Teilverkauf Erbengemeinschaft – Familienbesitz sichern

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Teilverkauf Erbengemeinschaft
- Sofortige Liquidität: Der Teilverkauf ermöglicht den Erben, schnell Kapital zu erhalten, was besonders wichtig ist, wenn Erbschaftsteuer oder laufende Kosten anstehen. Ein Investor erwirbt einen Anteil an der Immobilie, wodurch die Erben sofort Geld erhalten, ohne die gesamte Immobilie verkaufen zu müssen.
- Familienbesitz bleibt erhalten: Durch den Teilverkauf behalten die Erben mindestens 50 % der Immobilie und somit auch alle Mitspracherechte. Dies ermöglicht eine weiterhin gemeinsame Nutzung oder Vermietung der Immobilie, ohne dass ein vollständiger Verkauf notwendig ist.
- Keine Bankdarlehen nötig: Die Finanzierung von Ausgleichszahlungen erfolgt durch den Investor, sodass die Erben keine zusätzlichen Kredite aufnehmen müssen. Dies reduziert die finanzielle Belastung und erleichtert den Zugang zu liquiden Mitteln.

Inhaltsverzeichnis
- Teilverkauf in der Erbengemeinschaft – was steckt dahinter?
- Gesamte vs. teilweise Erbauseinandersetzung – wann lohnt sich ein Teilverkauf?
- Teilverkauf der Immobilie – so kann ein Erbe ohne Streit aussteigen
- Erbteil verkaufen – Austritt ohne Zustimmung der Miterben
- Teilungsversteigerung – der letzte Ausweg, wenn gar nichts mehr geht
- Transparenz Teilverkauf – juristische & kaufmännische Fakten im Überblick
- Welche Lösung passt zu Ihrer Erbengemeinschaft?

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Teilverkauf in der Erbengemeinschaft – was steckt dahinter?
Beim Teilverkauf Erbengemeinschaft veräußert die Erbengemeinschaft einen Anteil (meist 20–50 %) an ihrer Nachlassimmobilie. So fließt sofort Kapital, während das Elternhaus oder andere Nachlassimmobilien weitgehend in Familienhand bleiben.
Denn: Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft. Über Verkauf, Vermietung oder Beleihung entscheiden sie nur einstimmig. Braucht ein Miterbe rasch Geld, scheitert aber der Komplettverkauf der Immobilie am Nein der anderen Miterben, schafft der Teilverkauf der Immobilie einen Mittelweg: Ein Investor erwirbt einen Bruchteil an der Immobile (nicht an der Erbengemeinschaft), die Erben behalten die Mehrheit und alle Mitspracherechte.
- Sofortige Liquidität: Der Investor zahlt den Kaufpreis direkt – wichtig, wenn Erbschaftsteuer oder Kreditraten anstehen.
- Familienbesitz bleibt erhalten: Mindestens 50 % des Hauses bleiben in Ihrer Hand; Eigennutzung oder Vermietung sind weiter möglich.
- Keine Bankdarlehen nötig: Ausgleichszahlungen finanzieren Sie nicht selbst, sondern der Investor.
- Sanierungspartner inklusive: Viele Anbieter beteiligen sich an Modernisierung und Verwaltung – besonders wertvoll bei Altbauten.
- Rückkaufoption: Die Familie kann den verkauften Anteil später zurückholen – Konditionen vorher genau prüfen; in der Regel ist dies eher für den Investor vorteilhaft.
Streit um Immobilien in der Erbengemeinschaft? Ein Teilverkauf kann den Familienfrieden retten!*

- Schnelle Auszahlung Ihres Erbteils an der Immobilie
- Keine Teilungsversteigerung
- Faire Bewertung statt hohem Preisabschlag
- Rundum-sorglos-Verwaltung der Immobilie
- Erhalt des Familienfriedens
Gesamte vs. teilweise Erbauseinandersetzung – wann lohnt sich ein Teilverkauf?
Bei der Gesamterbauseinandersetzung verteilen die Erben den kompletten Nachlass – die Gemeinschaft endet. Die Teilauseinandersetzung löst nur das Haus heraus; ein Erbe übernimmt es, zahlt die anderen aus.
Reicht das Eigenkapital nicht, bietet der Teilverkauf Erbauseinandersetzung eine Alternative: Ein Investor zahlt die Abfindung, während die Familie den Großteil der Immobilie behält.
Gesamterbauseinandersetzung – alles verteilen, Investor überflüssig
Hier wird der gesamte Nachlass aufgelöst. Das Vorgehen in vier Schritten:
- Bestandsaufnahme: Sämtliche Vermögenswerte und Schulden erfassen.
- Bewertung: Marktpreise oder Gutachten bestimmen den Wert.
- Zuteilung & Ausgleich: Jeder Erbe erhält Vermögen im Wert seiner Quote; Differenzen werden bar ausgeglichen.
- Notarvertrag: Vertrag beurkunden, Grundbuch ändern – die Erbengemeinschaft erlischt.
Vorteil: Klare Verhältnisse, kein Investor steigt ein.
Nachteil: Hohe Ausgleichszahlungen müssen aus Familienmitteln kommen.
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Teilauseinandersetzung – nur die Immobilie herauslösen
Ist allein das Haus streitig, genügt oft eine Teilauseinandersetzung:
- Ziel: Ein Erbe übernimmt die Immobilie, die übrigen erhalten eine Abfindung.
- Vereinbarung: Ein knapper Notarvertrag regelt Eigentumsübertragung und Zahlungsplan.
- Restnachlass: Bleibt gemeinschaftlich oder wird später verteilt.
Teilverkauf der Immobilie – so kann ein Erbe ohne Streit aussteigen
Benötigt ein Miterbe schnell Liquidität oder will er einfach zügig den größten Nachlassposten aufteilen, kann die Erbengemeinschaft einen Teilverkauf der Immobilie vereinbaren: Ein Investor kauft bis zu 50 % des Hauses oder Grundstücks. Der ausscheidende Erbe erhält sofort Geld – die Familie behält die Mehrheit am Elternhaus und alle Mitspracherechte.
Fehlt das Eigenkapital für eine interne Ausgleichszahlung, ist der anteilige Verkauf oft der goldene Mittelweg. Der Investor wird neuer Miteigentümer, doch alle entscheiden weiterhin gemeinsam über Vermietung, Sanierung oder späteren Gesamtverkauf.
Ablauf Teilkauf – Schritt für Schritt
- Einigung der Erben: Alle unterschreiben eine Absichtserklärung, dass sie den Ausstieg über einen Teilverkauf unterstützen.
- Immobilienbewertung: Ein Gutachter ermittelt den Marktwert; daraus ergibt sich der Preis für den prozentualen Anteil.
- Investor auswählen: Mindestens drei Angebote einholen; auf Kaufpreis, Nutzungsgebühr, Rückkaufklausel und Kosten achten.
- Notarvertrag schließen: Investor, ausscheidender Erbe und verbleibende Erben beurkunden den Kauf; das Grundbuch wird angepasst.
- Auszahlung & Nutzung: Der Investor überweist den Kaufpreis. Die Erbengemeinschaft kann das Objekt weiter bewohnen, vermieten oder später vollständig verkaufen.
Vorteile gegenüber Teilauseinandersetzung
- Keine Eigenkapitalbelastung: Die verbleibenden Erben müssen keine Bankkredite aufnehmen.
- Schnelle Abwicklung: Teilverkauf ist meist in 8–12 Wochen vollzogen.
- Familienfrieden: Geldbedarf des einen wird gedeckt, das Elternhaus bleibt mehrheitlich in Familienhand.
- Option auf Rückerwerb: Innerhalb vertraglich vereinbarter Frist können die Erben den verkauften Anteil zurückkaufen.
Risiken & Schutzklauseln
- Neuer Miteigentümer: Ein Investor sitzt künftig mit am Tisch – wählen Sie einen seriösen Partner und regeln Sie Zustimmungsrechte klar.
- Nutzungsgebühr: Für den verkauften Anteil fällt meist eine jährliche Gebühr von 2–3 % an; verhandeln Sie Obergrenzen oder Indexklauseln.
- Teilungsversteigerung ausschließen: Halten Sie vertraglich fest, dass der Investor keine Zwangsversteigerung beantragt.
- Preis beim Rückkauf: Vereinbaren Sie eine faire Berechnungsformel (z. B. Gutachten statt fixer Aufschlag), um spätere Kostenexplosionen zu vermeiden.
Der besondere Mehrwert eines Teilverkaufs für eine Erbengemeinschaft liegt darin, Miterben mit gegensätzlichen Zielen eine einvernehmliche Lösung zu bieten: Der eine erhält sofortige Liquidität, der andere bewahrt die Nachlassimmobilie. So lassen sich verhärtete Fronten aufbrechen, ohne dass ein handfester Streit um das Haus den Familienfrieden dauerhaft beschädigt.
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz
Erbteil verkaufen – Austritt ohne Zustimmung der Miterben
Jeder Miterbe darf seinen Erbteil jederzeit verkaufen (§ 2033 BGB) – auch ohne Zustimmung der anderen. Käufer zahlen jedoch oft nur 60–80 % des Anteilswerts. Die übrigen Erben haben ein Vorkaufsrecht von zwei Monaten, um den Anteil selbst zu übernehmen und einen fremden Investor fernzuhalten.
Rechtsgrundlage & Ablauf
- Gesetzesbasis: § 2033 BGB erlaubt den freien Verkauf; der Notarvertrag ist Pflicht.
- Notartermin: Verkäufer und Käufer unterzeichnen, der Notar informiert die übrigen Erben über ihr Vorkaufsrecht.
- Vorkaufsfrist: Binnen 2 Monaten (§ 2034 BGB) können die Miterben zu denselben Konditionen einsteigen.
- Zahlung & Übertritt: Nach Kaufpreiszahlung rückt der Käufer als neuer Miterbe in alle Rechte und Pflichten ein.
Unterschied zum Teilverkauf der Immobilie
Erbteilsverkauf | Teilverkauf Immobilie | |
---|---|---|
Zustimmung der Erben | nicht nötig | einstimmig nötig |
Was wird verkauft? | gesamte Nachlassquote | ideeller Anteil nur am Haus / Grundstück |
Preisniveau | oft 60–80 % des Anteilswerts | 85–95 % des Objektanteils |
Neuer Miteigentümer | Käufer an gesamtem Nachlass | Investor nur am Objekt |
Kosten & Steuerfallen
- Notar- und Grundbuchkosten: rund 1,5 % des Kaufpreises.
- Grunderwerbsteuer: Zahlt der Käufer, wenn der Nachlass überwiegend aus Immobilien besteht.
- Forthaftung: Der verkaufende Erbe haftet fünf Jahre für unbekannte Nachlassschulden.
Risiken & wie man sie minimiert
- Preisabschlag: Mehrere Angebote oder eine Auktion mindern den Wertverlust.
- Fremder Miterbe: Ohne Vorkaufsrecht-Ausübung kann ein Investor später die Teilungsversteigerung beantragen.
- Vertragsprüfung: Fachanwalt einschalten, um Haftungs- und Steuerklauseln zu kontrollieren.
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Teilungsversteigerung – der letzte Ausweg, wenn gar nichts mehr geht
Kommt in der Erbengemeinschaft keinerlei Einigung zustande, kann jeder Miterbe beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Das Gericht versteigert die Immobilie öffentlich. Der Erlös liegt häufig 20–30 % unter Marktwert, die Verfahrensdauer beträgt meist 12–24 Monate und treibt die Kosten in die Höhe.
Verfahrensablauf & Fristen
- Antrag stellen: Ein Miterbe reicht beim Amtsgericht den Antrag ein und hinterlegt einen Gerichtskostenvorschuss.
- Gutachten beauftragen: Das Gericht bestellt einen Sachverständigen (Kosten: 1 500–4 000 €).
- Beanstandungsphase: Alle Miterben können das Gutachten rügen; jede Rüge verzögert das Verfahren.
- Versteigerungstermin: Zuschlag erst ab 50 % des Verkehrswerts möglich; unter 70 % kann jeder Erbe den Zuschlag anfechten.
- Erlösverteilung: Nach Abzug der Kosten wird der Nettoerlös gemäß Erbquoten verteilt – nur wenn alle Miterben zustimmen.
Teilungsversteigerung vs. Teilverkauf Immobilie
Teilungsversteigerung | Teilverkauf Immobilie | |
---|---|---|
Initiator | einzelner Miterbe | alle Miterben gemeinsam |
Preisniveau | häufig 20–30 % unter Marktwert | 85–95 % des Marktwerts |
Dauer | 12–24 Monate | 8–12 Wochen |
Familienfrieden | oft zerstört | häufig bewahrt |
Strategische Nutzung des „groben Hammers“
- Druckmittel: Schon der Antrag bewegt blockierende Erben häufig zu einem freiwilligen Kompromiss.
- Bietrecht: Miterben dürfen selbst mitbieten – sie benötigen jedoch ausreichend Liquidität.
- Aufhebung möglich: Bis zum Zuschlag kann das Verfahren jederzeit durch Einigung gestoppt werden – Gerichtskosten bleiben bestehen.
Streit um Immobilien in der Erbengemeinschaft? Ein Teilverkauf kann den Familienfrieden retten!*

- Schnelle Auszahlung Ihres Erbteils an der Immobilie
- Keine Teilungsversteigerung
- Faire Bewertung statt hohem Preisabschlag
- Rundum-sorglos-Verwaltung der Immobilie
- Erhalt des Familienfriedens
Transparenz Teilverkauf – juristische & kaufmännische Fakten im Überblick
Beim Teilverkauf veräußern Eigentümer – oder wie hier: eine Erbengemeinschaft – bis zu 50 % ihres Hauses, Grundstücks oder ihrer Nachlassimmobilie. Sie erhalten sofort Liquidität, bleiben Mehrheitseigner und zahlen dem Investor eine monatliche Nutzungsgebühr. Modell und Verträge stehen jedoch in der Kritik: hohe Kosten, lange Bindung, ungleiche Machtverhältnisse.
Was geschieht juristisch?
- Bruchteilseigentum entsteht: Im Grundbuch werden Investor und Eigentümer/Erben als Miteigentümer nach Bruchteilen eingetragen.
- Notarielle Beurkundung zwingend: Kaufvertrag, Teilverkaufsvereinbarung und Nutzungsregelungen müssen zum Notar.
- Dingliche Nutzungsrechte: Häufig wird ein Wohn- oder Nießbrauchrecht für die Erben eingetragen; das schützt vor Eigenbedarfskündigung.
- Rückkaufsrecht: Vertraglich vereinbart, aber oft teuer – Preisformeln (Marktwert + Fixaufschlag) genau prüfen.
- Teilungsversteigerungsklausel: Seriöse Anbieter verzichten vertraglich auf das Recht, eine Zwangsversteigerung anzustrengen.
Finanzielle Eckdaten
- Kaufpreis: Meist 80–90 % des Marktwerts; Gutachtenkosten trägt oft der Anbieter.
- Nutzungsgebühr: 2–4 % p.a. auf den ausgezahlten Kaufpreis – ähnlich einer verdeckten Miete.
- Nebenkosten: Notar & Grundbuch ca. 1,5 %, Grunderwerbsteuer zahlt nur der Investor.
- Sanierungszuschüsse: Manche Anbieter finanzieren Modernisierungen mit; Konditionen variieren stark.
- Bindungsdauer: Verträge laufen oft 10–15 Jahre; vorzeitige Gesamtverkäufe können Zusatzgebühren auslösen.
Häufige Kritikpunkte
- Hohe laufende Kosten: Die Nutzungsgebühr verteuert das Modell im Vergleich zu Bankdarlehen.
- Asymmetrische Verträge: Rückkauf- oder Verkaufsrechte sind häufig zu Gunsten des Investors gestaltet.
- Wertschöpfung: Steigt der Immobilienwert, profitiert der Investor überproportional – die Erben behalten zwar die Mehrheit, verschenken aber Wertzuwächse.
- Langfristige Bindung: Kündigung oder Gesamtverkauf vor Ablauf ist teuer und kompliziert.
- Transparenzdefizite: Effektive Effektivkosten sind schwer zu vergleichen, da Gebührenmodelle uneinheitlich sind.

Welche Lösung passt zu Ihrer Erbengemeinschaft?
Einigung spart Zeit, Geld und Nerven. Prüfen Sie zuerst, ob ein Teilverkauf Erbengemeinschaft oder eine einvernehmliche Aufteilung (Auseinandersetzung) möglich ist. Je mehr Streit im Raum steht, desto stärker sinken Erlös und Familienfrieden.
Die folgende Entscheidungshilfe zeigt typische Situationen – und welche Option dann meist überzeugt:
- Teilverkauf Immobilie: Ein Erbe braucht schnell Geld, das Elternhaus soll aber in Familienhand bleiben. Ein Investor kauft 20–50 % und kann auf Wunsch Sanierungskosten stemmen. Ideal bei Einstimmigkeit, wenn keine Eigenmittel für Ausgleich vorhanden sind.
- Gesamterbauseinandersetzung: Alle Erben sind einig, haben genügend Kapital und wollen klare Verhältnisse. Nach Auszahlung und Grundbuchänderung erlischt die Gemeinschaft – ohne fremde Investoren.
- Teilauseinandersetzung: Nur die Immobilie ist umstritten. Ein Erbe übernimmt sie komplett, zahlt die anderen aus. Sinnvoll, wenn Eigenkapital vorhanden ist und der Restnachlass unkompliziert bleibt.
- Erbteilsverkauf: Zustimmung zum Teilverkauf scheitert, ein einzelner Erbe braucht Liquidität. Er verkauft seinen gesamten Erbanteil; Preisabschläge und ein fremder Miterbe werden in Kauf genommen.
- Teilungsversteigerung: Fronten verhärtet, jede Einigung scheitert. Das Gericht versteigert das Haus – hoher Wertverlust, lange Dauer. Ultima Ratio.
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Häufig gestellte Fragen
Was sind die Vorteile eines Teilverkaufs der Immobilie in einer Erbengemeinschaft?
Wie funktioniert der Rückkauf eines verkauften Anteils im Teilverkauf?
Was passiert, wenn ein Miterbe dem Teilverkauf nicht zustimmt?
Welche Kosten sind mit einem Teilverkauf der Immobilie verbunden?
Wann ist ein Teilverkauf der Immobilie sinnvoll?

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