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Notartermin Erbteil verkaufen: so läuft der Notartermin ab

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Jurist aus München
Zuletzt aktualisiert: 1. Dezember 2024
Ihre Lesezeit: 2 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Notartermin Erbteil verkaufen Die schnelle Antwort

Notartermin Erbteil verkaufen

  • Wählen Sie Ihren Notar sorgfältig aus. Sie können jeden Notar beauftragen, unabhängig von Ihrem Wohnort. Dies ermöglicht Ihnen, einen Notar zu wählen, der Ihren Bedürfnissen und Anforderungen am besten entspricht.
  • Bereiten Sie sich gründlich auf den Notartermin vor. Informieren Sie den Notar im Voraus über alle relevanten Informationen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Dies umfasst die Personalien der Beteiligten und wichtige Daten zum Erbfall.
  • Bringen Sie die notwendigen Unterlagen mit. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören Ihr Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls ein Erbschein. Achten Sie darauf, dass Ihr Ausweis gültig ist, um Verzögerungen zu vermeiden.

Ablauf Notartermin Verkauf Erbteil

  • Verständigen Sie sich mit dem Erwerber, welchen Notar Sie mit der Beurkundung beauftragen. Sie können dazu jeden Notar wählen, auch wenn Sie nicht im Amtsbereich des Notars wohnen.
  • Zur Vorbereitung des Notartermins empfiehlt sich, den Notar zumindest stichwortartig zu informieren, was zu welchen Konditionen protokolliert werden soll. Insbesondere sind dem Notar die Personalien von Verkäufer und Erwerber mitzuteilen sowie die maßgeblichen Daten, die für die Beurteilung des Erbfalls wichtig sind. Bestenfalls besprechen Sie die Details in einem Termin mit dem Notar persönlich vorab. Der Notar kann dann einen ersten Entwurf des Vertrages anfertigen.
  • Da Sie Ihren Erbteil verkaufen wollen, müssen Sie darlegen und nachweisen, dass Sie gesetzlicher oder testamentarisch bestimmter Erbe sind. Gegebenenfalls benötigen Sie einen Erbschein. Sollten Sie einen Erbschein benötigen, empfiehlt sich, den Erbschein frühzeitig beim Nachlassgericht zu beantragen.
  • Da Sie Ihren Erbteil verkaufen, ist der Erbteil im Detail zu bezeichnen. Es gilt, Streitigkeiten über den Bestand des Nachlasses zu vermeiden. Gehört zum Nachlass eine Immobilie, benötigt der Notar auch Angaben zum Grundbuch.
  • Der Notar ist verpflichtet, Ihnen als Verkäufer und dem Erwerber ausreichend Gelegenheit zu bieten, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen. Zweck ist, dass ein auch „unerfahrener und ungewandter Beteiligter“ die Gelegenheit haben muss, sich angemessen zu informieren und im Notartermin nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.
  • Im Regelfall soll die Beurkundung zwei Wochen später, nachdem die Beteiligten den Vertragsentwurf übersandt bekommen haben, erfolgen. Kann die Frist nicht eingehalten werden, soll der Notar die Gründe in der Niederschrift angeben. Auf diese Regelfrist können Sie normalerweise nicht verzichten.
  • Zum Notartermin müssen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mitbringen und sich ausweisen, es sei denn, Sie sind dem Notar persönlich bekannt. Achten Sie auf das Ablaufdatum.
  • Möchten Sie sich im Notartermin vertreten lassen, kann Ihr Vertreter den Kaufvertrag zunächst als vollmachtloser Vertreter beurkunden. Sie genehmigen die Urkunde im Nachhinein in einem weiteren Notartermin persönlich vor dem Notar. Alternativ könnten Sie dem Vertreter auch eine von Ihnen vorab notariell beglaubigte Vollmacht übergeben. Dann kann der Vertreter den Vertrag selbst rechtswirksam beurkunden.
  • Der Notar ist verpflichtet, den von ihm gefertigten Vertragsentwurf im Beurkundungstermin Satz für Satz vorzulesen. Jeder Beteiligte hat das Recht, Fragen zu stellen und Änderungswünsche vorzutragen.
  • Sind alle Beteiligten mit dem Entwurf einverstanden, unterschreiben Sie als Verkäufer und der Erwerber den Entwurf eigenhändig mit Ihrem Vornamen und Zunamen. Der Notar wird Ihre Unterschriften mit eigener Unterschrift beglaubigen.
  • Die Urschrift des Vertrages verbleibt in der Verwahrung des Notars. Sie und der Erwerber erhalten eine notariell beglaubigte Ausfertigung des Originals.
  • Im Regelfall ermächtigen Sie den Notar, Ihre Miterben im Hinblick auf deren Vorkaufsrecht über den Abschluss des Erbschaftskaufvertrages zu informieren und eine Ausfertigung der Urkunde zu übersenden.
  • Als Verkäufer sind Sie den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, den Verkauf Ihres Erbteils und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzuzeigen. Auch der Erwerber kann die Anzeige tätigen (§ 2384 BGB).

Ist der Erbschaftskaufvertrag notariell beurkundet, übernimmt der Erwerber Ihre Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft. Details regeln §§ 2371 ff BGB.

Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich keinen Erbschein habe, aber meinen Erbteil verkaufen möchte?

Ohne Erbschein können Sie Ihren Erbteil nicht verkaufen. Der Erbschein dient als Nachweis, dass Sie tatsächlich Erbe sind. Daher sollten Sie den Erbschein frühzeitig beim Nachlassgericht beantragen, um Verzögerungen beim Notartermin zu vermeiden.

Kann ich mich beim Notartermin vertreten lassen?

Ja, Sie können sich im Notartermin vertreten lassen. Ihr Vertreter kann den Kaufvertrag zunächst als vollmachtloser Vertreter beurkunden. Alternativ können Sie ihm eine notariell beglaubigte Vollmacht geben, sodass er den Vertrag selbst rechtswirksam unterzeichnen kann.

Wie lange im Voraus sollte ich den Notar über den Verkauf meines Erbteils informieren?

Es ist ratsam, den Notar so früh wie möglich zu informieren, idealerweise einige Wochen vor dem Notartermin. Dadurch kann der Notar einen Vertragsentwurf erstellen und Sie können alle relevanten Details rechtzeitig klären.

Was passiert, wenn ich den Vertragsentwurf beim Notar nicht rechtzeitig erhalte?

Sollten Sie den Vertragsentwurf nicht rechtzeitig erhalten, kann die Beurkundung möglicherweise nicht wie geplant stattfinden. Der Notar muss in diesem Fall die Gründe dokumentieren. Es ist wichtig, diese Frist zu beachten, da Sie normalerweise nicht darauf verzichten können.

Welche Unterlagen benötige ich für den Notartermin beim Verkauf meines Erbteils?

Für den Notartermin benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Zudem sollten Sie alle relevanten Informationen über den Nachlass und gegebenenfalls den Erbschein mitbringen, um den Verkauf reibungslos abzuwickeln.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Notartermin Erbteil verkaufen:

Kommentare

Christopher Seidel
28. April 2024 um 12:31 Uhr

Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen


 

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