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Bruchteilsgemeinschaft: gemeinsames Eigentum mit anderen

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Jurist aus München
Zuletzt aktualisiert: 13. Dezember 2024
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Bruchteilsgemeinschaft

  • Es gibt verschiedene Eigentumsarten im Bürgerlichen Recht. Neben dem Alleineigentum sind insbesondere die Bruchteilsgemeinschaft, die Gesamthandsgemeinschaft und die Wohnungseigentümergemeinschaft von Bedeutung. Diese Formen regeln, wie Eigentum gemeinschaftlich genutzt und verwaltet wird.
  • Die Bruchteilsgemeinschaft ermöglicht individuelle Verfügungen über Anteile. Jeder Miteigentümer hat einen bestimmten Bruchteil an der gemeinsamen Sache und kann über seinen Anteil unabhängig von den anderen verfügen. Dies ist besonders relevant bei gemeinsamen Käufen, wie z.B. Immobilien oder Fahrzeugen.
  • Die Verwaltung in einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgt gemeinschaftlich. Entscheidungen werden idealerweise durch Stimmenmehrheit getroffen, während notwendige Maßnahmen von jedem Miteigentümer alleine ergriffen werden können. Dies fördert eine effiziente und einvernehmliche Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
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Welche Eigentumsarten gibt es?

Das Bürgerliche Recht kennt außer dem Alleineigentum unterschiedliche Arten von Miteigentum. So gibt es

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Was ist eine Bruchteilsgemeinschaft

Bei der Bruchteilsgemeinschaft hat jeder Miteigentümer einen bestimmten Bruchteil an der Sache oder anders gesagt, einen ziffernmäßig bestimmten ideellen Anteil. Zugleich hat der Miteigentümer das Recht, die Sache zu gebrauchen, soweit nicht der Mitgebrauch der anderen Miteigentümer beeinträchtigt wird. Die Bedeutung der Bruchteilsgemeinschaft ist alltäglich, auch wenn Sie sich dessen nicht bewusst sind.

Sie heiraten und erwerben mit Ihrem Ehepartner ein Einfamilienhaus. Sie werden beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Sie sind dann Eigentümer nach Bruchteilen. Das Haus gehört Ihnen in Bruchteilsgemeinschaft.
Erwerben Sie gemeinschaftlich mit Ihrem Bruder ein Auto, so darf jeder mit dem Fahrzeug fahren. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie ausdrücklich vereinbart haben, dass nur Sie allein das Fahrzeug fahren dürfen (z. B., weil nur Sie einen Führerschein besitzen).

Ihre rechtliche Situation als Miteigentümer nach Bruchteilen wird durch die Vorschriften der §§ 1008 ff BGB bestimmt. Ergänzend bestimmen §§ 741 ff BGB die Rechte und Pflichten einer solchen „Gemeinschaft“.

Vergleich beider Gemeinschaftsformen
  Bruchteilsgemeinschaft Gesamthandsgemeinschaft
Eigentumsstruktur Jeder hat einen klar definierten Anteil an der Sache (z. B. 1/2, 1/3 etc.). Allen Beteiligten gehört der gesamte Gegenstand gemeinschaftlich, ohne Aufteilung in konkrete Bruchteile.
Verfügungsbefugnis Jeder kann über seinen ideellen Anteil verfügen (z. B. verkaufen oder belasten). Über den einzelnen Gegenstand kann nur gemeinschaftlich verfügt werden; ein Alleinverkauf ist nicht möglich.
Typische Beispiele Gemeinsamer Autokauf, Kauf einer Immobilie zu Bruchteilen, Miteigentum unter Ehepartnern. Erbengemeinschaft, eheliche Zugewinngemeinschaft, Personengesellschaften (GbR) mit Gesamthandsvermögen.
Beendigung Jeder Teilhaber kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (z. B. durch Teilungsversteigerung bei Immobilien). Auflösung erfolgt erst mit Auseinandersetzung der gesamten Gemeinschaft, individuelle Veräußerung einzelner Gegenstände ist nicht möglich.
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Erbengemeinschaft: Ausgestaltung als Bruchteilsgemeinschaft oder Gesamthandsgemeinschaft?

Der Gesetzgeber des Bürgerlichen Gesetzbuchs hatte die Wahl, das Rechtsverhältnis der Miterben untereinander entweder als Bruchteilsgemeinschaft oder als Gesamthandsgemeinschaft auszugestalten. Dabei unterscheiden sich beide Gemeinschaftsformen vor allem hinsichtlich der Verfügungsbefugnisse und der Struktur des Eigentums:

  • Bruchteilsgemeinschaft: Bei der Bruchteilsgemeinschaft hätte jeder Miterbe einen genau bestimmten, ideellen Bruchteil an jedem einzelnen Nachlassgegenstand. Damit könnte jeder Miterbe grundsätzlich über seinen Anteil an einzelnen Gegenständen unabhängig von den anderen Miterben verfügen. Ebenso könnte er – vereinfacht gesagt – seinen Anteil verkaufen oder belasten. Der Schwerpunkt liegt also auf der freien Verfügung über den eigenen Anteil an jedem einzelnen Nachlassgegenstand.
  • Gesamthandsgemeinschaft: Bei der Gesamthandsgemeinschaft gehört der Nachlass den Miterben insgesamt, ohne dass einzelnen Miterben anteilige Rechte an bestimmten Gegenständen zustehen. Stattdessen halten sie nur einen Anteil am gesamten Nachlassvermögen. Eine Verfügung über einzelne Nachlassgegenstände oder über ideelle Anteile daran ist dem einzelnen Miterben verwehrt. Entscheidend ist, dass sämtliche Miterben als geschlossene Einheit – als “Gesamthand” – agieren müssen. Über einzelne Vermögensgegenstände kann nicht ohne gemeinschaftliche Zustimmung aller Miterben verfügt werden.

Um die Verwaltung, Nutzung und Auseinandersetzung des Nachlasses interessengerecht zu gestalten, hat sich der Gesetzgeber gegen das Modell der Bruchteilsgemeinschaft und für eine Gesamthandsgemeinschaft der Miterben entschieden. Auf diese Weise wird verhindert, dass ein einzelner Miterbe ohne Rücksicht auf die anderen über Teile des Nachlasses verfügt und dadurch die Aufteilung oder Werterhaltung des Gesamtnachlasses gefährdet.

Die Konsequenz für eine Erbengemeinschaft besteht darin, dass der einzelne Miterbe zwar über seinen Anteil am gesamten Nachlass verfügen kann (z. B. durch Übertragung an einen Dritten), nicht aber über konkrete Einzelgegenstände oder Bruchteile davon. Jeder Nachlassgegenstand verbleibt unteilbar in der Hand aller Miterben gemeinsam, bis eine einvernehmliche oder rechtlich geregelte Auseinandersetzung stattfindet.
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Bruchteilsgemeinschaft Mehrheitsbeschluss: Verwaltung

Insgesamt steht die Verwaltung allen Bruchteilseigentümern gemeinschaftlich zu. Lediglich die zur Erhaltung der Sache notwendigen Maßnahmen kann jeder Bruchteilseigentümer alleine treffen und kann verlangen, dass die anderen ihre Einwilligung im Voraus erteilen. Um die Verwaltung praxisgerecht auszustatten, empfiehlt sich, die Verwaltung durch Stimmenmehrheit zu ermöglichen. Die Stimmenmehrheit ist nach der Größe der Anteile zu berechnen. Im Zweifel stehen den Teilhabern gleiche Anteile zu. Abweichende Anteile müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Sie haben mit Ihren Brüdern ein Mietshaus erworben. Als Vermieter sind Sie verpflichtet, nach Ablauf der Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Es handelt sich um eine notwendige Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung, die Sie bestenfalls im gegenseitigen Einvernehmen gemeinschaftlich erstellen. Da Sie aber auch als einzelner Eigentümer in der Pflicht stehen, haben Sie das Recht, die Nebenkostenabrechnung notfalls auch ohne die Zustimmung der anderen zu erstellen. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist es praxisgerecht, wenn die Nebenkostenabrechnung einem Miteigentümer übertragen wird.

Ist insbesondere eine Erbengemeinschaft Miteigentümer der Bruchteilsgemeinschaft, müssen die Miterben ihre Rechte einheitlich geltend machen. Sie müssen mit einer Stimme sprechen. Der einzelne Miterbe hat nicht das Recht, nach eigenem Ermessen Einfluss auf die Verwaltung der Bruchteilsgemeinschaft zu nehmen.

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Lastentragung in der Bruchteilsgemeinschaft

Als Miteigentümer sind Sie gegenüber Ihren Miteigentümern und umgekehrt verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstandes sowie die Kosten seiner Erhaltung, Verwaltung und einer gemeinschaftlichen Benutzung nach dem Verhältnis Ihrer Anteile zu tragen.

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Verfügungen über ihren Anteil an der Bruchteilsgemeinschaft

Sie können als Miteigentümer (anders als bei der Gesamthandsgemeinschaft) über Ihren ideellen Anteil verfügen.

Soweit Sie über Ihren ideellen Anteil verfügen, können Sie diesen verkaufen und damit einen Personenwechsel innerhalb der Bruchteilsgemeinschaft herbeiführen. Soweit ein Eigentümer den Gegenstand an einen gutgläubigen Erwerber verkauft und behauptet, er sei der alleiniger Eigentümer, scheitert ein gutgläubiger Erwerb regelmäßig darin, dass der Gegenstand für die Miteigentümer abhandengekommen ist. Einen gutgläubigen Erwerb an abhanden gekommenen Gegenständen schließt das Gesetz jedoch aus. Die Gemeinschaft bleibt Eigentümer.

Über die Sache im Ganzen können Sie aber nur gemeinschaftlich entscheiden.

Möchten Sie Ihren Anteil an einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Grundstück oder einer Immobilie verkaufen, ist der Übertragungsvertrag notariell zu beurkunden. Der Erwerber ist sodann im Grundbuch als neuer Miteigentümer in Bruchteilsgemeinschaft einzutragen.

Thumbnail Bruchteilsgemeinschaft
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Wie wird die Bruchteilsgemeinschaft beendet?

Jeder Miteigentümer kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Vertraglich können die Bruchteilseigentümer vereinbaren, die Aufhebung für immer oder auf Zeit auszuschließen. Der Ausschluss ist jedoch unwirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, um die Bruchteilsgemeinschaft zu beenden.

Sie haben mit Ihren Brüdern das Mietshaus erworben. Einen Verkauf haben Sie für 30 Jahre ausgeschlossen. Die Verwaltung läuft lange Zeit problemlos. Als Ihr Bruder in finanzielle Probleme gerät, will er das Haus verkaufen. Ob der angedachte Verkauf einen wichtigen Grund für die Aufhebung der Gemeinschaft darstellt, wäre letztlich eine Frage der Würdigung des Einzelfalls.

Findet er keinen Käufer, kann er die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Die Aufhebung erfolgt durch den Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstandes über den Pfandverkauf. Grundstücke unterliegen der Teilungsversteigerung.

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Welche Eigentumsansprüche hat der Miteigentümer gegenüber Dritten?

Jeder Miteigentümer kann die Ansprüche, die sich aus dem Eigentum ergeben, für sich alleine geltend machen. Verlangt er die Herausgabe der Sache von einer Person, die die Sache in Besitz hat, kann er nur die Herausgabe an alle Miteigentümer gemeinschaftlich verlangen.

Sie haben eine Wohnung in Ihrem Mietshaus vermietet. Wegen des Zahlungsverzugs des Mieters haben Sie erfolgreich die Räumungsklage betrieben. Als Miteigentümer haben Sie das Recht, die Zwangsräumung in die Wege zu leiten, können aber nur die Herausgabe der Wohnung an die Gemeinschaft verlangen.
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Welche Bedeutung hat die Bruchteilsgemeinschaft beim Wohnungseigentum?

Beim Wohnungseigentum haben Sie als einzelner Wohnungseigentümer einen Miteigentumsanteil nach Bruchteilen am Grundstück und an gemeinschaftlichen Einrichtungen (z. B. Treppenhaus). Zugleich haben Sie als einzelner Wohnungseigentümer Sondereigentum an der Ihnen zugewiesenen Wohnung oder Gewerbefläche.

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Vererbung des Bruchteilsanteils

Verstirbt ein Miteigentümer, wird er von seinen gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben beerbt. Sein Miteigentumsanteil fällt in seinen Nachlass.

Soweit die Erben des verstorbenen Miteigentümers eine Erbengemeinschaft bilden, tritt die Erbengemeinschaft als Bruchteilseigentümer in die Bruchteilsgemeinschaft ein. Die Erbengemeinschaft handelt als Gesamthandsgemeinschaft und kann den Miteigentumsanteil am Nachlass nur einheitlich in Anspruch nehmen. Die Erbengemeinschaft muss mit einer Stimme sprechen.
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ein Miteigentümer seinen Anteil an der Bruchteilsgemeinschaft verkaufen möchte?

Ein Miteigentümer kann seinen ideellen Anteil an der Bruchteilsgemeinschaft verkaufen. Der Übertragungsvertrag muss jedoch notariell beurkundet werden, und der Käufer wird im Grundbuch als neuer Miteigentümer eingetragen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Verkauf nur den Anteil betrifft, nicht die gesamte Sache. Der neue Miteigentümer tritt dann in die Bruchteilsgemeinschaft ein.

Wie wird eine Bruchteilsgemeinschaft beendet?

Die Bruchteilsgemeinschaft kann jederzeit von jedem Miteigentümer aufgehoben werden. Dies geschieht in der Regel durch den Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstandes, z.B. über eine Teilungsversteigerung bei Immobilien. Vertragliche Vereinbarungen, die die Aufhebung ausschließen, sind unwirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Beendigung rechtfertigt.

Welche Rechte haben Miteigentümer gegenüber Dritten?

Miteigentümer können ihre Ansprüche aus dem Eigentum gegenüber Dritten eigenständig geltend machen. Wenn sie die Herausgabe der Sache verlangen, müssen sie dies jedoch gemeinschaftlich für alle Miteigentümer tun. Dies bedeutet, dass sie nur die Herausgabe an die gesamte Gemeinschaft und nicht an einen einzelnen Miteigentümer verlangen können.

Was ist der Unterschied zwischen Bruchteilsgemeinschaft und Gesamthandsgemeinschaft?

Der Hauptunterschied liegt in der Verfügungsbefugnis. In der Bruchteilsgemeinschaft kann jeder Miteigentümer über seinen ideellen Anteil verfügen, während in der Gesamthandsgemeinschaft alle Miterben gemeinsam über den gesamten Nachlass entscheiden müssen. Bei der Bruchteilsgemeinschaft hat jeder einen klar definierten Anteil, während in der Gesamthandsgemeinschaft kein individueller Anteil an bestimmten Gegenständen besteht.

Wie erfolgt die Verwaltung einer Bruchteilsgemeinschaft?

Die Verwaltung einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgt gemeinschaftlich. Notwendige Maßnahmen zur Erhaltung der Sache können von jedem Miteigentümer alleine getroffen werden. Für andere Verwaltungsentscheidungen empfiehlt es sich, eine Stimmenmehrheit zu bilden, die nach der Größe der Anteile berechnet wird. Bei Unklarheiten haben die Miteigentümer im Zweifel gleiche Stimmen.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Bruchteilsgemeinschaft:

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