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Pflichtteil Erbe Geschwister: Haben Geschwister einen Anspruch?
Wenn es um den Pflichtteil Erbe Geschwister geht, fragen sich viele, ob Bruder oder Schwester einen gesetzlichen Mindestanteil beanspruchen können. Die Antwort ist in den meisten Fällen eindeutig: Geschwister haben im deutschen Erbrecht normalerweise keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil. Das bedeutet, dass weder ein Bruder noch eine Schwester automatisch am Nachlass beteiligt werden, wenn beispielsweise ein Elternteil verstirbt und Kinder oder ein Ehepartner vorhanden sind.

Grund dafür ist, dass das Gesetz den Pflichtteil auf nahe Verwandte beschränkt – also auf die Abkömmlinge, den Ehegatten oder, falls keine Abkömmlinge da sind, auf die Eltern des Erblassers. Zwar gehören Geschwister zur gesetzlichen Erbfolge, genauer gesagt zur zweiten Ordnung, doch sie genießen keinen besonderen Schutzstatus. Auch wenn für Bruder oder Schwester selbst kein Pflichtteil vorgesehen ist, können sie indirekt profitieren, wenn etwa ein Elternteil enterbt wurde und dessen Pflichtteil später an die Geschwister weitergegeben wird.
- Pflichtteil: Gesetzlich garantierter Mindestanteil für nahe Angehörige
- Pflichtteil Geschwister: Kein gesetzlicher Anspruch auf Mindestanteil
- Rechtsgrundlage: § 2303 BGB bezieht Geschwister nicht ein
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Wann erben Geschwister? – Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge legt fest, in welcher Reihenfolge Sie erben. Nach § 1924 BGB stehen Kinder und Enkel in der ersten Ordnung, während Geschwister gemäß § 1925 BGB zur zweiten Ordnung zählen. Innerhalb dieser zweiten Ordnung sind auch die Eltern des Erblassers relevant. Das bedeutet: Geschwister erben nur, wenn keine Nachkommen existieren und kein Ehegatte vorhanden ist – je nach Konstellation mit den Eltern.
Wichtig: Leben beide Eltern noch, erben sie alles, sofern keine Abkömmlinge existieren. Lebt nur ein Elternteil, erhält dieser die Hälfte, während die andere Hälfte unter den Geschwistern aufgeteilt wird. Erst wenn beide Elternteile verstorben sind, fällt das gesamte Erbe an Bruder oder Schwester. Dadurch wird ersichtlich, warum die Erbfolge Geschwister erst in späterer Linie berücksichtigt.
- Erbfolge Geschwister: Rangiert nach Abkömmlingen und Ehegatten
- Erbfolge Bruder und Schwester: Teilung mit überlebendem Elternteil oder alleinige Erben, wenn beide Eltern tot sind
Unterschied zwischen Pflichtteil und gesetzlicher Erbfolge
Der Pflichtteil ist ein vom Gesetz garantierter Mindestanteil, der bestimmten Personen auch dann zusteht, wenn sie durch Testament enterbt wurden. Zu diesen pflichtteilsberechtigten Personen zählen Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehegatte und in seltenen Fällen die Eltern des Erblassers. Geschwister gehören hingegen nicht zum geschützten Personenkreis. Daher existiert kein eigener Pflichtteil Geschwister, auch nicht für einen Bruder oder eine Schwester.
Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein Testament vorhanden ist. Sie bestimmt, wer in welcher Ordnung erbt. Zwar sind Geschwister in der zweiten Erbordnung vorgesehen, doch ein Pflichtteil Bruder oder ein Pflichtteil Schwester wird vom Gesetz nicht anerkannt. Somit kann es zu Enttäuschungen kommen, wenn fälschlicherweise angenommen wird, dass Geschwister stets einen garantierten Anteil erhalten.
- Pflichtteil Geschwister: Kein gesetzlich garantierter Mindestanteil
- Gesetzliche Erbfolge: Geschwister erben, falls keine Erben erster Ordnung existieren
Kann ein Geschwisterteil alleiniger Erbe werden?
In vielen Fällen wird gefragt, ob zum Beispiel ein Bruder als alleiniger Erbe eingesetzt werden darf, ohne der Schwester etwas zu hinterlassen. Da Geschwister keinen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteil haben, kann ein Erblasser tatsächlich einen von ihnen vollständig begünstigen. Die anderen Geschwister gehen dann leer aus, weil es weder einen Alleinerbe Pflichtteil Bruder noch eine Alleinerbe Pflichtteil Schwester gibt.
Damit ist es rechtlich unproblematisch, als alleiniger Erbe trotz Geschwister in einem Testament eingesetzt zu werden. Die Testierfreiheit erlaubt es, den Nachlass nach persönlichen Vorstellungen zu verteilen. Eine Anfechtung des Testaments ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Testierunfähigkeit oder unzulässiger Beeinflussung. Emotionale Konflikte sind zwar häufig, ändern aber nichts daran, dass Geschwister keinen Mindestanspruch haben.
- Alleinerbe eingesetzt: Kein Pflichtteil Geschwister
- Alleiniger Erbe trotz Geschwister: Durch Testierfreiheit gedeckt
- Anfechtung: Nur bei schwerwiegenden Gründen erfolgreich
Testament und Geschwister: Enterbung & Sonderfälle
Wer ein Testament errichtet, kann den Nachlass frei verteilen. Für Geschwister bedeutet das: Sie können jederzeit enterbt werden, ohne dass ihnen ein Pflichtteil Geschwister trotz Testament zusteht. Denn das Gesetz schützt vorrangig Kinder, Ehepartner oder in Ausnahmefällen die Eltern, jedoch nicht Bruder oder Schwester.
In seltenen Fällen kann jedoch eine Pflichtteilsergänzung relevant werden, wenn zum Beispiel ein enterbter Elternteil zu Lebzeiten bestimmte Schenkungen des Erblassers angreifen könnte (§ 2325 BGB).
- Pflichtteil Geschwister trotz Testament: Gesetzlich ausgeschlossen
- Pflichtteilsergänzung: Unter Umständen bei enterbten Eltern möglich
- Professioneller Rat: Verhindert Missverständnisse bei Erbregelungen
Kann man Geschwister durch ein Testament enterben?
Ja, das ist ohne Weiteres machbar, da Geschwister keinen gesetzlichen Anspruch auf den Nachlass haben. Anders als pflichtteilsberechtigte Personen wie Kinder, Ehepartner oder Eltern können Bruder und Schwester vollständig übergangen werden, ohne dass ein Pflichtteil entsteht.
Rechtsmittel für enterbte Geschwister
Enterbte Geschwister haben in der Regel nur dann eine Chance, das Testament erfolgreich anzufechten, wenn formale Mängel vorliegen oder eine Testierunfähigkeit des Erblassers vorlag. Eine Anfechtung kann auch gelingen, wenn eine unzulässige Beeinflussung durch Täuschung oder Drohung bewiesen wird (§ 2078 BGB).
Eine gefühlte Ungerechtigkeit reicht nicht aus. Da es keinen Pflichtteil Geschwister gibt, schützt das Gesetz Geschwister nur sehr eingeschränkt. Die Erfolgsaussichten einer Anfechtung sind daher häufig gering, wenn keine fundierten Gründe vorliegen.
Berechnung und Durchsetzung des Erbanspruchs von Geschwistern
Wenn Geschwister tatsächlich erben, liegt das daran, dass keine Kinder oder Ehepartner vorhanden sind und die Eltern nicht mehr leben. In diesem Fall greift die Erbfolge Geschwister, und Bruder sowie Schwester erhalten den Nachlass als gesetzliche Erben in zweiter Ordnung. Anders als beim Pflichtteil Erbe Geschwister handelt es sich dabei nicht um einen garantierten Mindestanspruch, sondern um den regulären Erbteil. Sind mehrere Geschwister vorhanden, teilen sie den Nachlass zu gleichen Teilen.
Zur Durchsetzung des Erbanspruchs ist oft ein Erbschein nötig, insbesondere wenn kein Testament existiert oder das vorhandene Testament keine eindeutige Erbeinsetzung regelt. Bei Streitigkeiten können Sie Auskunft über den Nachlass verlangen und notfalls den Rechtsweg beschreiten. Die meisten Geschwister einigen sich jedoch gütlich, da es keinen Pflichtteilsanspruch zu verteidigen gibt. Beachten Sie die dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis des Erbfalls (§ 195 BGB) und mögliche Sonderregelungen bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen (§ 2325 BGB).
- Erbanteile: Gleichmäßige Aufteilung unter Geschwistern
- Erbschein: Voraussetzung für eine reibungslose Nachlassabwicklung
- Verjährung: Drei Jahre ab Kenntnis, Sonderregeln bei Pflichtteilsergänzung
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Was Leser zu diesem Thema fragen
Haben Geschwister einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn ein Elternteil verstirbt?
Kann ein Geschwisterteil als alleiniger Erbe eingesetzt werden?
Was passiert, wenn Geschwister enterbt werden?
Wie wird der Erbanspruch von Geschwistern durchgesetzt?
Gibt es Ausnahmen, bei denen Geschwister einen Pflichtteil erhalten können?
Aus der Praxis von Lesern
Worauf dieser Beitrag beruht
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