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Erbschein beantragen Muster: individuelle Vorlage per KI

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Dipl.-Jurist (Univ.)
Zuletzt aktualisiert: 24. Oktober 2025
Ihre Lesezeit: 20 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Erbschein beantragen Muster Die schnelle Antwort

Erbschein beantragen Muster

  • Amtlicher Nachweis: Der amtliche Nachweis bestätigt Ihre Stellung als Erbe gegenüber Banken, Behörden und Grundbuchämtern und ist oft Voraussetzung für Kontofreigaben oder Eigentumsumschreibungen. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und ist besonders wichtig bei fehlendem notariellen Testament oder mehreren Beteiligten.
  • Formulierungshilfe: Eine gezielte Formulierungshilfe enthält die vom Gericht erwarteten Angaben und reduziert Formfehler, weil Sie nur persönliche Daten und Nachweise ergänzen müssen. Das spart Zeit und verhindert Rückfragen, etwa wenn Angaben zur Erbfolge oder zur eidesstattlichen Versicherung fehlen.
  • Unterlagen & Fallstricke: Legen Sie Sterbeurkunde, Personenstandsnachweise, Testamentseröffnungsniederschrift und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen vollständig bei, denn fehlende oder widersprüchliche Dokumente verzögern das Verfahren. Achten Sie besonders auf beglaubigte Unterschriften, korrekte Nennung aller Miterben und eine realistische Nachlassschätzung, um Nachforderungen zu vermeiden.
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Erbschein beantragen Muster: Ihr Weg zum passenden Antrag

Ein Erbschein ist das amtliche Dokument, mit dem Sie Ihre Erbenstellung gegenüber Banken, Behörden oder Grundbuchämtern nachweisen. Weil es dafür kein bundesweit einheitliches Formular gibt, hilft ein strukturiertes Muster, Ihren Antrag richtig aufzusetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mit wenigen Angaben ein individuelles Muster für Ihren Erbscheinsantrag erhalten – passgenau zu Ihrer konkreten Situation.

Was ist ein Erbschein – und wann braucht man ihn?

Der Erbschein dient als offizieller Nachweis dafür, wer eine verstorbene Person beerbt hat – und in welchem Umfang. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und ist oft nötig, um Zugriff auf Konten, Grundbesitz oder Versicherungen zu erhalten. Besonders wichtig ist er, wenn kein notarielles Testament existiert oder mehrere Erben gemeinsam handeln müssen.

Sie benötigen einen Erbschein zum Beispiel dann, wenn Sie eine Immobilie auf Ihren Namen umschreiben lassen möchten oder ein Kreditinstitut den Nachweis Ihrer Erbberechtigung verlangt. Er ist damit die zentrale Urkunde, um Erbenstellung und Erbanteile offiziell zu dokumentieren.

Ein typischer Fall: Nach dem Tod ihres Vaters möchte Frau M. dessen Konto bei der Sparkasse auflösen. Die Bank fordert einen Erbschein, obwohl ein handschriftliches Testament vorliegt. Erst mit diesem gerichtlichen Nachweis erkennt das Institut Frau M. als Alleinerbin an.

Ob Sie einen Erbschein brauchen, hängt immer vom Einzelfall ab – in vielen Situationen kann er durch ein notarielles Testament ersetzt werden. Ist dieses aber nicht eindeutig oder besteht eine Erbengemeinschaft, ist der Erbschein oft unverzichtbar.

Warum ein Muster sinnvoll ist – und was es leisten kann

Da es kein bundesweites Formular für den Erbscheinsantrag gibt, müssen Sie Ihr Schreiben entweder selbst formulieren – oder ein geeignetes Muster nutzen. Ein solches „Erbschein beantragen Muster“ enthält alle erforderlichen Angaben und Formulierungen, wie sie das Nachlassgericht erwartet. Sie müssen lediglich Ihre individuellen Daten eintragen und das Schreiben mit den passenden Nachweisen einreichen.

Ein gutes Muster hilft dabei, typische Formfehler zu vermeiden – etwa das Vergessen der eidesstattlichen Versicherung. Es orientiert sich an der gerichtlichen Praxis und führt Sie Schritt für Schritt durch alle relevanten Inhalte.

Nutzen Sie das Muster als rechtlich fundierte Schreibvorlage – aber prüfen Sie am Ende immer, ob alle Angaben korrekt sind.

Das interaktive Muster auf dieser Seite: Jetzt personalisiert erstellen

Auf dieser Seite können Sie mit wenigen Klicks ein individuelles Muster für Ihren Erbscheinsantrag erstellen. Mein Assistent stellt Ihnen gezielt die Fragen, die auch das Nachlassgericht interessieren – etwa zur Erbfolge, zur gewünschten Erbscheinart oder zum Auslandsbezug. Auf Basis Ihrer Antworten erzeugt das System automatisch ein fertiges, plausibles Anschreiben – inklusive Anlagenliste und Hinweis zur Erbschaftsannahme.

Sie können das Ergebnis anschließend direkt kopieren und sofort weiterverwenden. Das Muster ist kostenlos und auf typische Standardfälle abgestimmt – also z. B. Alleinerbschaften oder klare Erbengemeinschaften ohne Streitigkeiten oder Sonderregelungen.

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Was Sie über Erbschein, Erbfolge und Formulare wissen sollten

Wer einen Erbschein beantragen möchte, muss bestimmte Angaben machen – etwa zur Art des Erbscheins und zur zugrundeliegenden Erbfolge. Zudem stellt sich die Frage, ob ein Formular erforderlich ist oder ein formloses Schreiben genügt. Dieser Abschnitt klärt die wichtigsten Begriffe und hilft Ihnen dabei, Ihre Situation richtig einzuordnen.

Welche Erbscheinarten gibt es – und für wen sind sie gedacht?

Ein Erbschein kann unterschiedlich ausgestaltet sein – abhängig davon, wer Erbe ist und welche Nachweise erbracht werden sollen. Die Art des Erbscheins wirkt sich auf den Text Ihres Antrags und die beizufügenden Unterlagen aus.

Unterschieden werden folgende Varianten:

  • Einzelerbschein: Für Alleinerben. Wird häufig bei Banken, Versicherungen oder Grundbuchämtern verlangt.
  • Gemeinschaftlicher Erbschein: Für Erbengemeinschaften. Alle Erben werden mit Quoten aufgeführt. Antragstellung: Den gemeinschaftlichen Erbschein kann auch ein einzelner Miterbe beantragen; mitwirken müssen die übrigen Miterben aber regelmäßig bei den erforderlichen Erklärungen (insb. eidesstattliche Versicherung). Wirkung: Er weist die gemeinschaftliche Erbfolge aus; Verfügungen über Nachlassgegenstände bleiben gemeinschaftsbedürftig.
  • Teilerbschein: Für einzelne Miterben. Nur die eigene Erbquote wird ausgewiesen. Geeignet, wenn nur ein Erbe seine Rechtsstellung nachweisen muss. Ist entsprechend günstiger als der gemeinschaftliche Erbschein.
  • Beschränkter Erbschein nach § 2369 BGB (sog. Inlands-Erbschein): Erteilt bei Auslandsbezug nur mit Wirkung für das inländische Vermögen. Einen gegenständlich auf einzelne Nachlassgegenstände (z. B. „nur Konto X“) beschränkten Erbschein kennt das Gesetz nicht.
Der Teilerbschein weist nur Ihre Erbquote aus. Er legitimiert Sie nicht zu Alleinverfügungen über gemeinschaftliche Nachlassgegenstände (Gesamthandsprinzip). Für Verfügungen bleibt gemeinschaftliches Handeln maßgeblich (§§ 2038, 2040 BGB).

Gesetzliche oder testamentarische Erbfolge – was bedeutet das für den Antrag?

Die Grundlage Ihrer Erbenstellung beeinflusst, welche Dokumente dem Antrag beigefügt werden müssen. Juristisch wird unterschieden zwischen:

  • Gesetzlicher Erbfolge: Es gibt kein Testament. Die Erbfolge ergibt sich aus dem BGB (§§ 1924 ff.). In der Regel erben Ehegatte und Kinder, in zweiter Linie Eltern, Geschwister usw.

    Thema vertiefen? Hier gibt es alle Details zur gesetzlichen Erbfolge!

    Erfahren Sie, wann die gesetzliche Erbfolge greift — etwa bei fehlendem oder unwirksamem Testament — und welche Verwandten in welcher Rangfolge (von Kindern über Eltern und Großeltern bis zu entfernten Verwandten oder dem Fiskus) zum Zuge kommen. Die Seite zeigt außerdem kompakt, wie Ehegatten und eingetragene Lebenspartner je nach Güterstand erben, was Erbengemeinschaften, Erbschein, Erbenermittlung und Pflichtteil bedeuten und welche praktischen Optionen (z.

  • Testamentarischer Erbfolge: Der Erblasser hat ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst. Dieses Dokument bestimmt die Erben – unabhängig von der gesetzlichen Reihenfolge.

    Thema vertiefen? Hier gibt es alle Details zum Testament!

    Erfahren Sie, was ohne Testament automatisch nach Gesetz geschieht, welche bösen Überraschungen etwa bei Auslandsaufenthalten drohen und wie Sie mit Testament, Vermächtnis oder Berliner Testament stattdessen selbst bestimmen können. Die Seite gibt prägnante Praxisregeln (z.

Bei gesetzlicher Erbfolge müssen Sie Urkunden vorlegen, die Ihre Verwandtschaft zum Erblasser belegen (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden). Liegt ein Testament vor, muss es dem Gericht samt Eröffnungsniederschrift eingereicht werden. Ein notarielles Testament kann in manchen Fällen einen Erbschein ersetzen – allerdings nicht, wenn mehrere Erben auftreten oder Unklarheiten bestehen.

Frau L. findet ein handschriftliches Testament ihres Vaters. Das Nachlassgericht erkennt es an, die Bank verlangt aber dennoch einen Erbschein – weil das Testament keine Erbquoten nennt und mehrere Kinder beteiligt sind.
Die Grundlage der Erbfolge muss im Antrag klar benannt werden – sie bestimmt, wie das Gericht Ihre Erbenstellung prüft und welche Nachweise erforderlich sind.

Formlos, Formular, online – wie kann man den Antrag stellen?

Es gibt kein bundesweit einheitliches Formular für den Erbscheinsantrag – das Verfahren ist aber dennoch klar geregelt. Grundsätzlich stehen Ihnen drei Wege offen:

  • Formloses Schreiben: Reicht in den meisten Fällen aus. Es muss alle relevanten Angaben enthalten und unterschrieben sein. Mein Muster deckt diese Variante ab. Schriftliche Anträge erfordern eine öffentlich beglaubigte Unterschrift (Notar); alternativ kann der Antrag zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt werden.
  • Gerichtsvordrucke: Einige Nachlassgerichte stellen PDF-Formulare bereit. Diese dienen meist nur zur Vorbereitung – sie ersetzen kein unterschriebenes Schreiben oder die eidesstattliche Versicherung.
  • Online beantragen: Der vollständige Online-Antrag ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Oft kann lediglich ein Kontaktformular ausgefüllt oder ein Termin vereinbart werden.
Herr T. nutzt das BayernPortal, um online einen Termin beim Nachlassgericht zu buchen. Den Antrag selbst bringt er zum Termin mit – auf Grundlage des ausgefüllten Musters.
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Ablauf: So stellen Sie den Antrag beim Nachlassgericht richtig

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins kann persönlich oder schriftlich gestellt werden – je nachdem, wie Sie den Antrag vorbereiten möchten. Wichtig ist: Der Antrag wird regelmäßig als Annahme der Erbschaft gewertet. Zudem kann das Nachlassgericht eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Dieser Abschnitt erklärt den genauen Ablauf Schritt für Schritt.

Persönlich oder schriftlich? Diese Wege stehen Ihnen offen

Sie können den Antrag entweder beim zuständigen Nachlassgericht – meist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers – persönlich zur Niederschrift erklären oder ein ausgearbeitetes Schreiben mit Unterschrift einreichen. In beiden Fällen prüfen die Rechtspfleger die Erbenstellung und fordern gegebenenfalls Nachweise nach.

Bei der persönlichen Beantragung nehmen Rechtspfleger Ihren Antrag mündlich zu Protokoll. Ein Termin ist meist erforderlich – dieser kann je nach Region mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Alternativ können Sie schriftlich beantragen: Bei der schriftlichen Beantragung muss Ihre Unterschrift öffentlich beglaubigt sein (Notar, § 129 BGB); alternativ können Sie den Antrag zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklären.

Herr L. reicht den Antrag schriftlich ein – inklusive beglaubigter Unterschrift durch seine Notarin. Das Gericht bestätigt den Eingang, fordert aber die Originaltestamente nach. Erst danach ergeht der Erbscheinbeschluss.
Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, verwenden Sie ein strukturiertes Muster – das erleichtert dem Gericht die Prüfung. Achten Sie auf die formale Korrektheit und fügen Sie alle Unterlagen bei.

Eidesstattliche Versicherung – was Sie dazu wissen müssen

Das Gericht kann die eidesstattliche Versicherung (EV) verlangen; in der Praxis regelmäßig bei gesetzlicher Erbfolge oder privatschriftlichem Testament. Damit bestätigen Sie an Eides statt, dass Ihre Angaben zur Erbfolge nach bestem Wissen vollständig und wahr sind. Die EV kann direkt beim Nachlassgericht oder vor einem Notar abgegeben werden. Eine falsche EV ist strafbar (§ 156 StGB).

Bei öffentlichen Urkunden (z. B. notarielles Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift) kann das Gericht auf die EV verzichten. Ein Verzicht ist auch in klaren Sachverhalten möglich – muss jedoch im Antrag begründet werden. Das Gericht entscheidet im Einzelfall, ob die Versicherung verlangt wird.

Im Antrag von Frau B. heißt es: „Ich beantrage, auf die EV zu verzichten, da sämtliche Unterlagen im Original vorliegen und keine Zweifel an der Erbfolge bestehen.“ Das Gericht akzeptiert dies, da ein notarielles Testament vorliegt und nur ein Erbe existiert.
Regelfall statt Pflicht: Die EV ist häufig, aber nicht zwingend; das Gericht entscheidet nach Lage des Falls.

Vom Antrag zum Erbschein: Was passiert im Verfahren?

Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, prüft das Nachlassgericht die Erbenstellung. Dazu gehören sowohl Ihre Angaben im Schreiben als auch die beigefügten Unterlagen. Es kann sein, dass das Gericht weitere Dokumente anfordert – z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden, Ausschlagungserklärungen anderer Erben oder Nachweise bei Auslandsbezug.

Ist alles vollständig und die EV abgegeben (sofern verlangt), ergeht ein Erbscheinbeschluss. Der Erbschein wird entweder ausgehändigt oder per Post zugestellt. Die Ausstellung kann – je nach Komplexität und Auslastung des Gerichts – mehrere Wochen dauern.

Der Antrag auf Erbschein wird regelmäßig als konkludente Annahme der Erbschaft gewertet. Nach Annahme ist eine Ausschlagung ausgeschlossen (§ 1943 BGB). Prüfen Sie also vor der Antragstellung, ob Sie die Erbschaft tatsächlich antreten möchten – insbesondere bei unbekanntem Nachlass oder potenzieller Überschuldung.
Nach Einreichen des Antrags meldet sich das Gericht bei Herrn S. mit der Bitte um Nachreichung der Geburtsurkunde eines Miterben. Erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen erhält er den Erbschein vier Wochen später.

Prüfen Sie vor dem Ausfüllen des Musters, welche Erbscheinart Sie benötigen (Einzel-, gemeinschaftlich, Teil- oder gegenständlich beschränkt) und legen Sie die erforderlichen Originalunterlagen bereit (Sterbeurkunde, Geburts-/Heiratsurkunden, Testament/Erbvertrag). Tragen Sie alle Erben und Quoten klar und widerspruchsfrei ein und entscheiden Sie vorab, ob Sie die eidesstattliche Versicherung abgeben oder einen begründeten Verzicht beantragen. Fehlen Angaben oder Beglaubigungen, drohen Rückfragen und Verzögerungen – reichen Sie deshalb die beglaubigte Unterschrift ein oder vereinbaren Sie einen Termin beim Nachlassgericht, um den Ablauf zu beschleunigen.

Foto Dr. Stephan Seitz
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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Unterlagen & typische Fehler: Das brauchen Sie wirklich

Damit das Nachlassgericht Ihren Antrag auf Erteilung eines Erbscheins bearbeiten kann, müssen Sie bestimmte Nachweise beifügen – je nach Art der Erbfolge und des beantragten Erbscheins. Wer hier unvollständig einreicht oder Angaben übersieht, riskiert Rückfragen und Verzögerungen. In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Dokumente nötig sind und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Diese Angaben & Dokumente verlangt das Gericht

Die Nachweise hängen davon ab, ob Sie als gesetzlicher Erbe oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags auftreten. Auch die gewählte Erbscheinart kann zusätzliche Belege erforderlich machen – etwa bei Auslandsbezug oder bei einem beschränkten Erbschein nach § 2369 BGB.

In der Praxis verlangen Nachlassgerichte in Standardfällen folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde des Erblassers (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Personenstandsurkunden der Erben (Geburts-, Heiratsurkunden) bei gesetzlicher Erbfolge
  • Testament inkl. Eröffnungsniederschrift oder Erbvertrag bei gewillkürter Erbfolge
  • Ausschlagungserklärungen anderer Erben, falls vorhanden
  • Nachweise bei Auslandsbezug: beglaubigte Übersetzungen, Apostillen, ggf. Hinweis auf § 2369 BGB
  • Angabe des Nachlasswerts zur Gebührenberechnung
Bei gesetzlicher Erbfolge legt Herr P. die Sterbeurkunde seiner Mutter, seine eigene Geburtsurkunde sowie die seines Bruders vor. Zusätzlich fügt er die Ausschlagungserklärung des Bruders bei – damit ist seine Alleinerbenstellung belegt.
Reichen Sie alle Nachweise am besten vollständig ein – je klarer die Aktenlage, desto schneller kann das Gericht entscheiden. Fehlt etwas, drohen Rückfragen oder Ablehnung des Antrags.

Häufige Stolperfallen – und wie Sie sie vermeiden

Viele Anträge verzögern sich, weil Angaben unklar oder unvollständig sind. Die häufigsten Fehler aus der Praxis:

  • Unvollständige Angaben zur Erbfolge: z. B. fehlende Miterben, unklare Quoten
  • Fehlende Unterlagen: etwa keine Eröffnungsniederschrift zum Testament
  • Widersprüche: z. B. wird ein Einzelerbschein beantragt, obwohl Miterben existieren
  • Fehlende Beglaubigungen: bei schriftlichem Antrag ohne notariell bestätigte Unterschrift
  • Unklare Nachlassschätzung: der geschätzte Wert fehlt oder ist unrealistisch
Frau S. beantragt einen gemeinschaftlichen Erbschein, ohne die Namen und Quoten der Miterben zu nennen. Das Gericht fordert Nachbesserung – der Antrag verzögert sich um mehrere Wochen.
Je klarer und widerspruchsfreier Ihr Antrag, desto geringer das Risiko für Rückfragen. Verwenden Sie mein interaktives Muster, um typische Lücken zu vermeiden – es fragt alle zentralen Punkte strukturiert ab.

Der richtige Zeitpunkt & Vorbereitungsstrategie

Wer seine Unterlagen frühzeitig ordnet, spart sich doppelte Wege. Überlegen Sie vor der Antragstellung:

  • Sind alle Nachweise vorhanden? Beantragen Sie fehlende Urkunden rechtzeitig beim Standesamt oder Archiv.
  • Ist die Erbsituation vollständig geklärt? Gibt es potenzielle Miterben oder offene Ausschlagungen?
  • Wollen Sie den Antrag allein oder gemeinsam mit anderen stellen? Bei mehreren Erben brauchen Sie ggf. Vollmachten.

Bereiten Sie sich auch organisatorisch vor: Legen Sie eine Mappe an, notieren Sie das Aktenzeichen, prüfen Sie die Vollständigkeit Ihres Schreibens.

Herr J. sortiert vor dem Termin alle Urkunden, erstellt eine Kopie für seine Unterlagen und bringt die Originale zum Gericht mit. Weil alles vollständig vorliegt, wird sein Antrag sofort angenommen – der Erbschein folgt nach zwei Wochen.

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Erbschein beantragen mit KI – so funktioniert das interaktive Muster

Auf dieser Seite können Sie mit wenigen Klicks ein individuelles Muster für Ihren Erbscheinsantrag erstellen. Der digitale Assistent fragt gezielt die Informationen ab, die das Nachlassgericht benötigt, und erzeugt daraus ein rechtssicheres Anschreiben – angepasst an Ihren Fall. Dieses Kapitel zeigt, wie die Muster-Erstellung abläuft, welche Angaben abgefragt werden und was Sie am Ende erhalten.

Fragen der KI – das will der Assistent von Ihnen wissen

Der interaktive Assistent stellt Ihnen nacheinander kurze Fragen zu den zentralen Punkten Ihres Erbfalls. Alle Angaben fließen automatisiert in das spätere Musterschreiben ein. Die Eingabe erfolgt dialogbasiert – Sie klicken auf Auswahlfelder oder tragen Informationen manuell ein.

Folgende Angaben werden abgefragt:

  • Art des Erbscheins: Einzel-, gemeinschaftlicher, Teilerbschein oder beschränkter Erbschein nach § 2369 BGB
  • Grundlage der Erbfolge: gesetzlich, Testament oder Erbvertrag
  • Testamentsvollstreckung: Ja oder Nein (nur bei testamentarischer Erbfolge)
  • Auslandsbezug: z. B. Nachlassvermögen oder Urkunden außerhalb Deutschlands
  • Eidesstattliche Versicherung: Abgabe vorgesehen oder Verzicht beantragt
Ein typischer Dialog: „Welche Erbscheinart wünschen Sie?“ – „Beschränkter Erbschein nach § 2369 BGB.“ Danach: „Liegt Auslandsvermögen vor?“ – „Ja, ein Konto in Frankreich.“ So entsteht Schritt für Schritt ein vollständiges Profil für die Inlandswirkung.
Beantworten Sie die Fragen sorgfältig – der Assistent kann nur berücksichtigen, was Sie angeben. Unklare Angaben führen zu Lücken im Muster.

So entsteht Ihr Schreiben – der Ablauf Schritt für Schritt

Nach dem Start öffnet sich ein Chatfenster mit Begrüßung und kurzer Einordnung. Der Assistent erläutert, welche Fälle abgedeckt sind: einfache Erbfälle mit klarer Erbfolge, keine offenen Streitigkeiten, keine Unternehmensnachlässe. Danach startet die Abfrage.

Auf Basis Ihrer Antworten fügt der Assistent passende Formulierungen ein. Haben Sie z. B. angegeben, dass ein Testament existiert, erscheint im Muster automatisch der Satz: „Die Erbfolge beruht auf einer letztwilligen Verfügung.“ Bei Verzicht auf die eidesstattliche Versicherung wird ein entsprechender Passus eingefügt – inklusive Platzhalter für Ihre Begründung.

Frau R. gibt im Chat an, dass sie einen beschränkten Erbschein nach § 2369 BGB für den inländischen Nachlass beantragt. Im generierten Schreiben heißt es: „Ich beantrage die Ausstellung eines beschränkten Erbscheins nach § 2369 BGB mit Wirkung für den in Deutschland belegenen Nachlass.“
Sie können jederzeit pausieren – Ihre bisherigen Eingaben bleiben erhalten. Nutzen Sie auch die kleinen Info-Symbole neben den Fragen für Erklärungen und Beispiele.

Download, Kopieren, Anpassen – das passiert nach der Generierung

Sobald alle Fragen beantwortet sind, erstellt der Assistent Ihr individuelles Musterschreiben. Dieses wird direkt im Chat angezeigt – Sie können es dort lesen und kopieren. Der Text ist vollständig formuliert, enthält aber noch Platzhalter für Namen, Daten und ggf. Begründungen.

Inhaltlich enthält das Muster: Betreffzeile, Angaben zum Erblasser, Darstellung der Erbfolge, Erklärungen zur eidesstattlichen Versicherung, Hinweise zum Nachlasswert, Anlagenliste sowie die abschließende Unterschriftszeile. Der Aufbau entspricht der gerichtlichen Erwartung – Sie müssen nur noch ergänzen und unterschreiben.

Prüfen Sie das generierte Schreiben vor dem Versand. Achten Sie auf markierte Platzhalter (z. B. [Ort], [Name des Erblassers]) und ergänzen Sie alle individuellen Angaben vollständig.
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So sieht Ihr Erbschein-Antrag aus: Beispiel aus dem KI-Muster

Nachdem Sie alle Fragen im interaktiven Assistenten beantwortet haben, erstellt das System ein vollständiges Schreiben, das Sie direkt weiterverwenden können. Der folgende Mustertext zeigt Ihnen exemplarisch, wie Ihr Antrag auf Erteilung eines Erbscheins aufgebaut ist – von der Anrede über die Erbfolgeangabe bis zur Anlagenliste. Sie können das Schreiben im Anschluss anpassen, ergänzen und unterschreiben.

Beispieltext: Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

[Absender: Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt]

[Ort, Datum]

An das Amtsgericht
Nachlassgericht
Musterstraße 10, 12345 Musterstadt

Betreff: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins im Nachlass von Erika Mustermann

Aktenzeichen: [falls bekannt eintragen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Ausstellung eines gemeinschaftlichen Erbscheins im Nachlass der Erblasserin Erika Mustermann, geb. am 01.01.1950, verst. am 05.06.2022. Die Erblasserin besaß die deutsche Staatsangehörigkeit. Der letzte gewöhnliche Aufenthalt befand sich in Musterstadt. Die Sterbeurkunde liegt in Kopie bei.

Die Erbfolge beruht auf gesetzlicher Erbfolge.

Mein Verwandtschaftsverhältnis zur Erblasserin: Ich bin die Tochter. Weitere Personen, die meine Erbenstellung ausschließen oder mindern könnten, sind mir nicht bekannt.

Gesetzliche Miterben sind:
– Johannes Mustermann, geb. 1975, wohnhaft in Berlin, Erbquote 1/2
– Max Mustermann, geb. 1978, wohnhaft in Köln, Erbquote 1/2

Eine Testamentsvollstreckung ist nicht angeordnet.

Es besteht kein Auslandsbezug. Hinweis: Bei Auslandsbezug kommt ein beschränkter Erbschein nach § 2369 BGB (Wirkung für den Inlandsnachlass) in Betracht.

Den Nachlasswert schätze ich auf ca. 85.000 €. Zum Nachlass gehören ein Konto (ca. 20.000 €) sowie Grundbesitz in Musterstadt (geschätzter Wert ca. 65.000 €).

Ein Rechtsstreit über das Erbrecht oder den Nachlass ist nicht anhängig.

Ich bin bereit, auf Anordnung des Nachlassgerichts meine Angaben an Eides statt zu versichern.

Mir ist bewusst, dass die Erbschaft mit diesem Antrag als angenommen gilt.

Ich bitte um Ausstellung und Aushändigung des Erbscheins sowie um Übersendung von 3 beglaubigten Abschriften.

Beigefügte Unterlagen: Sterbeurkunde; Geburtsurkunden der Antragstellerin und der Miterben

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Aufbau & typische Formulierungen im Überblick

Das Muster folgt dem formalen Stil, wie ihn Nachlassgerichte erwarten. Es beginnt mit den Adressdaten, Betreff und einer präzisen Darstellung des Erbfalls. Angaben zur Erbfolge, zu Miterben, zur Testamentsvollstreckung und zu Auslandsbezügen sind klar strukturiert – ebenso wie die Schätzung des Nachlasswerts und der Hinweis zur eidesstattlichen Versicherung.

Die Formulierungen sind juristisch plausibel und enthalten zentrale Schlüsselbegriffe wie „gesetzliche Erbfolge“, „Nachlasswert“ oder „Erbschaft gilt als angenommen“. Gleichzeitig ist der Text so verständlich gehalten, dass Sie ihn problemlos selbst anpassen können.

Wenn Sie das generierte Schreiben überarbeiten, achten Sie auf Konsistenz: Stimmen alle Namen, Quoten und Orte? Passen Sie die geschätzten Werte an – sie dienen als Grundlage für die Gerichtsgebühren.

Was Sie am Muster noch individuell anpassen müssen

Das Muster enthält – je nach Eingabe – bereits alle strukturellen Inhalte. Trotzdem bleiben einzelne Felder offen, die Sie ergänzen sollten, bevor Sie den Antrag einreichen:

  • Name, Adresse und Unterschrift: Diese Angaben trägt der Assistent nicht automatisch ein.
  • Genaues Gericht: Tragen Sie das zuständige Amtsgericht vollständig ein.
  • Konkrete Werte und Aktenzeichen: Ergänzen Sie Nachlasshöhe, geschätzte Vermögenswerte und bekannte Aktenzeichen.
  • Anlagenliste: Prüfen Sie, ob alle Nachweise beigefügt sind und ergänzen Sie ggf. weitere Dokumente.
  • Begründung bei EV-Verzicht: Falls Sie keinen Eid abgeben möchten, tragen Sie die Begründung selbst ein.
Markierte Felder wie [Name des Erblassers], [Ort] oder [Datum] müssen vollständig ersetzt werden. Nur ein vollständiges, unterschriebenes Schreiben gilt als wirksamer Antrag.
Thumbnail Erbschein beantragen Muster
Abschnitt 7 von 7

Grenzen der KI & Tipps für die Weiterverwendung Ihres Musters

Ein interaktives Muster wie das auf dieser Seite ersparte Ihnen viel Formulierungsaufwand – aber es ersetzt keine persönliche Rechtsberatung. Auch die Weiterverwendung des fertigen Schreibens erfordert ein paar letzte Schritte: Sie müssen das Dokument unterschreiben, einreichen und eventuell Anlagen ergänzen. Dieses Kapitel erklärt, wann das Muster ausreicht und in welchen Fällen anwaltliche Hilfe sinnvoll ist. Außerdem erfahren Sie, was nach dem Antrag passiert.

Wann das Muster ausreicht – und wann Sie lieber zum Fachanwalt gehen

Das KI-Muster deckt typische Standardfälle ab: klare Erbfolge, keine Streitigkeiten, keine komplizierten Nachlasswerte oder Unternehmensanteile. In solchen Fällen können Sie den Antrag meist selbst vorbereiten und direkt beim Gericht einreichen.

Grenzen entstehen dort, wo der Sachverhalt juristisch oder familiär komplex ist – etwa bei:

  • Streit unter Miterben oder ungeklärten Erbquoten
  • Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Vermächtnissen
  • Unklaren Testamentsformulierungen oder mehreren widersprüchlichen Verfügungen
  • Nachlass mit Auslandsbezug, etwa Immobilien oder Konten im Ausland

Auch beim Verzicht auf die eidesstattliche Versicherung oder bei wirtschaftlich relevanten Entscheidungen (z. B. Ausschlagung wegen Schulden) sollten Sie sich beraten lassen. Mein Assistent liefert in diesen Fällen nur eine Hilfestellung – keine verbindliche Lösung.

Ein handschriftliches Testament enthält widersprüchliche Angaben zu Vermächtnissen und Quoten. Der Assistent erstellt zwar ein Muster, weist aber nicht auf diese Unklarheiten hin. Die Antragstellerin benötigt juristische Beratung, um den richtigen Antrag zu formulieren.

So nutzen Sie den Antrag in der Praxis (Einreichen, Kopien, Nachfragen)

Nachdem Sie das Schreiben ergänzt und unterschrieben haben, reichen Sie es beim zuständigen Nachlassgericht ein. Das geht entweder persönlich (zur Niederschrift) oder schriftlich mit öffentlich beglaubigter Unterschrift. Die Entscheidung trifft das Gericht nach Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen.

Nach Erteilung erhalten Sie den Erbschein – häufig per Post. Achten Sie darauf, direkt mehrere beglaubigte Abschriften zu beantragen, z. B. für Banken, das Grundbuchamt oder Versicherungen. Die Bearbeitung kann je nach Gericht mehrere Wochen dauern. Wenn Rückfragen kommen oder Unterlagen fehlen, erhalten Sie Post vom Rechtspfleger.

Bei gemeinschaftlichen Nachlassgegenständen sind Verfügungen (z. B. Grundstücksverkauf) nur gemeinschaftlich möglich – auch mit Erbschein (§§ 2038, 2040 BGB).

Frau K. reicht den Antrag samt Unterlagen ein und beantragt 3 beglaubigte Abschriften. Nach rund vier Wochen erhält sie den Erbschein sowie eine Gebührenrechnung. Sie nutzt die Abschriften für Kontoauflösung und Grundbuchumschreibung.
Notieren Sie sich das Aktenzeichen, sobald es bekannt ist. Bei Rückfragen oder späteren Ergänzungen sparen Sie so Zeit und erleichtern dem Gericht die Zuordnung Ihres Falls.

Was nach dem Antrag passiert – von Gebühren bis Erbscheinzustellung

Ist Ihr Antrag vollständig, erhalten Sie nach Bearbeitung einen Erbscheinbeschluss. Mit diesem wird der Erbschein erteilt und Ihnen zugeschickt. In der Regel erhalten Sie zugleich eine Gebührenrechnung. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.

Der Erbschein dient nun als Legitimation gegenüber Dritten. Bewahren Sie das Original sicher auf. Für rechtliche Vorgänge – wie Kontoauflösungen oder Umschreibungen im Grundbuch – nutzen Sie ausschließlich beglaubigte Abschriften.

Wird später ein neues Testament gefunden oder ein bisher unbekannter Erbe gemeldet, kann das Gericht den Erbschein aufheben oder abändern (§ 2361 BGB). In solchen Fällen kann anwaltliche Hilfe notwendig werden.

Ein bislang unbekannter Sohn des Erblassers meldet sich Monate nach Erteilung des Erbscheins. Das Nachlassgericht widerruft den Erbschein und eröffnet ein neues Verfahren zur Klärung der Erbfolge.
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wann benötige ich einen Erbschein?

Ein Erbschein ist der amtliche Nachweis Ihrer Erbenstellung, den Banken, Grundbuchämter oder Behörden häufig verlangen, zum Beispiel um Konten zu sperren oder Immobilien umschreiben zu lassen. Er ist besonders wichtig, wenn kein notarielles Testament vorliegt oder mehrere Erben beteiligt sind; in klaren Einzeltestament-Fällen kann ein notarielles Testament den Erbschein ersetzen.

Welche Erbscheinarten gibt es und welche ist für mich geeignet?

Es gibt Einzelerbschein für Alleinerben, gemeinschaftlichen Erbschein für mehrere Erben, Teilerbschein nur für einzelne Miterben und gegenständlich beschränkte Erbscheine für bestimmte Nachlassgegenstände. Wählen Sie die Art danach, welchen Nachweis Sie konkret benötigen; das Nachlassgericht hilft bei Unsicherheiten.

Kann ich ein Muster oder eine Vorlage für den Erbscheinsantrag nutzen und gibt es kostenlose Word‑Vorlagen?

Ja: Weil es kein bundeseinheitliches Formular gibt, sind strukturierte Muster oder Vorlagen hilfreich, um alle erforderlichen Angaben korrekt zu formulieren; viele Angebote stellen kostenlose Muster bereit und lassen sich als Word‑Datei speichern. Prüfen Sie das generierte Schreiben aber sorgfältig, ergänzen Sie persönliche Daten und fügen Sie die geforderten Originalunterlagen bei.

Wie reiche ich den Erbscheinsantrag ein — formlos, mit Formular oder online?

Der Antrag kann formlos in einem unterschriebenen Schreiben, mit den teils vom Gericht bereitgestellten Vordrucken oder persönlich zur Niederschrift beim Nachlassgericht gestellt werden; ein vollständiger Online‑Antrag ist meist nur eingeschränkt möglich, oft lassen sich nur Termine oder Kontaktformulare online nutzen. Beachten Sie, dass bei schriftlicher Einreichung die Unterschrift öffentlich beglaubigt sein muss und das Gericht in der Regel eine eidesstattliche Versicherung verlangt.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Erbschein beantragen Muster:

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Dr. Stephan Seitz

Dieser Beitrag wurde recherchiert und veröffentlicht von Dr. Stephan Seitz

Mein Name ist Dr. Stephan Seitz. Ich habe an der LMU München Jura studiert, 2006 mein Staatsexamen abgelegt und anschließend an der Universität Regensburg promoviert. Seitdem verbinde ich juristisches Fachwissen mit meinen eigenen Erfahrungen im Erbrecht und lasse dieses Wissen in meinen Ratgeber einfließen. Mehr zu meinem Werdegang und beruflichen Stationen finden Sie bei Interesse auf LinkedIn.

Die Idee zu dieser Webseite entstand, als ich selbst Teil einer Erbengemeinschaft war. Ich habe die Spannungen, rechtlichen Fragen und Unsicherheiten, die viele Miterben belasten, hautnah erlebt. Mit HEREDITAS » Ratgeber Erbengemeinschaft möchte ich juristische Grundlagen und Lösungswege verständlich darstellen und so Orientierung bieten.

Meine Inhalte sind für Sie kostenfrei. Mögliche Werbelinks, die zur Finanzierung beitragen, sind transparent gekennzeichnet.

Sie erreichen mich über die Kontaktseite.


Ich bin Mitglied in der

DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.)

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