In diesem Artikel
Was steht im Brief an den Erben?
Der erste Brief an den Erben meldet den Pflichtteil an, verlangt ein Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB und setzt dafür eine Frist. Liegt das Verzeichnis vor, folgt ein zweiter Brief mit dem bezifferten Betrag und einer Zahlungsfrist. Herbert erstellt beide Briefe aus den Angaben zum Erbfall.
Sie wurden enterbt? Pflichtteilsanspruch ohne finanzielles Risiko geltend machen!*

- Holen Sie sich Ihr Recht: Eine Enterbung ist in Deutschland nahezu unmöglich. Nur bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder einem notariellen Erbverzicht ist eine Enterbung möglich.
- Ohne Kostenrisiko: Mit Erbfinanz als Prozessfinanzierer brauchen Sie keine Angst vor wirtschaftlich stärkeren Erben haben – mein Partner trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
- Freie Anwaltswahl: Sie können sich Ihren Anwalt frei aussuchen – vorausgesetzt es ist ein Fachanwalt für Erbrecht. Gerne können Sie Erbfinanz auch nach Empfehlungen fragen.
Aus der Praxis von Lesern
Worauf dieser Beitrag beruht
Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert. Folgende Quellen empfehle ich im Kontext Pflichtteil einfordern Muster:
* Ein Stern neben einem Link oder an der Abschnittsüberschrift bedeutet, dass ich vom verlinkten Anbieter möglicherweise eine Vergütung erhalte (Werbung): manchmal, sobald Sie den Link klicken; oft nur dann, wenn Sie einen Vertrag abschließen; und selten pauschal für die Verlinkung selbst. Auf den Preis, den Sie möglicherweise beim verlinkten Anbieter zahlen, wirkt sich dies nicht aus.

Kommentare
Bislang keine Kommentare.Schreiben Sie Ihren Kommentar!