobilien zu ermitteln und eine Kaufpreissammlung zu führen. Die Ausschüsse bestehen aus einem sachkundigen Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern. Die Ausschüsse arbeiten selbstständig, unabhängig und sind nicht weisungsgebunden. Notare sind verpflichtet, jeden Kaufvertrag dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss in Abschrift zur Verfügung zu stellen. Auf der Grundlage aller Kaufverträge, die im Rahmen eines bestimmten Zeitraums abgewickelt werden, bestimmt der Gutachterausschuss den Bodenrichtwert für ein Grundstück. Die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse werden regelmäßig aktualisiert.

    Als Verkäufer einer Immobilie oder als Kaufinteressent können Sie beim örtlichen Gutachterausschuss schriftlich Auskunft über den Bodenrichtwert beantragen. Telefonische Auskünfte sind in der Regel nicht möglich. Hilfreich sind auch die über die Länder im Internet angebotenen Geoportale. Nach Eingabe der Grundbuchdaten können Sie dort den Bodenrichtwert für ein Grundstück entnehmen.

    Der Bodenrichtwert ist noch nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss. Verstehen Sie den Bodenrichtwert eher als Orientierungshilfe. Weist Ihr Grundstück eine Südlage auf, während die umgebenden Grundstücke diese Lage nicht haben oder gegenseitig zugebaut sind, kann sich durchaus ein höherer Bodenrichtwert begründen lassen.

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    Bewertung unbebauter Grundstücke

    Der Verkehrswert unbebauter Grundstücke wird im Vergleichswertverfahren nach den Bodenrichtwerten bestimmt. Die Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss der Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Dazu stellt der Gutachterausschuss auf die Kaufpreise ab, die für vergleichbare Grundstücke in der Gemeinde bereits bezahlt wurden. Ist Ihr Grundstück Bauerwartungsland, kann es geboten sein, die Entwicklung abzuwarten und erst dann zum Verkauf zu schreiten, wenn Baulandpreise zu erzielen sind. Eine Immobilienbewertung oder ein Verkehrswertgutachten Immobilie kann dabei als Entscheidungshilfe dienen.

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    Wertermittlung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, Wohnungseigentum und Teileigentum

    Der Verkehrswert von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, Wohnungseigentum und Teileigentum wird nach dem Sachwertverfahren ermittelt. Beim Sachwertverfahren wird auf den Substanzwert des Gebäudes, der Außenanlagen und den Bodenwert des Grundstücks abgestellt. Dazu stellt der Gutachter fest, was es heute kosten würde, das Gebäude so herzurichten, wie es ursprünglich hergestellt wurde.

    Haben Sie beispielsweise ein Fertighaus gebaut, dann sind die Kosten für Fertighäuser* hier ein sehr relevantes Kriterium. Baumängel und Bauschäden sowie die Restnutzungsdauer fallen ins Gewicht. Der wirtschaftliche Ertrag kommt wegen der Eigennutzung nicht in Betracht.

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    So bewerten Sie vermietete Objekte und Gewerbeimmobilien

    Für vermietete Objekte wird der Verkehrswert nach dem Ertragswertverfahren bestimmt. Grundlage ist zunächst der Bodenwert des unbebauten Grundstücks. Zum Bodenwert wird der Gebäudewert ermittelt und dazu addiert. Hintergrund ist, dass ein Grundstück nur so viel wert ist, wie es als Mietertrag einbringt. Der Mietertrag wird kapitalisiert und richtet sich im Ergebnis nach der üblichen vielfachen erzielbaren Jahresmiete. Diese ist der Kaufpreisfaktor.

    Der Kaufpreisfaktor ist in städtischen Gebieten meist höher, während er in ländlich geprägten Regionen erheblich geringer sein kann. Im Durchschnitt beträgt der Kaufpreisfaktor für vermietete Objekte etwa 14 und für selbst genutzte Immobilien etwa 22. Die übliche Spanne reicht von zwölf (preisgünstig) bis 28 (teuer).

    Die Jahresmiete beträgt 20.000 €. Der in der Gemeinde oder für diese Art von Objekt übliche Kaufpreisfaktor beträgt 17. Daraus ergibt sich ein Kaufpreis von 20.000 x 17 = 340.000 €. Umgekehrt lässt sich der Kaufpreisfaktor bestimmen, wenn Sie den angedachten Verkaufspreis durch die Jahresnettomiete teilen.
    Die Jahresnettomiete beträgt 20.000 €. Verlangen Sie einen Kaufpreis von 360.000 €, ergibt sich ein Kaufpreisfaktor von 18. Im Vergleich zu anderen Objekten können Sie jetzt leicht feststellen, ob der Kaufpreis zu hoch, angemessen oder zu niedrig angesetzt ist.
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    Wer darf ein Verkehrswertgutachten erstellen?

    Jeder, der sich in der Sache berufen fühlt, kann Verkehrswertgutachten erstellen. Es gibt keine gesetzliche Genehmigungspflicht. Die Bezeichnung als Sachverständiger oder Gutachter ist gesetzlich nicht geschützt. Dennoch sollte jeder, der sich in der Sache berufen fühlt, über eine angemessene Sachkunde und Erfahrung verfügen. Andernfalls trägt der „Sachverständige“ das Risiko, dass er für Fehler geradestehen muss.

    Immobiliensachverständige sind daher meist von der Architektenkammer oder Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Sie können auch als freie Sachverständige oder als zertifizierte Sachverständige auftreten. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind meist Bauingenieure und Architekten und haben besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Immobilienbewertung erworben. Viele Sachverständige haben sich freiwillig im Bundesverband Deutscher Grundstücksachverständiger e.V. organisiert und arbeiten nach den Kriterien für die Verleihung des Verbandssiegels. Auf Wunsch erstellen auch die Gutachterausschüsse der Gemeinden Verkehrswertgutachten. Auch seriöse Makler verfügen über ausreichende Kompetenzen in der Immobilienbewertung, da sie nur nach Maßgabe ihrer Arbeit bestmögliche Verkaufserfolge erzielen.

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    Welche Kosten fallen für die Bewertung einer Immobilie an?

    Sofern Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen, erfolgt die Abrechnung der Honorare nach freier Vereinbarung nach Stundensätzen oder Sie vereinbaren ein Pauschalhonorar. Rechnen Sie mit 2.000 bis 5.000 €, teilweise auch darüber.

    Beauftragen Sie hingegen einen Makler, zahlen Sie als Verkäufer normalerweise nichts. Makler verstehen ihre Dienstleistung regelmäßig so, dass sie eine Immobilie nur anbieten, wenn sie zuvor genau geprüft haben, welcher Angebots- und Verkaufspreis im Hinblick auf die örtlichen und individuellen Gegebenheiten einer Immobilie realistischerweise in Ansatz zu bringen ist. Setzt der Makler den Preis zu hoch an, lässt sich die Immobilie nicht verkaufen und der Makler verdient nichts.

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    Wie bestimmt ein Immobilienmakler den Verkehrswert einer Immobilie?

    Immobilienmakler sind nicht unbedingt Sachverständige. Zwar sollte ein kompetenter Immobilienmakler über eine grundlegende Ausbildung verfügen und in der Lage sein, den Verkehrswert so zu bestimmen, wie es die Immobilienverkehrswertermittlungsverordnung vorgibt. Makler arbeiten eher praxisorientiert. Allein aufgrund ihrer Marktkenntnisse und Erfahrungswerte sind Makler in der Lage, eine angemessene Bewertung der Immobilie vorzunehmen. Auch der Makler berücksichtigt Verkehrswerte, Bodenrichtwerte und Marktberichte. Vor allem aber kann der Makler auf vergleichbare Objekte Bezug nehmen, von denen er sicher weiß, welche Kaufpreise sie erzielt haben. Ein Verkehrswertgutachten der Immobilie stellt hingegen mehr auf die Immobilie ab und beschränkt die Bewertung mehr auf den Substanz- oder Ertragswert. Wichtig ist vor allem, dass die Bemessung des Verkehrswertes nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgt und nicht „Pi mal Daumen“.

    Das beste Verkehrswertgutachten bringt Ihnen als Verkäufer wenig, wenn der Verkehrswert außer Acht lässt, was potenzielle Kaufinteressenten suchen oder bereit sind, für das Objekt zu zahlen. Ein Verkehrswertgutachten empfiehlt sich also vornehmlich dann, wenn der Verkehrswert völlig in der Luft hängt oder eine möglichst objektive Grundlage zur Bemessung des Verkehrswertes und des danach zu bemessenden Kaufpreises gefunden werden soll. Typisches Beispiel ist die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Möchten Sie dafür Ihre Immobilie bewerten, kann ein Gutachten den Prozess erheblich vereinfachen.
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    Welcher Zusammenhang besteht zwischen Verkehrswert und Angebotspreis?

    Auch wenn Sie den Verkehrswert nach sachlichen Kriterien bestimmt haben, muss er nicht mit dem Angebots- und Verkaufspreis übereinstimmen. Ein Verkehrswertgutachten erscheint oft als statisch und berücksichtigt nicht unbedingt Ihre persönlichen Interessen als Verkäufer und auch nicht unbedingt das persönliche Kaufinteresse potenzieller Kaufinteressenten im Hinblick auf genau die Immobilie, die zum Verkauf ansteht. Verstehen Sie die Bemessung des Verkehrswertes eher als Orientierungshilfe, nach der Sie den Angebotspreis festsetzen und einen Verkaufspreis akzeptieren.

    Im Regelfall werden Sie den Verkaufspreis etwas höher als den eigentlichen Verkehrswert ansetzen, um sich damit einen Verhandlungsspielraum mit Kaufinteressenten zu eröffnen. Würden Sie den Verkaufspreis gleich in der Höhe des Verkehrswertes ansetzen und wird ein Kaufinteressent so, wie es Kaufinteressenten üblicherweise tun, den Kaufpreis nach unten verhandeln wollen, bekämen Sie im Ergebnis weniger Geld, als es dem Verkehrswert entspricht.
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    Welche Rolle spielt der Einheitswert?

    Der Einheitswert ist Grundlage, um die Grundsteuer für eine Immobilie zu bemessen. Dazu bestimmt das örtliche Finanzamt den Einheitswert und erlässt einen Einheitswertbescheid. Der Eigentümer erhält einen Feststellungsbescheid. Der Einheitswertbescheid ist wiederum Grundlage für den Grundsteuermessbetrag, der in Verbindung mit den Hebesätzen der Kommunen die Grundsteuer bemisst. Da jede Gemeinde eigene Hebesätze festlegt, ist die Grundsteuer regional unterschiedlich.

    Weil das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften über die Einheitsbewertung wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz für verfassungswidrig erklärt hat, ist der Gesetzgeber aufgerufen, neue Modelle für die Bemessung der Grundsteuer zu entwickeln.

    Für die Bestimmung des Verkehrswertes ist der Einheitswert jedoch nicht relevant. Eine Immobilienbewertung oder ein Verkehrswertgutachten Immobilie wird in diesem Zusammenhang daher nicht durch den Einheitswert ersetzt.

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    Welche Kosten fallen für den Kauf und Verkauf der Immobilie an?

    Icon Quellen

    Quellenangaben und weiterführende Literatur

    Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext immobilienbewertung

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