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Was steht im Brief an den Erben?
Der erste Brief an den Erben meldet den Pflichtteil an, verlangt ein Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB und setzt dafür eine Frist. Liegt das Verzeichnis vor, folgt ein zweiter Brief mit dem bezifferten Betrag und einer Zahlungsfrist. Herbert erstellt beide Briefe aus den Angaben zum Erbfall.
Aus der Praxis von Lesern
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