Ratgeber-Artikel Aktualisiert 07.08.2026 7 Min Lesezeit

Nachlassplanung: Einfache Vorsorge für den Erbfall!

Schnelle Antwort · 30 Sekunden
  • Ohne Testament entscheidet oft der Zufall der Erbengemeinschaft: Hinterlassen Erblasser mehreren Erben unterschiedliche Vermögenswerte, drohen Streit und Blockaden. Miterben können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen, ein einziger Widerspruch legt alles lahm.
  • Schenkungen verlieren nach zehn Jahren an Pflichtteils-Relevanz: Jedes Jahr nach der Schenkung sinkt ihr anrechenbarer Wert um 10 Prozent. Nach zehn Jahren zählt sie für den Pflichtteil kaum noch, Ehegattenschenkungen bilden allerdings eine Ausnahme.
  • Eine Teilungsanordnung verteilt Werte, aber nicht die Erbquote: Erhält ein Erbe eine teurere Immobilie als ein anderer, entsteht trotzdem ein Ausgleichsanspruch unter den Erben. Nur ein Vorausvermächtnis kann diese Ausgleichspflicht vermeiden.
  • Das Berliner Testament bindet den überlebenden Ehepartner: Nach dem ersten Erbfall lassen sich die gemeinsamen Verfügungen kaum noch ändern. Eine Pflichtteilsstrafklausel setzt zusätzlich einen Anreiz, den Pflichtteil beim ersten Erbfall nicht einzufordern.
  • Ehepartner und Kinder erben nicht automatisch das Vertretungsrecht: Nach dem Tod dürfen sie ohne Vollmacht nicht einfach handeln. Eine Vollmacht über den Tod hinaus sichert, dass jemand Beerdigung und erste Schritte sofort organisieren kann.
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In diesem Artikel
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Warum eine Nachlassplanung über die Erbengemeinschaft entscheidet

Unterschiedliche Vermögenswerte in einer Erbengemeinschaft führen häufig zu Streit — eine gezielte Nachlassplanung vermeidet das. Ein Sparbuch zu hinterlassen, ist dagegen einfach: Das Guthaben lässt sich unter mehreren Erben schnell aufteilen. Sobald aber ein Haus, ein Betrieb oder eine Sammlung zum Nachlass gehören, ist die Auseinandersetzung — die Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben — eine Verhandlung mit offenem Ausgang. Der Erblasser kann seinen Nachlass deshalb so ordnen, dass eine Erbengemeinschaft gar nicht erst entsteht und die Erben dennoch angemessen bedacht werden.

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Warum sind Erbengemeinschaften problematisch?

Der Grund liegt in der Struktur der Erbengemeinschaft: Sie entsteht mit dem Erbfall von Gesetzes wegen, sobald mindestens zwei Erben vorhanden sind. Der Nachlass ist dann gesamthänderisch gebunden — jedem Miterben gehört alles, niemandem etwas allein. Weit verbreitet ist die Vorstellung, ein Testament könne einzelne Gegenstände unmittelbar einem bestimmten Erben zuweisen. Tatsächlich fällt der Nachlass zunächst ungeteilt an alle Miterben; Zuweisungen des Erblassers wirken nur als schuldrechtliche Ansprüche unter den Miterben. Verfügen können die Miterben deshalb nur gemeinsam (bei Interesse mehr zu den Details und Ausnahmen zur sog. Verfügung über Nachlassgegenstände ohne Einstimmigkeit), sodass ein einzelner widerspenstiger Miterbe die ganze Erbengemeinschaft blockiert und die Auseinandersetzung verhindert. Im ungünstigsten Fall werden Vermögenswerte unter Wert öffentlich versteigert.

Herbert
Mit Herbert weiterdenken
Was droht ohne Nachlassplanung – Sicht der Erben

Herbert, HEREDITAS » Erb-Assistent, bespricht Ihre Frage mit Ihnen im Dialog — verständlich und auf Ihre Lage bezogen.

Wer diese Reibung vermeiden will, greift zu den Gestaltungsinstrumenten des Erbrechts — vom Testament über die Teilungsanordnung bis zur Testamentsvollstreckung.

Video Pflichtteilsergänzungsanspruch
In einer Patchwork-Familie lohnt eine geregelte Erbfolge besonders. Sie verhindert, dass die gesetzliche Erbfolge über das Erbrecht des neuen Ehepartners die Kinder aus früherer Ehe benachteiligt.
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Wie kann ich Erbengemeinschaften vermeiden?

Erbengemeinschaften lassen sich dadurch vermeiden, dass Sie einen Wunscherben zum alleinigen Erben Ihres Nachlasses bestimmen.

  • Machen Sie sich bewusst, wer als Ihre gesetzlichen Erben überhaupt in Betracht kommt. Gibt es entferntere Verwandte, sollten Sie klären, ob diese noch am Leben sind oder ob Sie es bereits mit deren Nachkommen zu tun haben.
  • Überlegen Sie, ob Sie einen bestimmten Vermögenswert einem bestimmten Erben hinterlassen wollen. Typisches Beispiel ist Ihr Wohnhaus, in dem Sie mit Ihrer Familie Ihr Leben verbracht haben. Vielleicht sind Sie daran interessiert, dass das Haus im Familienbesitz verbleibt. Würden Sie es der Erbengemeinschaft hinterlassen, läuft die Nachlassabwicklung oft darauf hinaus, dass das Haus zur Liquiditätsbeschaffung verkauft werden muss.
  • Formulieren Sie also ein Testament. Bestimmen Sie darin denjenigen Erben, dem Sie Ihr Haus hinterlassen wollen. Sind Sie verheiratet, bietet es sich an, dass Sie das Haus Ihrem überlebenden Ehepartner hinterlassen. Sie gewährleisten damit, dass er/sie das Haus auch nach Ihrem Ableben nutzen kann. In der Praxis setzen sich Ehepartner in einem gegenseitigen Testament meist gegenseitig als Alleinerben ein. Sind Kinder vorhanden, erben Kinder dann nach dem Tod des überlebenden Ehepartners.
  • Gibt es mehrere Erben, können Sie auch in einer Teilungsanordnung bestimmen, wer was bekommt. Sie teilen einzelne Vermögenswerte auf und bestimmen, wer beispielsweise Ihre Immobilie, Ihr Fahrzeug oder Ihre Kunstsammlung bekommen soll. Konsequenz ist, dass Ihre Erben zunächst aus dem Nachlass die Nachlassverbindlichkeiten bereinigen und danach entsprechend der Teilungsanordnung den Nachlass untereinander aufteilen müssen. Mit der Teilungsanordnung bewirken Sie aber keine Veränderung der Erbquoten. Dadurch können Ausgleichsansprüche unter den Erben entstehen, wenn die zugeteilten Vermögenswerte im Wert voneinander abweichen.
    Sie bestimmen Ihre Kinder A, B und C zu jeweils gleichen Teilen als Ihre Erben. Zugleich ordnen Sie an, dass A das Baugrundstück in Frankfurt (Verkehrswert 100.000 €), B Ihr Mietshaus in Berlin (Verkehrswert 400.000 €) und C das Ladenlokal in München (Verkehrswert 250.000 €) erhält. Der Wert Ihres gesamten Nachlasses beträgt also 750.000 €. Daran hätte jedes Kind einen Anteil von 250.000 €. Da alle Kinder gleich erben sollen, hätte A einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 150.000 € gegen B. C ist bereits angemessen bedient. Soll ein Miterbe einen Gegenstand ohne Ausgleichspflicht erhalten, ist ein Vorausvermächtnis — ein Vermächtnis zugunsten eines Miterben vor Teilung des Nachlasses — das richtige Instrument. Bei der Teilungsanordnung bleibt die Ausgleichspflicht bei Wertdifferenzen bestehen.
  • Möchten Sie den Verbleib Ihres Vermögens über die nächste Generation steuern, können Sie eine Vor- und Nacherbschaft anordnen. Der Vorerbe wird zunächst nur Erbe für eine bestimmte Zeit. Erst wenn er ausfällt, kommt der Nacherbe zum Zuge, der bis dahin noch kein Eigentum am Nachlass erwirbt. Ein nicht befreiter Vorerbe ist bei Verfügungen über Grundstücke und bei unentgeltlichen Zuwendungen erheblich beschränkt (§ 2113 BGB); von den Beschränkungen bei Grundstücksverfügungen kann eine Befreiung im Testament angeordnet werden (§ 2136 BGB), von der Beschränkung bei unentgeltlichen Zuwendungen dagegen nicht. Nacherbe kann auch eine noch nicht gezeugte Person, beispielsweise Ihr erwartetes Enkelkind, sein. Erst bei Eintritt des Nacherbfalls muss das Kind dann aber gezeugt sein. Sie können den Eintritt des Nacherbfalls zeitlich festlegen oder von einem bestimmten Ereignis abhängig machen.
    Sie bestimmen Ihren überlebenden Ehepartner als Ihren Vorerben. Sobald Ihr gemeinsames Kind das 30. Lebensjahr vollendet, soll es als Nacherbe den vom Vorerben verwalteten Nachlass übernehmen.
  • Ein Vermächtnis ist ein Weg, einem Dritten einzelne Vermögenswerte zu hinterlassen. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe. Er hat nur Anspruch gegen den Erben, dass ihm der bezeichnete Vermögenswert nach Eintritt des Erbfalls übereignet wird.
  • Mit einer Auflage können Sie über Ihren Tod hinaus beeinflussen, was Ihr Erbe tut oder unterlassen soll. Möglicherweise vermeiden Sie damit Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft.
    Sie ordnen testamentarisch an, dass Ihr Kind A verpflichtet ist, Ihre Grabstätte für zehn Jahre zu pflegen. Dann sollte es für die Erben keinen Anlass darüber geben, zu streiten, wer in der Verantwortung steht.
  • Zur Nachlassplanung gehören auch steuerliche Aspekte. Das Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetz gewährt hohe Steuerfreibeträge. So kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten seinem Kind Vermögenswerte bis zu dem nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG geltenden Freibetrag von 400.000 € zukommen lassen und Schenkungen in der gleichen Größenordnung alle zehn Jahre steuerfrei wiederholen.
  • Streitigkeiten in Erbengemeinschaften lassen sich vermeiden, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens als Testamentsvollstrecker einsetzen. Im Testament bestimmen Sie, dass und wie der Testamentsvollstrecker den Nachlass nach Ihrem Ableben verwalten soll.
  • Möchten Sie vermeiden, dass Ihre Erben Ihr Vermögen verschleudern, könnten Sie eine Stiftung errichten. Die Stiftung ist eine juristische Person, die durch den Vorstand der Stiftung verwaltet wird. Sie ist eine beliebte Rechtsform für relativ große Vermögen oder Teile davon, die der Stifter erhalten will und deren Erträge einem bestimmten Zweck dienen sollen. Den Zweck bestimmen Sie in der Stiftungsurkunde. Eine Familienstiftung wird speziell zugunsten einer oder mehrerer Familien errichtet. Die Erben profitieren dann davon, dass die Stiftung die Vermögenswerte nach Ihren Vorgaben an die Erben austeilt oder Erträge erzielt und diese an die Erben ausschüttet.
  • Besitzen Sie Vermögenswerte im Ausland, sollten Sie in einem Testament unbedingt festlegen, nach welchem nationalen Erbrecht Ihr Nachlass abgewickelt werden soll. Andernfalls riskieren Sie, dass beispielsweise Ihre Immobilie auf Mallorca spanischem Erbrecht unterliegt, aus dem sich für Ihre Erben erhebliche Nachteile ergeben können.
Persönlicher Experten-Tipp
Erbengemeinschaften sind oft ein Minenfeld, in dem ein einzelner Miterbe den gesamten Prozess blockieren kann. Um solche Konflikte zu vermeiden, sollten Sie Ihren Nachlass klar strukturieren und Ihre Erbfolge regeln. So verhindern Sie, dass Vermögenswerte unter Wert versteigert werden und der Familienfrieden gefährdet wird.
Foto Dr. jur. Stephan Seitz, JuristDr. jur. Stephan Seitz · Jurist · Gründer Hereditas » Ratgeber Erbengemeinschaft
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Wie kann ich mit einer guten Nachlassplanung meinen Nachlass planen?

Eine gute Nachlassplanung orientiert sich an den individuellen Verhältnissen. Daneben kommt eine Reihe von Standardmaßnahmen in Betracht, die unabhängig von der Vermögensstruktur greifen.

In der Beratungspraxis taucht dabei immer wieder derselbe Gedanke auf: Im Testament lasse sich einfach festlegen, wer welchen Gegenstand bekommt, und die Erbengemeinschaft ordne sich drumherum. Sie entsteht jedoch automatisch mit dem Erbfall, sobald mehrere Erben vorhanden sind — und genau diese Konstellation sorgt später für Reibung.

  • Um zu gewährleisten, dass Ihr Testament nach Ihrem Ableben zuverlässig aufgefunden wird, sollten Sie das Testament beim Nachlassgericht hinterlegen. Das Gericht lässt das Testament dann beim Deutschen Testamentsregister e.V. registrieren. Erfährt das Testamentsregister über das Standesamt von Ihrem Ableben, informiert es das Gericht, sodass das Testament zuverlässig eröffnet werden kann und der Erbe zu seinem Recht kommt.
  • Formulieren Sie eine Vollmacht über den Tod hinaus: Um zu gewährleisten, dass die Erben auch nach Ihrem Ableben handeln können, können Sie in einer Vollmacht über den Tod hinaus eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie bzw. die Erben im Geschäfts- und Rechtsverkehr zu vertreten. Der Bevollmächtigte kann dann problemlos die Beerdigung organisieren und erste Maßnahmen zur Sicherung Ihres Nachlasses treffen. Beachten Sie, dass Ihr überlebender Ehepartner oder Ihre Kinder nicht automatisch berechtigt sind, Sie nach Ihrem Ableben zu vertreten. Eine Bankvollmacht muss meist persönlich in der Filiale der Bank auf einem bankeigenen Formular unterschrieben werden.
  • Möchten Sie verhindern, dass sich Ihre Erben über die Beerdigungsmodalitäten streiten, können Sie mit einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvertrag schließen. Darin regeln Sie alles, was mit Ihrer Beerdigung zusammenhängt.
  • Eine Beerdigung kostet Geld. Um Probleme zu vermeiden, kann der Abschluss einer Risikolebensversicherung (Sterbegeldversicherung) hilfreich sein. Die Erben verfügen dann über schnelles Geld, um die Beerdigung und laufende Kosten zu bezahlen, und sind nicht darauf angewiesen, dass die Bank den Erben erlaubt, über Ihr Guthaben auf Ihren Konten zu verfügen.
  • Haben Sie Forderungen gegenüber Dritten, sollten Sie eine Dokumentation zusammenstellen, aus der sich die Gründe, die Person des Schuldners und die Modalitäten des Forderungsausgleichs ergeben.
  • Hinterlassen Sie Verbindlichkeiten, ist es für die Erben hilfreich, wenn Sie Angaben über Kredite, Darlehen oder Bürgschaften bei Banken oder Privatpersonen hinterlassen. Idealerweise aktualisieren Sie die Saldostände fortlaufend.
Zum Weiterlesen

Nachlassplanung: Meine weiteren Artikel

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Nachlassplanung und Pflichtteil: Gestaltungsspielräume erkennen

Nachlassplanung und Pflichtteil sind eng verbunden. Wer rechtzeitig plant, kann Pflichtteilsansprüche steuern, Streit vermeiden und Liquidität sichern. Wichtige Werkzeuge sind Schenkungen mit 10-Jahres-Abschmelzung (§ 2325 BGB), Pflichtteilsverzicht, klare Testamente und der richtige Güterstand. Eine kluge Kombination dieser Maßnahmen verhindert, dass Pflichtteilsforderungen den Nachlass gefährden.

Schenkungen mit 10-Jahres-Abschmelzung

Wer zehn Jahre vor dem Erbfall überträgt, entzieht den Wert der Pflichtteilsergänzung — dem Anspruch auf Ausgleich für lebzeitige Schenkungen — vollständig. Bis dahin vermindert sich der dem Nachlass hinzuzurechnende Wert der Schenkung für jedes volle Jahr zwischen Schenkung und Erbfall um 10 % (§ 2325 Abs. 3 BGB). Eine Schenkung drei Jahre vor dem Erbfall mit einem Wert von 100.000 € wird deshalb nur noch mit 70.000 € angerechnet; eine Übertragung sechs Jahre vor dem Tod zählt noch zu 40 % mit. Ehegattenschenkungen zählen jedoch immer vollständig mit, unabhängig vom Zeitpunkt.

Behalten Sie die eigene Versorgung im Blick: Zu hohe oder zu frühe Schenkungen können im Ernstfall zu finanziellen Engpässen führen.

Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht

Ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzicht schafft klare Verhältnisse. Der Berechtigte erhält meist eine Abfindung und verzichtet im Gegenzug auf seinen Anspruch. Dadurch lassen sich spätere Konflikte vermeiden. Ein Erbverzicht geht noch weiter – er umfasst das gesamte Erbrecht einschließlich des Pflichtteils. Beide Varianten wirken sofort nach Beurkundung.

  • Abfindung: Höhe, Fälligkeit und Sicherheiten genau festlegen.
  • Reichweite: Soll der Verzicht auch für Nachkommen gelten, muss dies ausdrücklich vereinbart werden.
  • Notarielle Form: Nur ein beurkundeter Vertrag ist rechtlich wirksam (§ 2348 BGB).

Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel

Ehegatten setzen sich im Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Kinder erhalten erst nach dem zweiten Todesfall ihren Anteil. Der überlebende Ehegatte ist dabei nach dem ersten Erbfall an die wechselbezüglichen Verfügungen gebunden und kann diese grundsätzlich nicht mehr frei ändern. Eine Pflichtteilsstrafklausel sorgt dafür, dass ein Kind, das beim ersten Erbfall den Pflichtteil verlangt, beim zweiten Erbfall ebenfalls nur den Pflichtteil bekommt. So wird ein Anreiz gesetzt, den Pflichtteil beim ersten Erbfall nicht zu fordern — beseitigt wird der Pflichtteilsanspruch dadurch nicht.

Beispiel: Fordert ein Kind beim Tod des Vaters seinen Pflichtteil, verliert es beim Tod der Mutter das Recht auf das volle Erbe. Damit wird verhindert, dass der Nachlass beim ersten Todesfall geschmälert wird.

Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Ist ein Abkömmling — also ein Kind oder Enkel — in solchem Maße überschuldet oder verschwenderisch, dass sein späterer Erwerb erheblich gefährdet ist, erlaubt § 2338 BGB eine Beschränkung, etwa durch Testamentsvollstreckung oder Vor- und Nacherbschaft. So bleibt das Vermögen erhalten, und der Betroffene wird dennoch versorgt. Die Anordnung wirkt nur, solange die Gefährdung fortbesteht, und ist auf das Maß beschränkt, das zum Schutz des Abkömmlings und seiner gesetzlichen Erben erforderlich ist.

Güterstand und Patchwork-Familien

Der Güterstand beeinflusst die Pflichtteilsquote erheblich. In der Zugewinngemeinschaft erhöht sich nach § 1371 Abs. 1 BGB zunächst der gesetzliche Erbteil des Ehegatten pauschal um ein Viertel (Zugewinnausgleich); daraus ergibt sich mittelbar ein höherer Pflichtteil. Bei Gütertrennung entfällt diese pauschale Erhöhung. Patchwork-Konstellationen erfordern klare Erbeinsetzungen und oft Pflichtteilsverzichte, um alle Beteiligten gerecht zu behandeln.

Übersicht wichtiger Instrumente

Die folgende Tabelle zeigt zentrale Gestaltungsinstrumente der Nachlassplanung und ihre Wirkung auf den Pflichtteil.

InstrumentGesetzliche GrundlageWirkung auf PflichtteilZeitfaktor
Schenkung§ 2325 BGBPflichtteilsergänzung; jährliche Abschmelzung um 10 %10-Jahres-Frist
Pflichtteilsverzicht§ 2346 Abs. 2 BGB (i.V.m. § 2348 BGB für die notarielle Form)Pflichtteilsanspruch entfälltAb Beurkundung
Erbverzicht§ 2346 BGBVerzicht auf gesamtes ErbrechtAb Beurkundung
Berliner TestamentTestamentAbsicherung Ehegatte; PflichtteilsstrafklauselZweiter Erbfall
Beschränkung in guter Absicht§ 2338 BGBSchutz bei Überschuldung/VerschwendungDauerhaft
FAQ · Häufige Fragen

Was Leser zu diesem Thema fragen

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Testament nach meinem Tod gefunden wird?
Um sicherzustellen, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod gefunden wird, sollten Sie es beim Nachlassgericht hinterlegen. Das Gericht registriert Ihr Testament beim Deutschen Testamentsregister. So wird sichergestellt, dass Ihre Erben schnell informiert werden und Ihr Testament zuverlässig eröffnet wird.
Was kann ich tun, um Streitigkeiten unter meinen Erben zu vermeiden?
Um Streitigkeiten unter Ihren Erben zu vermeiden, sollten Sie eine klare Nachlassplanung durchführen. Dazu gehört die Bestimmung eines Alleinerben oder die Erstellung einer Teilungsanordnung. Zudem kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers helfen, um den Nachlass im Sinne Ihrer Wünsche zu verwalten.
Wie kann ich sicherstellen, dass bestimmte Vermögenswerte an bestimmte Personen gehen?
Um sicherzustellen, dass bestimmte Vermögenswerte an bestimmte Personen gehen, sollten Sie ein Testament verfassen und darin klare Anweisungen geben. Sie können auch eine Teilungsanordnung erstellen, die festlegt, wer welche Vermögenswerte erhält. Dies minimiert das Risiko von Streitigkeiten unter den Erben.
Welche steuerlichen Aspekte sollte ich bei der Nachlassplanung berücksichtigen?
Bei der Nachlassplanung sollten Sie die steuerlichen Aspekte nicht außer Acht lassen. Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz bietet hohe Steuerfreibeträge. So können Sie beispielsweise Vermögenswerte bis zu einem Freibetrag von 400.000 € steuerfrei an Ihre Kinder übertragen und dies alle zehn Jahre wiederholen.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Erben über die Beerdigung entscheiden können?
Um sicherzustellen, dass Ihre Erben über die Beerdigung entscheiden können, sollten Sie eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilen. Diese bevollmächtigt eine Person Ihres Vertrauens, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und die Beerdigung zu organisieren. Dies verhindert mögliche Konflikte unter den Erben bezüglich der Beerdigungsmodalitäten.
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Recherchiert & veröffentlicht von
Foto Dr. jur. Stephan Seitz, Jurist

Dr. jur. Stephan Seitz

Jurist · Gründer Hereditas » Ratgeber Erbengemeinschaft

Seit Jahren beschäftige ich mich mit den juristischen, steuerlichen und menschlichen Aspekten des Erbrechts — von Nachlassplanung und Pflichtteil über die Erbengemeinschaft bis zur Teilungsversteigerung. Ziel: komplexe Rechtslagen so verständlich aufbereiten, dass Sie als Erbe oder Erblasser eigenständig eine Entscheidung treffen können.

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