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Pflichtteilsanspruch: Berechtigung, Höhe und Durchsetzung!

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Jurist aus München
Zuletzt aktualisiert: 17. März 2025
Ihre Lesezeit: 8 Minuten
               
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Pflichtteilsanspruch

  • Der Pflichtteilsanspruch ist ein rechtlicher Schutz: Er garantiert nahen Angehörigen einen finanziellen Anteil am Nachlass, selbst wenn sie enterbt werden. Dies verhindert, dass sie vollständig leer ausgehen und sichert ihre Existenzgrundlage.
  • Er entsteht automatisch nach dem Tod des Erblassers: Der Anspruch kann sofort geltend gemacht werden, sobald der Erbfall eintritt. Es ist wichtig, schnell zu handeln, um die Ansprüche rechtzeitig zu sichern.
  • Der Pflichtteilsanspruch ist vererbbar: Sollte der Pflichtteilsberechtigte vor der Durchsetzung versterben, kann der Anspruch an seine Erben übergehen. Dies sorgt dafür, dass auch nachfolgende Generationen von dem Anspruch profitieren können.
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Was ist ein Pflichtteilsanspruch und warum ist er so wichtig?

Der Pflichtteilsanspruch, manchmal auch Pflichtteilanspruch oder Pflichtanteilsanspruch genannt, gehört zu den zentralen Säulen des deutschen Erbrechts. Dabei ist es wichtig, den Begriff des Pflichtteilsanspruchs vom eigentlichen Pflichtteil zu unterscheiden: Der Pflichtteil ist die gesetzlich garantierte Mindestbeteiligung am Nachlass, während der Pflichtteilsanspruch die einklagbare Geldforderung ist, um diesen Mindestanteil zu erhalten.

Der Gesetzgeber stellt durch § 2303 BGB sicher, dass nahe Angehörige selbst dann nicht vollständig leer ausgehen, wenn sie per Testament enterbt oder mit einem sehr geringen Erbteil bedacht werden. Der Pflichtteilsanspruch schützt Familienmitglieder vor kompletter Enterbung und sichert ihnen zumindest einen finanziellen Anteil.

Für Sie als juristischer Laie kann es besonders hilfreich sein, frühzeitig über den Pflichtteilsanspruch Bescheid zu wissen. Zum einen vermeiden Sie so Konflikte, weil Ihnen bewusst ist, dass bestimmte Angehörige gesetzlich geschützt sind. Zum anderen können Sie bei einer Nachlassplanung überlegen, wie Sie diesen Mindestanteil in Ihre Überlegungen einbinden, um spätere Streitigkeiten zu reduzieren.

Die Bedeutung dieses Mindestanteils zeigt sich auch daran, dass er sich nicht einfach wegschreiben lässt. Selbst wenn ein Erblasser versucht, bestimmte Personen zu übergehen, kann es sein, dass diese trotzdem ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Oft verhindert diese rechtliche Absicherung eskalierende Familienkonflikte. Bei gründlicher Vorbereitung lassen sich jedoch viele Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld abmildern.

  • Wichtig zu wissen: Der Pflichtteil ist eine reine Geldbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteilsanspruch ermöglicht die gerichtliche Durchsetzung dieser Geldforderung.
  • Familienfrieden wahren: Wer von Anfang an plant und Verfügungen klar begründet, kann Streitfälle über den Pflichtteil begrenzen.

Der Pflichtteilanspruch greift sofort nach dem Tod des Erblassers. Es ist also ratsam, bereits im Vorfeld Klarheit über seinen möglichen Umfang zu haben, um rasch handeln zu können.

Hinweis zum Begriff "Pflichtanteilsanspruch": Manche verwenden statt "Pflichtteilsanspruch" den Ausdruck "Pflichtanteilsanspruch". Beide Begriffe meinen im Kern dieselbe gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe. In der juristischen Praxis ist jedoch "Pflichtteilsanspruch" gängiger, wenn es um die einklagbare Geldforderung geht.

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Wer kann den Anspruch auf Pflichtteil erheben, und wann entsteht er?

Der Gesetzgeber definiert genau, wer zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört. Neben den eigenen Kindern des Erblassers – einschließlich Adoptiv- und auch nichtehelicher Kinder – kann der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner einen Anspruch auf Pflichtteil besitzen. Unter bestimmten Umständen kann sogar ein Elternteil, der seinen Abkömmling verliert, pflichtteilsberechtigt sein, sofern keine anderen Abkömmlinge vorhanden sind.

Der Anspruch entsteht immer in dem Moment, in dem der Erblasser verstirbt. Sobald die Todesursache feststeht und ein Erbfall eintritt, können die Pflichtteilsansprüche theoretisch geltend gemacht werden. Das heißt aber nicht automatisch, dass Betroffene ihren Anteil direkt erhalten. Oft muss zunächst eine Testamentseröffnung stattfinden, um die genaue Erbfolge zu klären. Erst dann wird klar, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Pflichtteil realisiert werden kann.

Auch wenn ein Pflichtteilsberechtigter eine Erbschaft ausschlägt (§ 2306 BGB), bleibt sein Pflichtteilsanspruch dennoch bestehen. Dies kann etwa dann sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist oder wenn man sich aus steuerlichen Gründen bewusst gegen eine Erbschaft entscheidet. Die Ausschlagung verhindert beispielsweise, dass Sie für Schulden des Erblassers haften müssten, während Ihr Pflichtteilsanspruch in Form eines Geldbetrags weiterbesteht.

Infografik Pflichtteil Erbe
  • Ehegatten: Meist mit einem Pflichtteilsanspruch bedacht, sofern sie nicht ehevertraglich verzichtet haben.
  • Abkömmlinge: Dazu zählen leibliche und adoptierte Kinder, unabhängig vom Familienstand der Eltern.
  • Eltern: Nur solange keine Kinder oder Enkel vorhanden sind, da diese sonst \"vorrangig\" berechtigt sind.

Haben Sie Ihren Partner nicht geheiratet oder nicht offiziell verpartnert, steht diesem kein gesetzlicher Mindestteil zu. Das kann für viele überraschend sein. Auch die Reihenfolge innerhalb der gesetzlichen Erbfolge ist wichtig: Stirbt ein Kind des Erblassers bereits vor diesem, rücken dessen eigene Kinder (also die Enkel des Erblassers) nach.

Überprüfen Sie frühzeitig, ob für Ihren Lebensgefährten ein Pflichtanteilsanspruch in Betracht kommt. Unverheiratete Partner haben sonst keinen gesetzlichen Schutz und gehen beim Erbfall oft leer aus.

Pflichtteilsanspruch: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!

  • 400 Mrd. €: Auf diese Summe wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland geschätzt – je größer das Vermögen und je mehr Patchwork-Familien es gibt, desto häufiger kommt es zu Enterbungen oder Strategien zur Pflichtteilsumgehung.
  • 5 %: So hoch ist der Anteil an Erbfällen, in denen es zu einer vollständigen Enterbung kommt – meistens trifft es leibliche Kinder.
  • 20–30 %: In diesem Bereich liegt der Anteil der Pflichtteilsstreitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, meist wegen Uneinigkeit über Nachlassbewertung oder die konkrete Höhe des Pflichtteils.
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Ist der Pflichtteilsanspruch vererbbar?

Eine oft gestellte Frage lautet: Was geschieht mit einem Pflichtteilsanspruch, wenn der Berechtigte selbst vor der Durchsetzung verstirbt? Gemäß § 2317 Absatz 2 BGB kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erben des Pflichtteilsberechtigten übergehen. Es handelt sich also um einen übertragbaren Anspruch, sofern er nicht bereits verjährt ist oder ein wirksamer Verzicht vereinbart wurde.

Diese Regelung kann durchaus praktische Folgen haben. Stellen Sie sich vor, ein Vater verstirbt und hinterlässt ein Testament, in dem er sein Kind vollständig enterbt. Das Kind hat also einen Pflichtteilsanspruch. Wenn dieses Kind nun aber selbst kurz nach dem Erblasser stirbt, bevor es seinen Pflichtteil geltend machen konnte, kann dieser Anspruch an die Enkelkinder (also die Erben des Kindes) weitergegeben werden. So zeigt sich, dass der Pflichtteilsanspruch vererbbar sein kann.

Hier ist der Zeitpunkt entscheidend: Hat der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser überlebt, besteht grundsätzlich ein vererbbares Recht. Stirbt der potenziell Berechtigte allerdings schon vor dem Erblasser, entsteht der Anspruch gar nicht erst.

In der Praxis führt dies nicht selten zu komplexen Nachlasskonstellationen, besonders wenn mehrere Erbfälle kurz hintereinander auftreten. Bedenken Sie außerdem, dass mit der Geltendmachung zusätzliche Kosten anfallen können, etwa für Anwälte oder Gutachten zur Ermittlung des Nachlasswerts. Wer sicher sein möchte, dass ein vererbter Pflichtteilsanspruch nicht untergeht, sollte frühzeitig Unterlagen und Fristen im Auge behalten.

Auch steuerliche Aspekte spielen eine Rolle. Sobald Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden und Geld fließt, kann Erbschaftsteuer anfallen. Die genaue Höhe richtet sich nach den Freibeträgen und der Steuerklasse des Empfängers.

Wer seinen Pflichtteilsanspruch mit Kenntnis der Rechtslage und einer klugen Verhandlungsstrategie verfolgt, hat gute Erfolgsaussichten. Ein finanzielles Polster ermöglicht es, Druck aufzubauen und notfalls auch den Rechtsweg durchzustehen. In der Praxis zahlt sich ein sachliches, hartnäckiges Vorgehen meist aus – Fakten sammeln, Fristen beachten und im Zweifel anwaltliche Unterstützung hinzuziehen.

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Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch richtig?

Damit Sie Ihren Anspruch korrekt einschätzen können, ist eine exakte Berechnung unverzichtbar. Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um diese Pflichtteilsquote zu ermitteln, brauchen Sie den Netto-Nachlasswert, also das tatsächliche Vermögen des Erblassers nach Abzug von Schulden, Kosten und eventuell vorhandenen Verbindlichkeiten.

Gehen wir von einem einfachen Beispiel aus: Ein Erblasser hinterlässt 200.000 Euro an verwertbarem Vermögen. Ohne Testament erben Ehepartner und ein Kind nach gesetzlicher Erbfolge zu gleichen Teilen, also je 1/2. Der Ehegatte erhält 100.000 Euro, das Kind ebenfalls 100.000 Euro. Wird das Kind jedoch enterbt und fordert nur den Pflichtteil, bekommt es die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils – also 50.000 Euro.

Nachlass: 200.000 Euro. Gesetzliche Erbquote: Ehepartner 1/2, Kind 1/2.
Bei Enterbung: Kind kann Pflichtteilsanspruch geltend machen – das ist 1/4 vom Nachlass, also 50.000 Euro.

Häufig sind die Dinge komplexer: Sind mehrere Kinder vorhanden oder existieren Immobilien, wird die Ermittlung des Nachlasswerts schwieriger. Hier lohnt sich die Begutachtung durch Sachverständige. Schon die Wahl eines Stichtags oder das Einbeziehen früherer Schenkungen (Pflichtteilsergänzung) kann den Endbetrag verändern.

Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig Klarheit über sämtliche Vermögenswerte gewinnen. Nur ein vollständiger Überblick über das Erbe ermöglicht eine präzise Berechnung des Pflichtteilsanspruchs.

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Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Pflichtteilsanspruchs?

Der Pflichtteilsanspruch klingt zunächst klar: Hälfte des gesetzlichen Erbteils. In der Praxis beeinflussen jedoch verschiedene Umstände die endgültige Höhe. Gerade Schenkungen des Erblassers an andere Personen zu Lebzeiten können Ihren Anteil reduzieren oder aber zu einem Ergänzungsanspruch führen.

Nach § 2325 BGB wird eine Schenkung an Pflichtteilsberechtigte innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall anteilig dem fiktiven Nachlass zugerechnet. Der anzurechnende Wert reduziert sich dabei um zehn Prozent pro Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt der Schenkung. Eine Ausnahme gilt bei Schenkungen an Ehegatten: Hier läuft die Zehn-Jahres-Frist erst ab der Auflösung der Ehe. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ein Erblasser den Pflichtteilsanspruch praktisch aushöhlt, indem er kurz vor seinem Tod größere Vermögenswerte wegschenkt.

Wer größere Vermögenswerte übertragen möchte, kann frühzeitig über Schenkungen nachdenken. Eine rechtzeitige Übergabe kann den anzurechnenden Betrag reduzieren, wenn sie weit genug vor dem Erbfall liegt. Achtung: Bei Ehepaaren zählt die Frist erst ab Trennung oder Scheidung.

Ehepartner profitieren zudem vom Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB. Dieser erhöht den gesetzlichen Erbteil und damit indirekt die Pflichtteilsbasis. Umgekehrt kann ein notarieller Pflichtteilsverzicht (§ 2346 BGB) den Anspruch ganz oder teilweise aufheben, wenn sich beide Seiten einig sind. Oft wird ein solcher Verzicht gegen eine einmalige Abfindung vereinbart.

Im sogenannten Berliner Testament wird häufig eine Pflichtteilsstrafklausel eingebaut. Das bedeutet: Wer beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil einfordert, wird für den zweiten Erbfall (z. B. nach dem Tod des Ehepartners) enterbt oder erhält nur einen geringen Anteil. Diese Klausel soll verhindern, dass Kinder ihren Anspruch gleich beim Tod des ersten Elternteils geltend machen und damit das überlebende Elternteil finanziell schwächen.

 Auswirkung auf den Pflichtteilsanspruch
Schenkungen (§ 2325 BGB)Führen zu einem fiktiven Nachlass, sodass der Pflichtteil ggf. höher ausfällt; jährlich Abschmelzung um 10 %
Güterstand (§ 1371 BGB)Erhöht den gesetzlichen Erbteil des Ehepartners und damit die Berechnungsgrundlage
Pflichtteilsverzicht (§ 2346 BGB)Kann den Anspruch ganz oder teilweise aufheben, typischerweise gegen Abfindung
NachlassschuldenVerringern den Wert, der für den Pflichtteilsanspruch verbleibt

Wer diese Faktoren kennt, kann früh planen. So lassen sich Streitigkeiten vermeiden. Bei Unsicherheiten über Schenkungen oder Güterstände empfiehlt sich anwaltliche Beratung, um Ihren Anspruch auf Pflichtteil realistisch einschätzen zu können.

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Wie macht man den Anspruch geltend und welche Rechte haben Pflichtteilsberechtigte?

Damit Sie Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen können, sollten Sie ihn aktiv beanspruchen. Eine automatische Auszahlung gibt es nicht, da es sich um eine reine Geldforderung handelt. Häufig ist der erste Schritt, den Erben oder die Erbengemeinschaft schriftlich über Ihren Anspruch zu informieren und eine Frist zur Zahlung zu setzen.

In diesem Schreiben können Sie auch Ihren Auskunftsanspruch verdeutlichen, damit Sie alle relevanten Informationen zum Nachlass erhalten. Wer seine Pflichtteilsansprüche geltend machen möchte, muss wissen, welche Vermögenswerte vorhanden sind. Bleiben die Erben untätig oder verweigern Informationen, kann die Unterstützung eines Anwalts notwendig werden.

Wie bekommt man Auskunft über den Nachlass?

Ohne genaue Informationen über den Nachlass lässt sich kein konkreter Betrag errechnen. Darum räumt § 2314 BGB Ihnen einen umfassenden Auskunftsanspruch ein. Sie können ein Nachlassverzeichnis vom Erben fordern und sogar darauf bestehen, dass es durch einen Notar aufgenommen wird. Falls Zweifel an der Richtigkeit bestehen, kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden.

Gerade wenn Sie Ihren Pflichtanteilsanspruch vollständig durchsetzen möchten, ist eine korrekte Auflistung unerlässlich. Manche Erben geben nur unvollständig Auskunft, was den Prozess verzögern kann. Sie haben jedoch das Recht, gerichtlich zu erzwingen, dass die Erben den Umfang des Nachlasses offenlegen.

  • Dokumentationspflicht: Ein ordnungsgemäßes Nachlassverzeichnis vermeidet spätere Streitigkeiten.
  • Experteneinsatz: Bei Immobilien oder wertvollen Gegenständen lohnt es sich, Sachverständige hinzuzuziehen.

Was tun, wenn Erben den Pflichtteil verweigern?

Lehnt die Gegenseite jeden Kontakt ab oder bestreitet Ihren Anspruch, bleibt oft nur der Klageweg. Sie können einen Erbanspruch geltend machen, um die Rechtslage zu klären, falls unklar ist, wer überhaupt als Erbe auftritt. Parallel oder anschließend lässt sich Ihr Pflichtteil einklagen, wenn keine Einigung entsteht.

Für viele Betroffene ist dies emotional belastend. Dennoch ist es ratsam, rechtzeitig zu reagieren. Kommt es erst Jahre später zur Auseinandersetzung, könnten Unterlagen fehlen oder die Verjährungsfrist abgelaufen sein. Suchen Sie notfalls frühzeitig rechtlichen Rat, wenn Sie Ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen müssen.

Welche Fristen und Verjährungsregeln gelten?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt regulär in drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung Kenntnis erlangt haben. Zusätzlich gibt es eine absolute Verjährungsfrist nach 30 Jahren (§ 199 Abs. 3a BGB). Spätestens dann ist jeder Anspruch erloschen, auch wenn Sie erst spät von Ihren Rechten erfahren haben.

Im Zweifel sollten Sie möglichst zeitnah aktiv werden. Eine saubere Dokumentation aller Schritte empfiehlt sich ebenfalls, um belegen zu können, wann Sie den Anspruch zuerst geltend gemacht haben. Wer rechtzeitig handelt, vermeidet das Risiko verpasster Fristen.

Pflichtteilsansprüche geltend machen: Schritt-für-Schritt

Um Ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen zu können, empfiehlt sich eine systematische Vorgehensweise:

  • Sterbeurkunde: Besorgen Sie sich die Sterbeurkunde und informieren Sie sich über das Testament.
  • Testamentseröffnung abwarten: Verschaffen Sie sich Einblick in die Verfügung von Todes wegen und die gesetzliche Erbfolge.
  • Erbengemeinschaft kontaktieren: Übermitteln Sie eine formelle Mitteilung, dass Sie Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen.
  • Auskunft verlangen: Fordern Sie ein notarielles Nachlassverzeichnis ein, falls Zweifel am Umfang des Nachlasses bestehen.
  • Fristsetzung: Geben Sie den Erben eine angemessene Frist, um Ihren Geldanspruch auszuzahlen.
  • Anwalt hinzuziehen (bei Weigerung): Wenn die Erben nicht reagieren, kann ein anwaltliches Aufforderungsschreiben oder eine Klage erforderlich werden.

Erbanspruch geltend machen vs. Pflichtteilsanspruch: Ein Vergleich

Erbanspruch geltend machenPflichtteilsanspruch geltend machen
VoraussetzungSie sind rechtmäßiger Erbe (gesetzlich oder per Testament).Sie sind enterbt oder erhalten zu wenig und fordern den Pflichtteil.
RechtsfolgeSie haben Anrecht auf Ihren Teil des Nachlasses (einschließlich Gegenstände).Sie erhalten nur eine Geldforderung in Höhe der Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.
KonflikteMit Miterben kann es zu Teilungsfragen kommen.Oft Streit um Auskunft und Berechnungshöhe, weil kein Mitspracherecht an Gegenständen besteht.

Dieser Vergleich macht deutlich, dass sich ein Erbanspruch und ein Pflichtteilsanspruch stark unterscheiden. Ob Sie Erbe werden oder nur den Pflichtteil erhalten, hängt von Testament, Enterbung oder gesetzlichen Regelungen ab.

Thumbnail Pflichtteilsanspruch
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich meinen Pflichtteilsanspruch nicht rechtzeitig geltend mache?

Wenn Sie Ihren Pflichtteilsanspruch nicht innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren geltend machen, erlischt er. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung erfahren haben. Daher ist es wichtig, zeitnah zu handeln und alle notwendigen Schritte zur Durchsetzung Ihres Anspruchs einzuleiten.

Kann ich meinen Pflichtteilsanspruch auch gegen einen Erben geltend machen, der mir nicht auskunftspflichtig ist?

Ja, auch gegen einen Erben, der Ihnen nicht direkt auskunftspflichtig ist, können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Sie haben das Recht, ein Nachlassverzeichnis zu verlangen, um den Umfang des Nachlasses zu klären. Sollte der Erbe keine Auskunft geben, können Sie gerichtlich auf die Offenlegung des Nachlasses bestehen.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Pflichtteilsanspruch nicht verfällt?

Um sicherzustellen, dass Ihr Pflichtteilsanspruch nicht verfällt, sollten Sie frühzeitig aktiv werden. Informieren Sie die Erben schriftlich über Ihren Anspruch und setzen Sie eine Frist zur Zahlung. Dokumentieren Sie alle Schritte, um nachweisen zu können, wann Sie Ihren Anspruch geltend gemacht haben.

Was passiert, wenn der Pflichtteilsberechtigte vor dem Erblasser stirbt?

Wenn der Pflichtteilsberechtigte vor dem Erblasser stirbt, erlischt der Pflichtteilsanspruch grundsätzlich. Allerdings kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erben des Pflichtteilsberechtigten übergehen. Dies ist nur möglich, wenn der Berechtigte den Erblasser überlebt hat und der Anspruch nicht verjährt ist.

Wie wirkt sich ein Pflichtteilsverzicht auf meinen Anspruch aus?

Ein Pflichtteilsverzicht kann den Anspruch ganz oder teilweise aufheben. Dies geschieht in der Regel durch eine notarielle Vereinbarung, die oft gegen eine Abfindung erfolgt. Es ist wichtig, sich der Folgen eines Verzichts bewusst zu sein, da Sie dann keinen Anspruch mehr auf den Pflichtteil haben werden.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Pflichtteilsanspruch:

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