Digitalen Nachlass regeln: So sichern Sie Konten & Daten

Zuletzt aktualisiert:
Ihre Lesezeit:

Digitaler Nachlass
- Erfassen Sie alle Online-Konten systematisch. Legen Sie eine Liste mit Anbieter, E‑Mail, Benutzernamen, Hinweisen zu Passwörtern, Sicherheitsfragen und gewünschter Handhabung im Todesfall an. Diese Übersicht ermöglicht Erben schnellen Zugriff und verhindert Streit.
- Bewahren Sie Zugangsdaten sicher, aber niemals im Testament auf. Nutzen Sie einen Passwortmanager mit Notfallzugang, einen verschlüsselten Datentresor oder ein Bankschließfach für Masterpasswort und Seed Phrase. So bleiben Konten zugänglich, ohne Missbrauchsrisiko zu schaffen.
- Erben haben grundsätzlich Anspruch auf digitale Kontodaten, aber mit praktischen Grenzen. Gericht und Gesetz erkennen diesen Anspruch an, doch Anbieter verlangen meist Sterbeurkunde und Erbschein und geben oft nur Datenkopien heraus. Streamingdienste oder digitale Medien sind aufgrund höchstpersönlicher Nutzungsrechte meist nicht übertragbar.

Inhaltsverzeichnis

Herbert – Ihr digitaler Erb-Assistent
- Auswertung aller Inhalte der Webseite mittels KI. Stellen Sie Ihre Frage und erhalten Sie eine individuelle Antwort!
- Auch wenn die Antwort von Herbert so formuliert sein könnte, stellt sie keine Beratung für Ihren Einzelfall dar. KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein. Alle Angaben ohne Gewähr.
- Durch die Nutzung von Herbert stimmen Sie der Datenverarbeitung Ihrer Eingaben entsprechend der Datenschutzerklärung zu. Personenbezogene Daten dürfen keinesfalls übermittelt werden.
Digitaler Nachlass – Definition und Bestandteile
Ein digitaler Nachlass umfasst sämtliche Online-Konten, digitalen Vermögenswerte und Geräte, die eine verstorbene Person hinterlässt. Dazu gehören E-Mails, Social-Media-Profile, Zahlungsdienste oder Cloud-Daten. Ohne rechtzeitige Vorsorge entstehen erhebliche Probleme, weil Zugänge fehlen oder Anbieter nur nach Vorlage von Erbschein handeln.
Welche digitalen Werte gehören zum Nachlass?
Zum digitalen Nachlass zählen E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Zahlungsdienste, Cloud-Speicher, Gaming-Accounts und Geräte. Rechtlich gehören sie zur Erbmasse, praktisch sind sie aber nur mit Zugangsdaten oder Vollmachten erreichbar. Dadurch wird das digitale Erbe für Erben oft zur Herausforderung.
Die wichtigsten Kategorien digitaler Nachlasswerte sind:
- E-Mail & Messenger: Gmail, Outlook, GMX, WhatsApp, Signal.
- Soziale Netzwerke: Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn.
- Cloud & Geräte-Ökosysteme: Google Drive, Apple iCloud, Microsoft OneDrive.
- Kundenkonten & Zahlungsdienste: Amazon, PayPal, eBay.
- Streaming & Gaming: Netflix, Spotify, Steam, Nintendo.
- Eigene Web-Assets: Domains, Blogs, Websites.
- Geräte & Datenträger: Smartphones, Notebooks, USB-Sticks.
- Smart-Home & E-Books: Tolino, Adobe-ID, smarte Geräte.
Digitales Erbe in der Erbengemeinschaft: Vorsorge verhindert Probleme
Ein digitales Erbe betrifft in der Erbengemeinschaft alle Miterben. Sie treten gemeinschaftlich in Verträge des Verstorbenen ein und müssen einheitlich handeln. Anbieter verlangen fast immer Erbschein und Sterbeurkunde, sodass sich die Erbengemeinschaft abstimmen muss.
Ohne klare Vorsorge kommt es schnell zu Konflikten: Soll ein Profil gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden? Wer kontaktiert den Support? Studien zeigen, dass bis 2025 weltweit mehr als 60 Millionen Facebook-Profile verstorbener Nutzer bestehen – ein Beispiel für die Dimension verwaister digitaler Nachlässe.
Digitales Erbe vorbereiten – Passwörter, Konten und Vollmachten
Wer seinen digitalen Nachlass vorbereitet, erleichtert Erben den Zugriff und verhindert Streit. Dazu gehören eine vollständige Liste aller Konten, eine sichere Passwortverwaltung, rechtliche Vollmachten sowie klare testamentarische Vorgaben. So bleibt das digitale Erbe handhabbar und geschützt.
Liste aller Online-Konten erstellen
Eine Übersicht aller Zugänge ist der erste Schritt zur Vorsorge. Sie sollte Anbieter, E-Mail, Benutzername, Hinweise zu Passwörtern, Sicherheitsfragen und die gewünschte Handhabung im Todesfall enthalten. Diese Liste macht den digitalen Nachlass transparent.
- Recherche: Im E-Mail-Postfach nach Registrierungen suchen.
- Struktur: Tabelle mit Anbieter, Nutzername, Mailadresse und Vermerken.
- Pflege: Aktualisierung mit Datum dokumentieren.
Passwörter sicher hinterlegen und verwalten
Passwörter dürfen nicht offen notiert oder im Testament stehen. Sicher sind Passwortmanager mit Notfallzugriff, verschlüsselte Datentresore oder versiegelte Dokumente beim Notar. So bleibt das digitale Erbe für Erben zugänglich, ohne Sicherheitsrisiken zu schaffen.
- Passwortmanager: Programme wie Bitwarden oder 1Password speichern Daten sicher.
- Notfallkontakt: Vertrauensperson erhält Zugriff nach definierter Wartezeit.
- Datentresor: Verschlüsselte Datei oder USB im Schließfach hinterlegen.
Vollmacht für digitale Konten formulieren
Eine Vollmacht erlaubt einer Vertrauensperson, digitale Konten zu verwalten. Möglich ist eine transmortale Vollmacht (ab sofort gültig) oder eine postmortale Vollmacht (wirkt erst nach dem Tod). Damit wird das digitale Erbe rechtlich abgesichert.
Die Vollmacht sollte schriftlich sein und Online-Profile, Cloud-Speicher, Abonnements und Geräte umfassen. Passwörter gehören nicht in den Text, sondern werden separat verwahrt.
Digitales Erbe im Testament regeln
Im Testament sollten keine Zugangsdaten stehen, wohl aber Anordnungen zum Umgang mit Konten. Möglich ist die Benennung eines Testamentsvollstreckers für den digitalen Nachlass oder die Zuweisung von Aufgaben an bestimmte Erben.
- Wünsche: Profile löschen, Gedenkstatus einrichten oder Daten übergeben.
- Zuständigkeit: Klären, welcher Erbe oder Testamentsvollstrecker Aufgaben übernimmt.
- Datenschutz: Anordnen, welche Inhalte zu löschen sind.
Digitalen Nachlassverwalter bestimmen
Ein digitaler Nachlassverwalter ist eine Vertrauensperson, die alle Online-Angelegenheiten koordiniert. Sie sorgt dafür, dass Daten gesichert, Konten gekündigt und Wünsche umgesetzt werden. Gerade in einer Erbengemeinschaft verhindert das Konflikte.
Die Ernennung erfolgt im Testament oder in einer Vollmacht. Empfehlenswert ist eine Person mit technischem Verständnis, deren Rolle allen Erben bekannt ist.
E-Book: „Die Erbengemeinschaft – In 9 Schritten zur Lösung“

- Gratis-E-Book „Die Erbengemeinschaft – In 9 Schritten zur Lösung“: Mein Leitfaden, wie Sie Ihren Weg aus der Erbengemeinschaft finden. Exklusive und kostenfreie Zugabe zum Newsletter!
- Checkliste Todesfall: Die wichtigsten Aufgaben für Angehörige in den ersten Tagen und Wochen nach dem Todesfall. Ebenfalls kostenlos zum Newsletter!
- Der Newsletter: Nichts mehr verpassen. Meine exklusiven Insider-Tipps, neueste Beiträge und aktuelle Entwicklungen!
Digitaler Nachlass bei Online-Diensten – Google, Apple, Facebook & Co.
Große Anbieter haben eigene Verfahren für den digitalen Nachlass. Wer Nachlasskontakte einrichtet oder die Regeln kennt, erspart Erben langwierige Prüfungen. Ohne Vorsorge bleibt das digitale Erbe schwer zugänglich – selbst wenn die Erbfolge eindeutig ist.
Google & Apple: Nachlasskontakte einrichten
Google und Apple bieten Vorsorgefunktionen für den digitalen Nachlass. Mit dem Google-Inaktivitätsmanager oder Apple Digital Legacy lassen sich Kontakte benennen, die nach Fristen Zugriff auf Daten erhalten. So bleibt das digitale Erbe geordnet.
- Google: Inaktivitätsmanager mit 3–18 Monaten Frist, bis zu 10 Kontakte.
- Apple: Digital Legacy mit Nachlasskontakt und Zugriffsschlüssel.
- Ohne Vorsorge: Erben müssen Nachweise einreichen, oft gibt es nur Datenkopien.
Facebook, Instagram & Co.: Gedenkzustand statt Zugang
Soziale Netzwerke erlauben Erben in der Regel keinen Login. Stattdessen können Konten gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden. Das betrifft insbesondere Facebook, Instagram, LinkedIn und TikTok.
- Facebook/Instagram: Nachlasskontakt für Gedenkstatus, kein Passwortzugang.
- LinkedIn/TikTok: Gedenkstatus oder Löschung auf Antrag.
- WhatsApp: Konto löscht sich nach längerer Inaktivität automatisch.
E-Mail- und Cloud-Konten: Zugriff erhalten und Kontoschließung
E-Mail- und Cloud-Konten sind oft Schlüssel zum digitalen Nachlass. Erben benötigen Nachweise wie Sterbeurkunde und Erbschein. Manche Anbieter löschen Konten nach Monaten Inaktivität automatisch, was zu Datenverlust führen kann.
Anbieter | Weg | Nachweise | Besonderheit |
---|---|---|---|
GMX/Web.de | Zugriff oder Löschung auf Antrag | Sterbeurkunde, Erbschein | Freemail wird nach Inaktivität geleert |
Telekom Mail | Zugriff abhängig vom Vertragsstatus | Kundendaten + Nachweise | Reine Freemail selten zugänglich |
Microsoft | Support-Anfrage, Datenauszug | Sterbeurkunde, Erbschein | Schließung nach 2 Jahren Inaktivität |
Amazon/PayPal | Support-Kontakt, Konto schließen | Sterbeurkunde, ggf. Erbschein | Käufe oft nicht übertragbar |
Kryptowährungen sind wertlos ohne Private Key oder Seed Phrase – fehlen diese, sind die Werte unwiederbringlich verloren. Bewahren Sie Recovery‑Seeds getrennt vom Testament an einem sehr sicheren Ort auf (Bankschließfach, verschlüsselte Hardware‑Wallet) und hinterlegen Sie klaren, schriftlichen Zugangshinweis bei einer vertrauenswürdigen Person oder dem Testamentsvollstrecker mit technischem Verständnis. Dokumentieren Sie die Aufbewahrungsorte und das Vorgehen zur Schlüsselübergabe, damit finanzielle Vermögenswerte nicht zufällig verfallen.
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz
Digitales Erbe antreten – Rechte und Grenzen für Erben
Das digitale Erbe ist Teil des Nachlasses und geht rechtlich auf die Erben über. Sie treten in laufende Verträge ein und dürfen Konten abwickeln. Doch nicht jedes digitale Gut ist frei nutzbar: Anbieter verweigern oft den Login, urheberrechtliche Schranken gelten weiter und das postmortale Persönlichkeitsrecht setzt klare Grenzen.
Rechtslage: Haben Erben Anspruch auf Kontozugang?
Laut BGH-Urteil von 2018 (Az. III ZR 183/17) und § 4 TDDDG von 2024 ist eindeutig: Digitale Nutzungsverträge sind vererbbar. Erben haben somit Anspruch auf Zugang zu E-Mails, Social-Media-Konten und Cloud-Speichern. Anbieter dürfen den Zugriff nicht mit Hinweis auf Datenschutz oder Telekommunikationsgeheimnis verweigern.
- BGH 2018: Urteil im „Facebook-Fall“: Nutzungsverträge sind Teil des Erbes.
- § 4 TDDDG: Seit Mai 2024 gesetzlich geregelt, Anbieter müssen kooperieren.
- Praxis: Erbschein und Sterbeurkunde sind fast immer erforderlich.
Account-Nutzung durch Erben – Was ist erlaubt?
Erben dürfen Konten sichern, kündigen oder Daten exportieren. Eine aktive Weiternutzung – etwa Streaming, Online-Shopping oder Gaming – ist rechtlich problematisch. Viele Anbieter sehen ihre Verträge als höchstpersönlich an und beenden sie mit dem Tod des Kunden.
- Streaming: Netflix und Spotify dürfen nicht weiter genutzt werden.
- Gaming: Steam-Accounts sind laut AGB nicht vererbbar; Gerichte haben noch nicht entschieden.
- E-Books/Musik: Amazon Kindle und iTunes gewähren nur Nutzungsrechte, keine Eigentumsübertragung.
Postmortales Persönlichkeitsrecht
Auch nach dem Tod schützt das Recht die Persönlichkeit. Erben dürfen Accounts nur zur Abwicklung verwenden, nicht zur aktiven Weiterführung. Eine missbräuchliche Nutzung – etwa neue Posts im Namen des Verstorbenen – verletzt das postmortale Persönlichkeitsrecht.
- Keine Täuschung: Beiträge im Namen des Verstorbenen sind unzulässig.
- Datenschutz: Private Nachrichten dürfen nicht veröffentlicht werden.
- Abwicklung erlaubt: Daten sichern, Profile löschen oder in Gedenkzustand versetzen.
Kryptowährungen im digitalen Nachlass
Kryptowährungen gehören zum digitalen Nachlass, sind aber nur mit Private Key oder Seed Phrase zugänglich. Ohne diese Daten sind Bitcoins, Ethereum oder NFTs unwiederbringlich verloren. Exchanges wie Coinbase oder Binance gewähren Zugriff nur nach Vorlage von Erbschein und Sterbeurkunde.
Vermögenswert | Zugang nötig | Besonderheit |
---|---|---|
Wallet (Hardware/Software) | PIN, Seed Phrase | Ohne Schlüssel bleibt Guthaben für immer gesperrt |
Exchange (z. B. Coinbase) | Erbschein, Sterbeurkunde | Support prüft Nachlassunterlagen und überträgt Guthaben |
NFTs | Wallet-Zugang | Gleiche Risiken wie bei Kryptowährungen |
Digitaler Nachlass: Meine weiteren Artikel
- Erbschein beantragen: Notwendigkeit, Vorgehen und KostenAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2024 - Erbvertrag: Vertragliche Bindung auf den TodesfallAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2024 - Erbverzicht: Warum, wie und welche FolgenAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2024 - Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt wann?Autor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2024 - Internationales Erbrecht: Erblasser oder Erbe im AuslandAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2024 - Erbrecht: Praxiswissen für Miterben einer ErbengemeinschaftAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2024
Digitalen Nachlass abwickeln – Geräte sichern, Konten löschen
Nach dem Todesfall müssen Erben den digitalen Nachlass aktiv abwickeln. Dazu gehören das Sichern von Geräten, das Auslesen wichtiger Daten und die Kündigung von Online-Verträgen. Ein geordnetes Vorgehen spart Kosten, verhindert Datenverlust und schützt die Privatsphäre des Verstorbenen.
Geräte und Datenträger: Daten sichern und schützen
Smartphones, Computer und externe Festplatten enthalten zentrale Erinnerungen und Dokumente. Erben sollten Geräte sofort sichern und mit bekannten PINs oder Passwörtern entsperren. Erst wenn alle Daten kopiert sind, dürfen Geräte gelöscht, verkauft oder weitergegeben werden. So bleibt der digitale Nachlass vollständig erhalten.
- Geräte sichern: Alle Endgeräte einsammeln und unbefugten Zugriff verhindern.
- Daten auslesen: Bekannte Passwörter oder professionelle Datenrettung nutzen.
- Backups: Fotos und Dokumente extern speichern und archivieren.
Online-Verträge und Abos kündigen
Digitale Abonnements laufen nach dem Tod automatisch weiter. Erben müssen daher Streaming-Dienste, Cloud-Speicher, App-Store-Abos oder Bezahlkonten aktiv kündigen. In den meisten Fällen verlangen Anbieter Sterbeurkunde und Erbschein. Ohne Kündigung entstehen unnötige Kosten und offene Forderungen.
- Streaming: Netflix, Spotify oder Sky über Support beenden.
- Cloud/Software: iCloud, Dropbox oder Microsoft 365 rechtzeitig kündigen.
- Bezahlkonten: PayPal schließen; Guthabenübertrag nur mit Erbschein.
Digitale Nachlassdienste – wann lohnen sie sich?
Spezialisierte Anbieter helfen, Online-Konten zu erfassen oder automatisch zu kündigen. Sie sind nützlich, wenn Erben keinen Überblick haben oder technische Hürden bestehen. Allerdings verursachen sie laufende Kosten und bergen Datenschutzrisiken. Der digitale Nachlass lässt sich oft auch mit guter Vorsorge ohne externe Hilfe regeln.
Dienstleister | Leistung | Kostenrahmen |
---|---|---|
Memoresa | Erfassung von Konten, Kündigungshilfe | ca. 30 € pro Jahr |
Columba | Automatisierte Abmeldungen bei Diensten | Einmalgebühr oder Abo |
Exmedio | Nachlassorganisation & digitale Archivierung | 20–50 € jährlich |

Häufig gestellte Fragen
Wie stellen Sie sicher, dass Erben Zugriff auf den digitalen Nachlass behalten, ohne Passwörter ins Testament zu schreiben?
Muss ich Passwörter im Testament nennen, damit das digitale Erbe erreichbar ist?
Kann ein einzelner digitaler Nachlassverwalter in einer Erbengemeinschaft verbindlich über das digitale Erbe entscheiden?
Was müssen Erben konkret tun, wenn Kryptowährungen zum digitalen Erbe gehören?
Lohnt sich ein externer Nachlassdienst für den Digitalen Nachlass oder reichen persönliche Vorsorgemaßnahmen?

Kommentare
Bislang keine Kommentare.Schreiben Sie Ihren Kommentar!