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Erbstreit auflösen: Praxistipps für die Erbengemeinschaft!

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
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Zuletzt aktualisiert: 1. November 2024
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Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Erbstreit Die schnelle Antwort

Erbstreit

  • Erfahren Sie, wie unterschiedliche Interessen und unklare Testamente häufig zu Erbstreitigkeiten führen und wie Sie durch klare Regelungen und offene Kommunikation Konflikte vermeiden können.
  • Entdecken Sie effektive Lösungen für den häufigsten Konfliktpunkt – Immobilienvermögen – und wie der Verkauf Ihres Erbteils Ihnen finanzielle Sicherheit bieten und die Erbengemeinschaft entlasten kann.
  • Verstehen Sie die Dauer und die Kosten eines Erbstreits vor Gericht sowie die Bedeutung von juristischer Beratung und Mediation, um schnell und kostengünstig eine faire Lösung zu finden.
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Wie kommt es zum Erbstreit?

Die Erbengemeinschaft ist prädestiniert für Streitigkeiten, die vom Juristen auch als Erbstreit, Erbschaftsstreit oder Erbstreiterei bezeichnet werden. Hierunter fallen sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Erbschaft.

Nicht umsonst sagt man: „Der Charakter eines Menschen zeigt sich beim Erben“. Hier treffen vielfältige Interessen aufeinander. Es gibt Erben, die wollen primär den Willen und das Erreichte des Erblassers fortsetzen. Andere wiederum möchten sich nicht mit der Erbschaft beschäftigen; für sie ist der Erbfall mehr Last als Gewinn. Dritte sind vor allem am wirtschaftlichen Wert des Nachlasses interessiert und wollen diesen so schnell wie möglich verkaufen.

Das Zusammentreffen dieser Interessen kann man häufig nicht beeinflussen. Vielmehr muss man verstehen, damit geschickt umzugehen, um einen Streit in der Erbengemeinschaft zu vermeiden.

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Erbstreiterei zur Erbenstellung: Wer hat geerbt?

Konflikte entstehen oft bereits darüber, wer tatsächlich Erbe geworden ist. Unklarheiten können sowohl bei der gesetzlichen Erbfolge als auch bei testamentarischen Verfügungen auftreten. Komplexe Familienverhältnisse, uneheliche Kinder oder internationale Bezüge können zu Streitigkeiten führen. Auch können bei Testamenten unterschiedliche Interpretationen entstehen, oder es werden Zweifel an der Wirksamkeit oder der Testierfähigkeit des Erblassers geäußert.

Probleme bei der gesetzlichen Erbfolge: Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament vorhanden ist. Doch auch hier kann es zu Unsicherheiten kommen. Beispielsweise können nichteheliche oder adoptierte Kinder Ansprüche erheben. In Patchwork-Familien mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen ist oft unklar, wer in welchem Umfang erbberechtigt ist. Zudem können internationale Bezüge, etwa wenn der Erblasser oder die Erben im Ausland leben, die Rechtslage komplizieren.

Streitigkeiten bei Testamenten: Ein Testament sollte Klarheit schaffen, doch oft ist das Gegenteil der Fall. Unklare Formulierungen, widersprüchliche Anweisungen oder formelle Fehler können zu unterschiedlichen Interpretationen führen. Darüber hinaus können Erben die Gültigkeit des Testaments anzweifeln, etwa wenn sie vermuten, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht testierfähig war, zum Beispiel aufgrund von Demenz oder psychischen Erkrankungen. Auch der Verdacht auf Einflussnahme durch Dritte oder gar Testamentsfälschung kann zu erheblichen Auseinandersetzungen führen.

Erbscheinsverfahren und gerichtliche Klärung: In Fällen, in denen Unklarheiten über die Erbenstellung bestehen, kann ein Erbschein beantragt werden. Das Erbscheinsverfahren dient der Klärung, wer Erbe ist und welchen Anteil er am Nachlass hat. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, können diese im Rahmen dieses Verfahrens oder durch Anfechtung des Testaments vor Gericht geklärt werden.

Wichtige Schritte für Betroffene: Wenn Zweifel an der eigenen Erbenstellung oder an der eines anderen bestehen, ist es wichtig, schnell zu handeln. Fristen für die Anfechtung eines Testaments oder für die Geltendmachung von Erbansprüchen müssen beachtet werden.

In einem Erbstreit ist es entscheidend, die eigenen Ziele klar zu definieren und eine durchdachte Strategie zu entwickeln. Überlegen Sie, was Ihnen im Erbstreit besonders wichtig ist: Geht es um bestimmte Vermögenswerte, die Wahrung familiärer Beziehungen oder eine schnelle Lösung? Je nach Situation kann eine Erbmediation eine besonders zielführende und kostenschonende Option sein, den Erbstreit aufzulösen.

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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Streit Erbengemeinschaft: Miterbe fordert den Pflichtteil

Wurde ein naher Angehöriger durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, steht ihm in vielen Fällen dennoch ein Pflichtteilsanspruch zu. Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel die nächsten Familienangehörigen: Ehegatten, Kinder und unter bestimmten Umständen auch Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss aktiv geltend gemacht werden.

Berechnung des Pflichtteils: Die Berechnung kann komplex sein, insbesondere wenn Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers berücksichtigt werden müssen (Pflichtteilsergänzungsansprüche). Der Pflichtteil errechnet sich aus dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Von diesem Wert werden Verbindlichkeiten und Nachlassverbindlichkeiten abgezogen. Der so ermittelte Reinwert wird dann entsprechend der Pflichtteilsquote aufgeteilt.

Konflikte und Lösungswege: Die Geltendmachung des Pflichtteils führt oft zu Spannungen zwischen den Erben und den Pflichtteilsberechtigten. Eine offene Kommunikation und möglicherweise eine Mediation können helfen, Konflikte zu entschärfen. Juristische Beratung ist in vielen Fällen unerlässlich, um die eigenen Rechte zu kennen und zu wahren.

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Erfahren Sie, wer pflichtteilsberechtigt ist, wie der Pflichtteil berechnet wird und wie Sie den Pflichtteil geltend machen.

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Hauptkonflikt Immobilien: Häufig der Grund für Erbstreit

Ein Hauptkonflikt in Erbstreitigkeiten ist häufig das Immobilienvermögen. Aufgrund des hohen Wertes konzentriert sich die Erbengemeinschaft meist auf die im Nachlass enthaltenen Grundstücke, Altbauten und Immobilien. Problematisch ist die Auseinandersetzung, insbesondere wenn das Immobilienvermögen den Hauptteil des Nachlasses darstellt. Man kann nicht einfach – vereinfacht gesprochen – drei Wohnungen unter drei Miterben aufteilen.

Häufig ist kein einzelner Miterbe bereit oder in der Lage, die Immobilie den übrigen Miterben auszuzahlen. Kommt es zu keiner Einigung, bleibt oft nur die Durchführung der Teilungsversteigerung, einer Form der Zwangsversteigerung. Diese kann den Erbschaftsstreit weiter anheizen und zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.

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Erfahren Sie, wie eine Erbengemeinschaft über Haus und Grundstück entsteht und welche rechtlichen Grundlagen dabei eine zentrale Rolle spielen. Entdecken Sie die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Miterben, effektive Strategien zur Verwaltung und Aufteilung der Immobilien sowie wichtige steuerliche Aspekte und finanzielle Verpflichtungen, die bei der Vererbung von Immobilien zu beachten sind.

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Erbstreiterei mit dem Testamentsvollstrecker

Wenn der Erblasser einen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, kann dies zu Spannungen mit den Erben führen. Der Testamentsvollstrecker ist dafür verantwortlich, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen, was nicht immer den Vorstellungen aller Erben entspricht. Fragen zur Haftung, zur Höhe der Vergütung oder zu möglichen Pflichtverletzungen können zu Auseinandersetzungen führen.

Erben sollten ihre Rechte kennen und wissen, unter welchen Umständen sie gegen den Testamentsvollstrecker vorgehen können, etwa bei groben Pflichtverletzungen. Auch der Testamentsvollstrecker muss seine Pflichten sorgfältig erfüllen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

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Erbstreit auflösen: Einvernehmliche Erbauseinandersetzung

Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen oder ist dieses unvollständig, haben die Miterben die Möglichkeit, durch eine einvernehmliche Vereinbarung, den sogenannten Erbauseinandersetzungsvertrag, die Erbengemeinschaft aufzulösen. Dies setzt voraus, dass alle Miterben bereit sind, miteinander zu sprechen und an einer Lösung mitwirken wollen.

Dazu ist kein Miterbe verpflichtet. Zwar bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass die Erbengemeinschaft auf Auflösung gerichtet ist, aber die tatsächlichen Durchsetzungsmöglichkeiten, insbesondere gerichtlich, sind in der Praxis sehr eingeschränkt. Die Erbauseinandersetzungsklage ist mit hohem juristischen Risiko verbunden und wird selten angewandt.

Erbstreit Erfahrungen: Wenn ein Miterbe nicht will, kann man ihn faktisch kaum zwingen. Die Erbauseinandersetzung kann sich zeitlich sehr in die Länge ziehen. Man kann versuchen, das Gericht als Vermittler einzuschalten oder einen Erbmediator hinzuzuziehen. Häufig werden jedoch beide Wege nicht von allen Miterben akzeptiert.

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Verkauf des Erbteils: Erbstreit aus dem Weg gehen

Möchte man als einzelner Miterbe unbedingt aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, hat man die Möglichkeit, seinen Erbteil zu verkaufen. Damit kann man zwar den Erbstreit nicht direkt beseitigen, aber man kann sich selbst aus der konfliktreichen Situation zurückziehen.

Zum einen muss man sich nicht mehr um die Angelegenheiten der Erbengemeinschaft kümmern, trägt keine Verwaltungskosten mehr und spart Zeit.

Zum anderen können durch den Verkauf fachkundige Personen in die Erbengemeinschaft eintreten, die die Auseinandersetzung vorantreiben. Zudem bringt man neue Sachlichkeit in die Diskussion. Solange Verwandte sich um das Erbe streiten, spielen persönliche Emotionen eine große Rolle. Kommen Außenstehende hinzu, versachlicht sich die Diskussion.

Die Möglichkeiten zum Verkauf des Erbteils hängen vom Inhalt des Nachlasses ab. Gerade wenn Immobilienvermögen, Grundstücke oder Altbauten in deutschen Großstädten wie München Teil des Nachlasses sind, besteht eine gute Chance, durch den Verkauf des Erbteils aus der Erbengemeinschaft und damit aus dem Erbstreit ausscheiden zu können.

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Wie lange dauert ein Erbstreit vor Gericht?

Die Dauer eines Erbstreits vor Gericht variiert stark und hängt von mehreren Faktoren ab. Ein Erbstreit ist ein komplexer rechtlicher Prozess, der Zeit, Ressourcen und Geduld erfordert.

Faktoren, die die Dauer beeinflussen

  • Komplexität des Falls: Internationale Erbfälle, uneheliche oder adoptierte Kinder sowie umfangreiche Vermögenswerte verlängern das Verfahren.
  • Anzahl der Erben: Mehr Erben bedeuten oft mehr Streitpunkte und Kommunikationsaufwand.
  • Gerichtsauslastung: Stark frequentierte Gerichte können die Verfahrensdauer durch Verzögerungen verlängern.
  • Bereitschaft zur Einigung: Kompromissbereitschaft verkürzt den Prozess, während Uneinigkeit zu langwierigen Auseinandersetzungen führt.

Typische Zeitrahmen

Einfache Fälle können innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden, während komplexe Streitigkeiten drei bis fünf Jahre oder länger dauern können.

Kosten eines Erbstreits

Erbstreitigkeiten sind oft mit erheblichen Kosten verbunden, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, die sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen können.

Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was sind die häufigsten Ursachen für einen Erbstreit?

Häufige Ursachen für einen Erbstreit sind unklare oder widersprüchliche Testamente, unterschiedliche Interessen der Erben, komplexe Familienverhältnisse wie Patchwork-Familien oder uneheliche Kinder sowie die Verwaltung und Aufteilung von Immobilienvermögen. Auch Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers oder Verdacht auf Testamentsfälschung können zu Streitigkeiten führen.

Wie kann der Verkauf des Erbteils zur Konfliktlösung im Erbstreit beitragen?

Der Verkauf des eigenen Erbteils ermöglicht es einem Miterben, sich aus der Erbengemeinschaft zurückzuziehen. Dies reduziert nicht nur die persönlichen Konflikte, sondern bringt auch neue, fachkundige Personen in die Gemeinschaft, die möglicherweise eine sachlichere und effizientere Lösung der Streitigkeiten fördern können. Zudem entfallen Verwaltungskosten und der Zeitaufwand für die gemeinsame Verwaltung des Nachlasses.

Wie lange dauert ein Erbstreit vor Gericht und welche Kosten kommen auf die Beteiligten zu?

Die Dauer eines Erbstreits vor Gericht variiert stark und hängt von der Komplexität des Falls, der Anzahl der beteiligten Erben und der Auslastung der Gerichte ab. Einfache Streitigkeiten können innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden, während komplexe Fälle drei bis fünf Jahre oder länger dauern können. Die Kosten umfassen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten für Sachverständige, die sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen können.

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