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Teilverkauf Erbengemeinschaft – Familienbesitz sichern

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Jurist aus München
Zuletzt aktualisiert: 13. Mai 2025
Ihre Lesezeit: 8 Minuten
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Teilverkauf Erbengemeinschaft

  • Sofortige Liquidität: Der Teilverkauf ermöglicht den Erben, schnell Kapital zu erhalten, was besonders wichtig ist, wenn Erbschaftsteuer oder laufende Kosten anstehen. Ein Investor erwirbt einen Anteil an der Immobilie, wodurch die Erben sofort Geld erhalten, ohne die gesamte Immobilie verkaufen zu müssen.
  • Familienbesitz bleibt erhalten: Durch den Teilverkauf behalten die Erben mindestens 50 % der Immobilie und somit auch alle Mitspracherechte. Dies ermöglicht eine weiterhin gemeinsame Nutzung oder Vermietung der Immobilie, ohne dass ein vollständiger Verkauf notwendig ist.
  • Keine Bankdarlehen nötig: Die Finanzierung von Ausgleichszahlungen erfolgt durch den Investor, sodass die Erben keine zusätzlichen Kredite aufnehmen müssen. Dies reduziert die finanzielle Belastung und erleichtert den Zugang zu liquiden Mitteln.
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Teilverkauf in der Erbengemeinschaft – was steckt dahinter?

Beim Teilverkauf Erbengemeinschaft veräußert die Erbengemeinschaft einen Anteil (meist 20–50 %) an ihrer Nachlassimmobilie. So fließt sofort Kapital, während das Elternhaus oder andere Nachlassimmobilien weitgehend in Familienhand bleiben.

Denn: Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft. Über Verkauf, Vermietung oder Beleihung entscheiden sie nur einstimmig. Braucht ein Miterbe rasch Geld, scheitert aber der Komplettverkauf der Immobilie am Nein der anderen Miterben, schafft der Teilverkauf der Immobilie einen Mittelweg: Ein Investor erwirbt einen Bruchteil an der Immobile (nicht an der Erbengemeinschaft), die Erben behalten die Mehrheit und alle Mitspracherechte.

Abgrenzung: Beim Erbteilsverkauf verkauft ein Miterbe seinen gesamten Nachlassanteil; ein Fremder tritt der Gemeinschaft bei. Beim Teilverkauf verkaufen alle Erben gemeinsam nur einen Bruchteil der Immobilie – die Erbengemeinschaft bleibt bestehen.
  • Sofortige Liquidität: Der Investor zahlt den Kaufpreis direkt – wichtig, wenn Erbschaftsteuer oder Kreditraten anstehen.
  • Familienbesitz bleibt erhalten: Mindestens 50 % des Hauses bleiben in Ihrer Hand; Eigennutzung oder Vermietung sind weiter möglich.
  • Keine Bankdarlehen nötig: Ausgleichszahlungen finanzieren Sie nicht selbst, sondern der Investor.
  • Sanierungspartner inklusive: Viele Anbieter beteiligen sich an Modernisierung und Verwaltung – besonders wertvoll bei Altbauten.
  • Rückkaufoption: Die Familie kann den verkauften Anteil später zurückholen – Konditionen vorher genau prüfen; in der Regel ist dies eher für den Investor vorteilhaft.
Drei Geschwister erben je 1/3 an einem Haus (Wert: 700 000 €). Ein Geschwisterteil benötigt 70 000 €. Ein Investor kauft 30 % der Immobilie für 210 000 €. Jeder Erbe erhält 70 000 €. Die Familie behält 70 % am Haus; eine Nutzungsgebühr von 2,5 % p.a. auf 210 000 € (ca. 437 € monatlich) tragen die drei anteilig.
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Gesamte vs. teilweise Erbauseinandersetzung – wann lohnt sich ein Teilverkauf?

Bei der Gesamterbauseinandersetzung verteilen die Erben den kompletten Nachlass – die Gemeinschaft endet. Die Teilauseinandersetzung löst nur das Haus heraus; ein Erbe übernimmt es, zahlt die anderen aus.

Reicht das Eigenkapital nicht, bietet der Teilverkauf Erbauseinandersetzung eine Alternative: Ein Investor zahlt die Abfindung, während die Familie den Großteil der Immobilie behält.

Gesamterbauseinandersetzung – alles verteilen, Investor überflüssig

Hier wird der gesamte Nachlass aufgelöst. Das Vorgehen in vier Schritten:

  • Bestandsaufnahme: Sämtliche Vermögenswerte und Schulden erfassen.
  • Bewertung: Marktpreise oder Gutachten bestimmen den Wert.
  • Zuteilung & Ausgleich: Jeder Erbe erhält Vermögen im Wert seiner Quote; Differenzen werden bar ausgeglichen.
  • Notarvertrag: Vertrag beurkunden, Grundbuch ändern – die Erbengemeinschaft erlischt.

Vorteil: Klare Verhältnisse, kein Investor steigt ein.

Nachteil: Hohe Ausgleichszahlungen müssen aus Familienmitteln kommen.

Thema vertiefen? Hier gibt es alle Details zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft!

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Erbengemeinschaft Schritt für Schritt effizient auseinandersetzen – von der Nachlass-Bestandsaufnahme über Teilungspläne bis zu Kosten-, Steuer- und Konfliktstrategien. Praxisnahe Tipps, Musterverträge und Expertenwissen von Dr. Stephan Seitz sparen Zeit, Geld und Nerven.

Teilauseinandersetzung – nur die Immobilie herauslösen

Ist allein das Haus streitig, genügt oft eine Teilauseinandersetzung:

  • Ziel: Ein Erbe übernimmt die Immobilie, die übrigen erhalten eine Abfindung.
  • Vereinbarung: Ein knapper Notarvertrag regelt Eigentumsübertragung und Zahlungsplan.
  • Restnachlass: Bleibt gemeinschaftlich oder wird später verteilt.
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Teilverkauf der Immobilie – so kann ein Erbe ohne Streit aussteigen

Benötigt ein Miterbe schnell Liquidität oder will er einfach zügig den größten Nachlassposten aufteilen, kann die Erbengemeinschaft einen Teilverkauf der Immobilie vereinbaren: Ein Investor kauft bis zu 50 % des Hauses oder Grundstücks. Der ausscheidende Erbe erhält sofort Geld – die Familie behält die Mehrheit am Elternhaus und alle Mitspracherechte.

Fehlt das Eigenkapital für eine interne Ausgleichszahlung, ist der anteilige Verkauf oft der goldene Mittelweg. Der Investor wird neuer Miteigentümer, doch alle entscheiden weiterhin gemeinsam über Vermietung, Sanierung oder späteren Gesamtverkauf.

Prüfen Sie Angebote verschiedener Teilverkauf-Anbieter. Schon ein Prozentpunkt Unterschied bei der Nutzungsgebühr spart auf zehn Jahre oft mehrere Tausend Euro.

Ablauf Teilkauf – Schritt für Schritt

  • Einigung der Erben: Alle unterschreiben eine Absichtserklärung, dass sie den Ausstieg über einen Teilverkauf unterstützen.
  • Immobilienbewertung: Ein Gutachter ermittelt den Marktwert; daraus ergibt sich der Preis für den prozentualen Anteil.
  • Investor auswählen: Mindestens drei Angebote einholen; auf Kaufpreis, Nutzungsgebühr, Rückkaufklausel und Kosten achten.
  • Notarvertrag schließen: Investor, ausscheidender Erbe und verbleibende Erben beurkunden den Kauf; das Grundbuch wird angepasst.
  • Auszahlung & Nutzung: Der Investor überweist den Kaufpreis. Die Erbengemeinschaft kann das Objekt weiter bewohnen, vermieten oder später vollständig verkaufen.

Vorteile gegenüber Teilauseinandersetzung

  • Keine Eigenkapitalbelastung: Die verbleibenden Erben müssen keine Bankkredite aufnehmen.
  • Schnelle Abwicklung: Teilverkauf ist meist in 8–12 Wochen vollzogen.
  • Familienfrieden: Geldbedarf des einen wird gedeckt, das Elternhaus bleibt mehrheitlich in Familienhand.
  • Option auf Rückerwerb: Innerhalb vertraglich vereinbarter Frist können die Erben den verkauften Anteil zurückkaufen.

Risiken & Schutzklauseln

  • Neuer Miteigentümer: Ein Investor sitzt künftig mit am Tisch – wählen Sie einen seriösen Partner und regeln Sie Zustimmungsrechte klar.
  • Nutzungsgebühr: Für den verkauften Anteil fällt meist eine jährliche Gebühr von 2–3 % an; verhandeln Sie Obergrenzen oder Indexklauseln.
  • Teilungsversteigerung ausschließen: Halten Sie vertraglich fest, dass der Investor keine Zwangsversteigerung beantragt.
  • Preis beim Rückkauf: Vereinbaren Sie eine faire Berechnungsformel (z. B. Gutachten statt fixer Aufschlag), um spätere Kostenexplosionen zu vermeiden.
Vier Geschwister besitzen je 25 % eines Hauses (Wert: 600 000 €). Lisa braucht 80 000 €. Ein Investor kauft 30 % für 180 000 €. Lisa erhält 80 000 €, die übrigen erhalten je 33 333 €. Die Nutzungsgebühr beträgt 2,5 % p.a. auf 180 000 € → 375 € monatlich, aufgeteilt zu je 125 €.
Kein Teilverkauf ohne Einstimmigkeit: Verweigert ein Miterbe seine Unterschrift, bleibt nur der Erbteilsverkauf oder die Teilungsversteigerung.

Der besondere Mehrwert eines Teilverkaufs für eine Erbengemeinschaft liegt darin, Miterben mit gegensätzlichen Zielen eine einvernehmliche Lösung zu bieten: Der eine erhält sofortige Liquidität, der andere bewahrt die Nachlassimmobilie. So lassen sich verhärtete Fronten aufbrechen, ohne dass ein handfester Streit um das Haus den Familienfrieden dauerhaft beschädigt.

Foto Dr. Stephan Seitz
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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Erbteil verkaufen – Austritt ohne Zustimmung der Miterben

Jeder Miterbe darf seinen Erbteil jederzeit verkaufen (§ 2033 BGB) – auch ohne Zustimmung der anderen. Käufer zahlen jedoch oft nur 60–80 % des Anteilswerts. Die übrigen Erben haben ein Vorkaufsrecht von zwei Monaten, um den Anteil selbst zu übernehmen und einen fremden Investor fernzuhalten.

Rechtsgrundlage & Ablauf

  • Gesetzesbasis: § 2033 BGB erlaubt den freien Verkauf; der Notarvertrag ist Pflicht.
  • Notartermin: Verkäufer und Käufer unterzeichnen, der Notar informiert die übrigen Erben über ihr Vorkaufsrecht.
  • Vorkaufsfrist: Binnen 2 Monaten (§ 2034 BGB) können die Miterben zu denselben Konditionen einsteigen.
  • Zahlung & Übertritt: Nach Kaufpreiszahlung rückt der Käufer als neuer Miterbe in alle Rechte und Pflichten ein.

Unterschied zum Teilverkauf der Immobilie

  Erbteilsverkauf Teilverkauf Immobilie
Zustimmung der Erbennicht nötigeinstimmig nötig
Was wird verkauft?gesamte Nachlassquoteideeller Anteil nur am Haus / Grundstück
Preisniveauoft 60–80 % des Anteilswerts85–95 % des Objektanteils
Neuer MiteigentümerKäufer an gesamtem NachlassInvestor nur am Objekt

Kosten & Steuerfallen

  • Notar- und Grundbuchkosten: rund 1,5 % des Kaufpreises.
  • Grunderwerbsteuer: Zahlt der Käufer, wenn der Nachlass überwiegend aus Immobilien besteht.
  • Forthaftung: Der verkaufende Erbe haftet fünf Jahre für unbekannte Nachlassschulden.

Risiken & wie man sie minimiert

  • Preisabschlag: Mehrere Angebote oder eine Auktion mindern den Wertverlust.
  • Fremder Miterbe: Ohne Vorkaufsrecht-Ausübung kann ein Investor später die Teilungsversteigerung beantragen.
  • Vertragsprüfung: Fachanwalt einschalten, um Haftungs- und Steuerklauseln zu kontrollieren.
Nutzen Sie als Erbengemeinschaft Ihr Vorkaufsrecht konsequent. So verhindern Sie, dass ein unbekannter Dritter Entscheidungen blockiert oder eine Teilungsversteigerung erzwingt.
Ein Erbteilsverkauf bringt dem Verkäufer schnelle Liquidität, verschärft aber oft die Spannungen in der Erbengemeinschaft. Prüfen Sie zuerst, ob ein gemeinsamer Teilverkauf Erbengemeinschaft nicht die bessere Lösung ist.

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Teilungsversteigerung – der letzte Ausweg, wenn gar nichts mehr geht

Kommt in der Erbengemeinschaft keinerlei Einigung zustande, kann jeder Miterbe beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Das Gericht versteigert die Immobilie öffentlich. Der Erlös liegt häufig 20–30 % unter Marktwert, die Verfahrensdauer beträgt meist 12–24 Monate und treibt die Kosten in die Höhe.

Verfahrensablauf & Fristen

  • Antrag stellen: Ein Miterbe reicht beim Amtsgericht den Antrag ein und hinterlegt einen Gerichtskostenvorschuss.
  • Gutachten beauftragen: Das Gericht bestellt einen Sachverständigen (Kosten: 1 500–4 000 €).
  • Beanstandungsphase: Alle Miterben können das Gutachten rügen; jede Rüge verzögert das Verfahren.
  • Versteigerungstermin: Zuschlag erst ab 50 % des Verkehrswerts möglich; unter 70 % kann jeder Erbe den Zuschlag anfechten.
  • Erlösverteilung: Nach Abzug der Kosten wird der Nettoerlös gemäß Erbquoten verteilt – nur wenn alle Miterben zustimmen.

Teilungsversteigerung vs. Teilverkauf Immobilie

  Teilungsversteigerung Teilverkauf Immobilie
Initiatoreinzelner Miterbealle Miterben gemeinsam
Preisniveauhäufig 20–30 % unter Marktwert85–95 % des Marktwerts
Dauer12–24 Monate8–12 Wochen
Familienfriedenoft zerstörthäufig bewahrt

Strategische Nutzung des „groben Hammers“

  • Druckmittel: Schon der Antrag bewegt blockierende Erben häufig zu einem freiwilligen Kompromiss.
  • Bietrecht: Miterben dürfen selbst mitbieten – sie benötigen jedoch ausreichend Liquidität.
  • Aufhebung möglich: Bis zum Zuschlag kann das Verfahren jederzeit durch Einigung gestoppt werden – Gerichtskosten bleiben bestehen.
Zwei Brüder blockieren sich seit Jahren: Einer will verkaufen, der andere nicht. Bruder A beantragt die Teilungsversteigerung. Nach dem Gutachten erkennt Bruder B, dass ein 25 %-Mindererlös droht. Beide einigen sich doch noch auf einen freiwilligen Verkauf zum Marktwert – 4 500 € Gerichtskosten bleiben aber.
Die Teilungsversteigerung ist teuer, langwierig und endet fast immer unter Marktwert. Nutzen Sie sie nur als letztes Mittel – und niemals ohne vorherigen Vermittlungsversuch.
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Transparenz Teilverkauf – juristische & kaufmännische Fakten im Überblick

Beim Teilverkauf veräußern Eigentümer – oder wie hier: eine Erbengemeinschaft – bis zu 50 % ihres Hauses, Grundstücks oder ihrer Nachlassimmobilie. Sie erhalten sofort Liquidität, bleiben Mehrheitseigner und zahlen dem Investor eine monatliche Nutzungsgebühr. Modell und Verträge stehen jedoch in der Kritik: hohe Kosten, lange Bindung, ungleiche Machtverhältnisse.

Was geschieht juristisch?

  • Bruchteilseigentum entsteht: Im Grundbuch werden Investor und Eigentümer/Erben als Miteigentümer nach Bruchteilen eingetragen.
  • Notarielle Beurkundung zwingend: Kaufvertrag, Teilverkaufsvereinbarung und Nutzungsregelungen müssen zum Notar.
  • Dingliche Nutzungsrechte: Häufig wird ein Wohn- oder Nießbrauchrecht für die Erben eingetragen; das schützt vor Eigenbedarfskündigung.
  • Rückkaufsrecht: Vertraglich vereinbart, aber oft teuer – Preisformeln (Marktwert + Fixaufschlag) genau prüfen.
  • Teilungsversteigerungsklausel: Seriöse Anbieter verzichten vertraglich auf das Recht, eine Zwangsversteigerung anzustrengen.

Finanzielle Eckdaten

  • Kaufpreis: Meist 80–90 % des Marktwerts; Gutachtenkosten trägt oft der Anbieter.
  • Nutzungsgebühr: 2–4 % p.a. auf den ausgezahlten Kaufpreis – ähnlich einer verdeckten Miete.
  • Nebenkosten: Notar & Grundbuch ca. 1,5 %, Grunderwerbsteuer zahlt nur der Investor.
  • Sanierungszuschüsse: Manche Anbieter finanzieren Modernisierungen mit; Konditionen variieren stark.
  • Bindungsdauer: Verträge laufen oft 10–15 Jahre; vorzeitige Gesamtverkäufe können Zusatzgebühren auslösen.

Häufige Kritikpunkte

  • Hohe laufende Kosten: Die Nutzungsgebühr verteuert das Modell im Vergleich zu Bankdarlehen.
  • Asymmetrische Verträge: Rückkauf- oder Verkaufsrechte sind häufig zu Gunsten des Investors gestaltet.
  • Wertschöpfung: Steigt der Immobilienwert, profitiert der Investor überproportional – die Erben behalten zwar die Mehrheit, verschenken aber Wertzuwächse.
  • Langfristige Bindung: Kündigung oder Gesamtverkauf vor Ablauf ist teuer und kompliziert.
  • Transparenzdefizite: Effektive Effektivkosten sind schwer zu vergleichen, da Gebührenmodelle uneinheitlich sind.
Ein Teilverkauf kann – je nach Situation – ein hervorragendes Mittel sein, Blockaden in der Erbengemeinschaft zu lösen und Streit zu vermeiden. Er ist jedoch kein Allheilmittel; jede Erbschaft ist anders. Holen Sie deshalb vor Vertragsunterzeichnung unbedingt unabhängigen juristischen Rat ein.
Thumbnail Teilverkauf Erbengemeinschaft
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Welche Lösung passt zu Ihrer Erbengemeinschaft?

Einigung spart Zeit, Geld und Nerven. Prüfen Sie zuerst, ob ein Teilverkauf Erbengemeinschaft oder eine einvernehmliche Aufteilung (Auseinandersetzung) möglich ist. Je mehr Streit im Raum steht, desto stärker sinken Erlös und Familienfrieden.

Die folgende Entscheidungshilfe zeigt typische Situationen – und welche Option dann meist überzeugt:

  • Teilverkauf Immobilie: Ein Erbe braucht schnell Geld, das Elternhaus soll aber in Familienhand bleiben. Ein Investor kauft 20–50 % und kann auf Wunsch Sanierungskosten stemmen. Ideal bei Einstimmigkeit, wenn keine Eigenmittel für Ausgleich vorhanden sind.
  • Gesamterbauseinandersetzung: Alle Erben sind einig, haben genügend Kapital und wollen klare Verhältnisse. Nach Auszahlung und Grundbuchänderung erlischt die Gemeinschaft – ohne fremde Investoren.
  • Teilauseinandersetzung: Nur die Immobilie ist umstritten. Ein Erbe übernimmt sie komplett, zahlt die anderen aus. Sinnvoll, wenn Eigenkapital vorhanden ist und der Restnachlass unkompliziert bleibt.
  • Erbteilsverkauf: Zustimmung zum Teilverkauf scheitert, ein einzelner Erbe braucht Liquidität. Er verkauft seinen gesamten Erbanteil; Preisabschläge und ein fremder Miterbe werden in Kauf genommen.
  • Teilungsversteigerung: Fronten verhärtet, jede Einigung scheitert. Das Gericht versteigert das Haus – hoher Wertverlust, lange Dauer. Ultima Ratio.
Je früher Sie eine Lösung finden, desto höher bleibt der Immobilienwert – und desto geringer ist das Risiko, dass ein Gericht am Ende für Sie entscheidet.
Starten Sie mit einem offenen Familiengespräch oder einer Mediation. Oft zeigt sich, ob ein Teilverkauf genügend Spielraum bietet oder ob eine Auseinandersetzung erreichbar ist.
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Vorteile eines Teilverkaufs der Immobilie in einer Erbengemeinschaft?

Der Teilverkauf der Immobilie in einer Erbengemeinschaft bietet mehrere Vorteile. Er ermöglicht sofortige Liquidität für den bedürftigen Erben, während die Familie die Mehrheit am Eigentum behält. Zudem fallen keine Bankdarlehen an, da der Investor die Ausgleichszahlungen übernimmt. Auch eine Sanierung des Hauses kann oft durch den Investor unterstützt werden, was besonders bei älteren Immobilien von Vorteil ist.

Wie funktioniert der Rückkauf eines verkauften Anteils im Teilverkauf?

Der Rückkauf eines verkauften Anteils im Teilverkauf erfolgt in der Regel innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist. Die Konditionen für den Rückkauf sollten im Vertrag klar definiert sein, einschließlich der Preisformel. Oftmals ist der Rückkauf für den Investor vorteilhafter, daher ist es wichtig, die Bedingungen genau zu prüfen, um spätere Kostenexplosionen zu vermeiden.

Was passiert, wenn ein Miterbe dem Teilverkauf nicht zustimmt?

Wenn ein Miterbe dem Teilverkauf nicht zustimmt, kann die Erbengemeinschaft den Teilverkauf nicht durchführen. In diesem Fall bleiben nur Alternativen wie der Erbteilsverkauf oder die Teilungsversteigerung. Der Erbteilsverkauf erlaubt es einem Miterben, seinen gesamten Anteil zu verkaufen, jedoch oft zu einem niedrigeren Preis und ohne Zustimmung der anderen Erben.

Welche Kosten sind mit einem Teilverkauf der Immobilie verbunden?

Beim Teilverkauf der Immobilie fallen mehrere Kosten an. Dazu gehören Notar- und Grundbuchkosten, die etwa 1,5 % des Kaufpreises betragen. Zudem wird eine jährliche Nutzungsgebühr von 2–4 % auf den ausgezahlten Kaufpreis fällig. Grunderwerbsteuer wird in der Regel vom Investor getragen, jedoch sollten alle Nebenkosten im Vorfeld genau geprüft werden.

Wann ist ein Teilverkauf der Immobilie sinnvoll?

Ein Teilverkauf der Immobilie ist sinnvoll, wenn ein Miterbe kurzfristig Liquidität benötigt, während die Familie die Mehrheit des Eigentums behalten möchte. Dies ist insbesondere der Fall, wenn kein Eigenkapital für interne Ausgleichszahlungen vorhanden ist oder wenn der Familienfrieden gewahrt bleiben soll. Der Teilverkauf ermöglicht es, finanzielle Bedürfnisse zu decken, ohne die Erbengemeinschaft aufzulösen.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Teilverkauf Erbengemeinschaft:

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