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Pflichtteil auszahlen: So vermeiden Sie Streit

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Jurist aus München
Zuletzt aktualisiert: 25. März 2025
Ihre Lesezeit: 5 Minuten
               
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Pflichtteil auszahlen

  • Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch. Bestimmte Angehörige, wie Kinder und Ehepartner, haben Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie enterbt wurden. Dieser Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Der Anspruch muss aktiv eingefordert werden. Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Anspruch selbst geltend machen, da dieser nicht automatisch ausgezahlt wird. Der Alleinerbe ist verpflichtet, den Pflichtteil zu zahlen, wenn der Anspruch gefordert wird.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Auszahlung. Erben können den Pflichtteil durch Verkauf, Kreditaufnahme oder Ratenzahlung finanzieren. Eine professionelle Immobilienbewertung kann helfen, den Pflichtteil korrekt zu ermitteln und Streitigkeiten zu vermeiden.
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Pflichtteil auszahlen: Wer muss zahlen und wer hat Anspruch?

Der Pflichtteil ist der Mindestanteil, den bestimmte Angehörige an einem Nachlass erhalten können – selbst wenn sie per Testament enterbt wurden. Damit Sie diesen Pflichtteil auszahlen können, wird die Hälfte des gesetzlichen Erbteils gemäß § 2303 BGB als Anspruch zugrunde gelegt.

Der Anspruch entsteht nicht automatisch. Er muss aktiv vom Pflichtteilsberechtigten eingefordert werden.

Muss der Alleinerbe Pflichtteil auszahlen? Ja, sofern die pflichtteilsberechtigten Personen ihren Anspruch geltend machen.

Die wichtigsten Personen mit Anspruch auf einen Mindestteil sind:

  • Kinder und Enkel (Abkömmlinge)
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
  • Eltern, falls keine Kinder vorhanden sind
Infografik Pflichtteil Erbe

Geschwister haben hingegen keinen Pflichtteilsanspruch. Dennoch kann es auf ihrer Seite Missverständnisse geben, wenn sie zwar gesetzliche Erben sein können, aber keinen garantierten Anteil am Erbe erhalten. Mehr dazu im Folgenden.

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Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zur Ermittlung zieht man den Gesamtwert des Nachlasses heran und berechnet davon die gesetzliche Erbquote. Von dieser Erbquote wird dann die Hälfte als Pflichtteil angesetzt. Eventuelle Schulden oder Belastungen des Nachlasses werden berücksichtigt.

Oft entsteht zusätzlicher Diskussionsbedarf darüber, welche Schenkungen der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat. Werden solche Zuwendungen in die Pflichtteilsberechnung einbezogen, spricht man von einer Pflichtteilsergänzung. Dadurch können lebzeitige Schenkungen den Wert des Nachlasses erhöhen und somit den Pflichtteilsanspruch beeinflussen.

Thema vertiefen? Hier gibt es alle Details zum Pflichtteil berechnen!

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Pflichtteil berechnen, auch wenn Sie offiziell enterbt sind, und warum Sie selbst in schwierigen Familiensituationen nicht leer ausgehen. Hier finden Sie verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Tipps zur Nachlassbewertung und klare Hinweise, wie Sie Ihren Anspruch selbstbewusst durchsetzen können.

Pflichtteil auszahlen: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!

  • 400 Mrd. €: Auf diese Summe wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland geschätzt – je größer das Vermögen und je mehr Patchwork-Familien es gibt, desto häufiger kommt es zu Enterbungen oder Strategien zur Pflichtteilsumgehung.
  • 5 %: So hoch ist der Anteil an Erbfällen, in denen es zu einer vollständigen Enterbung kommt – meistens trifft es leibliche Kinder.
  • 20–30 %: In diesem Bereich liegt der Anteil der Pflichtteilsstreitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, meist wegen Uneinigkeit über Nachlassbewertung oder die konkrete Höhe des Pflichtteils.
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Muss man das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können?

Gerade wenn ein Großteil des Vermögens aus einer Immobilie besteht, stellt sich die Frage: Muss man das Haus verkaufen um den Pflichtteil auszahlen zu können?

Im Grundsatz ja, wenn Sie den Pflichtteilsanspruch nur so befriedigen können. Ein Verkauf der Immobilie ist jedoch keineswegs die einzige Option. Alternativ können auch andere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Welche Alternativen zum Hausverkauf gibt es?

  • Kreditaufnahme: Sie können das Haus beleihen und dadurch Kapital freisetzen.
  • Ratenzahlung oder Stundung: Mit Zustimmung des Pflichtteilsberechtigten kann die Zahlung gestreckt werden. Des Weiteren gibt es in bestimmten Härtefällen die Möglichkeit, dass das Nachlassgericht eine Stundung der Zahlungen zugesteht. Lesen Sie dazu im Folgenden.
  • Teilverkauf: Sie verkaufen nur einen Anteil der Immobilie, um Geld für die Pflichtteilszahlung zu erhalten.

Erkundigen Sie sich bei mehreren Anbietern. Viele Banken bieten spezielle Konditionen, wenn Sie eine Immobilie als Sicherheit haben. Für den Immobilien-Teilverkauf gibt es ebenfalls viele Anbieter.

Bewertung der Immobilie

Ob ein Verkauf geplant ist oder nicht: Die Immobilienbewertung ist entscheidend, wenn Sie Ihren Pflichtteil auszahlen möchten. Ein professionelles Gutachten hilft, Streitigkeiten mit dem Berechtigten zu vermeiden.

Auch wenn das Pflichtteilsrecht nicht wirklich komplex ist, sollten Sie auf professionelle Hilfe nicht verzichten. Nur eine Argumentation, die die Sachlage richtig erfasst und die Rechtslage kompetent bewertet, gewährleistet, dass Sie Ihr Pflichtteilsrecht gegenüber einem Erben konstruktiv und zielführend durchsetzen können.

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Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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Bis wann muss ein Erbe ausgezahlt werden und wie lange dauert es bei der Bank?

Der Pflichtteil ist sofort fällig, sobald der Berechtigte ihn verlangt, § 2317 Absatz 2 BGB. Erben geraten in Verzug, wenn sie nicht zeitnah auf eine Anforderung des Pflichtteils reagieren.

Wer die Pflichtteilsforderung ignoriert, riskiert nicht nur Verzugszinsen, sondern gegebenenfalls auch Klagen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Gesetzliche Fristen & Verjährung

Sobald ein Pflichtteilsberechtigter vom Erbfall erfährt und erkennt, dass er enterbt wurde, hat er drei Jahre Zeit, seinen Anspruch geltend zu machen. Diese Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Erblasser verstorben ist.

Wie lange dauert Auszahlung Erbe Bank?

Bevor die Bank Kontoguthaben freigibt, benötigt sie häufig einen Erbschein und manchmal weitere Unterlagen. Auch Miterben oder ein Testamentsvollstrecker können den Prozess verzögern, da alle zustimmen müssen.

Stellen Sie Erbschein, Sterbeurkunde und andere Dokumente frühzeitig zusammen, damit die Bank alle Voraussetzungen zügig prüfen kann.

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Erbe kann Pflichtteil nicht ausszahlen - Was tun?

Es kommt vor, dass ein Erbe den Pflichtteil nicht ausszahlen kann, weil kaum liquide Mittel vorhanden sind.

Stundung des Pflichtteils

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Erbe vom Pflichtteilsberechtigten verlangen, die Zahlung des Pflichtteils (ganz oder teilweise) zu stunden. Dadurch lässt sich der unmittelbar fällige Geldbetrag auf einen längeren Zeitraum verteilen und ein Zwangsverkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten – beispielsweise zur Finanzierung des Pflichtteils – häufig vermeiden.

Für den Pflichtteilsberechtigten bedeutet das zwar eine Verzögerung bei der Auszahlung, ist jedoch in vielen Fällen einem zeit- und kostenintensiven Rechtsstreit vorzuziehen.

Die Stundung ist allerdings an enge rechtliche Voraussetzungen geknüpft: Die sofortige Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs muss für den Eerben eine unzumutbare Härte darstellen, etwa weil er sonst seine Familienwohnung oder ein wirtschaftlich für ihn und seine Familie wesentliches Gut verkaufen müsste. Das Nachlassgericht kann, wenn der Anspruch selbst unstreitig ist, über die Stundung entscheiden und gegebenenfalls eine Ratenzahlung anordnen. Dabei wird auch geprüft, ob es dem Erben zumutbar wäre, den Betrag durch Eigenmittel oder einen Kredit aufzubringen. Um die Interessen beider Seiten zu wahren, kann das Gericht zudem Sicherheitsleistungen oder eine angemessene Verzinsung festsetzen.

Der Erbe vereinbart mit dem Pflichtteilsberechtigten eine Ratenzahlung von 500 Euro monatlich über mehrere Jahre. So vermeidet er den Verkauf einer Immobilie oder anderer wichtiger Vermögenswerte, die er selbst zur Sicherung seiner Existenz benötigt.

Konsequenzen bei Nichterfüllung

Wer die Pflichtteilsforderung ignoriert oder sich weigert, riskiert eine gerichtliche Auseinandersetzung. Verzugszinsen, Vollstreckungsmaßnahmen und weitere Kosten können die Situation für den Erben verschärfen.

Beide Seiten profitieren von einer gütlichen Einigung. Kommt es zum Prozess, steigen die Kosten und das Risiko unnötiger Eskalationen.
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Pflichtteil freiwillig auszahlen: Einvernehmliche Lösungen

Ein Pflichtteil kann auch freiwillig ausgezahlt werden, ohne dass der Berechtigte ihn aktiv einfordert. Für Erben, die Konflikte vermeiden möchten, bietet sich dieser Weg an. So lässt sich das Verhältnis innerhalb der Familie oder zu nahestehenden Personen wahren.

Gerade bei größeren Beträgen lohnt es sich, die Bedingungen der Auszahlung schriftlich festzuhalten oder sogar notariell zu beurkunden. So werden alle Eventualitäten geklärt und künftige Missverständnisse verhindert.

Vorteile und Ablauf einer gütlichen Einigung

  • Weniger Streit: Ein offenes Gespräch über den Nachlass fördert gegenseitiges Verständnis.
  • Schnellere Regelung: Gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden.
  • Planungssicherheit: Beide Seiten können langfristig kalkulieren.

Transparenz über den Nachlasswert ist essenziell. Legen Sie alle relevanten Unterlagen offen und dokumentieren Sie Ihre Vereinbarungen.

Formale Anforderungen & notarielle Vereinbarungen

Eine schriftliche oder notarielle Fixierung der Abmachung ist ratsam, um Unklarheiten zu vermeiden. Selbst wenn Sie den Pflichtteil freiwillig auszahlen, sollte eine klare Regelung über Höhe, Zeitpunkte und Zahlungsmodalitäten bestehen. Dadurch sind Erbe und Berechtigter bestmöglich abgesichert.

Halten Sie in jedem Fall fest, welche Vermögenswerte angerechnet werden. So vermeiden Sie späteren Streit über die Richtigkeit der Auszahlung.
Thumbnail Pflichtteil auszahlen
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Pflichtteil Geschwister auszahlen

Manche Erben sorgen sich, ob sie einen Pflichtteil Geschwister auszahlen müssen. Doch Geschwister haben im deutschen Erbrecht keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser steht nur Abkömmlingen, Ehepartnern und – falls keine Kinder existieren – den Eltern zu. Selbst wenn der Erblasser keine Kinder hinterlässt und ledig ist, erhalten Geschwister durch die gesetzliche Erbfolge zwar einen Anteil am Vermögen, aber keinen Pflichtteil. Gesetzlicher Erbanteil und Pflichtteilsrecht sind zwei unterschiedliche Konzepte.

Beispiel: Stirbt eine kinderlose, unverheiratete Person ohne Eltern, erben die Geschwister zwar das gesamte Vermögen. Einen garantierten Mindestanteil (Pflichtteil) haben sie jedoch nicht.
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Muss man das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können?

Nicht unbedingt. Der Verkauf des Hauses ist eine Möglichkeit, um den Pflichtteil auszuzahlen, aber es gibt auch Alternativen. Sie können beispielsweise einen Kredit aufnehmen, eine Ratenzahlung vereinbaren oder einen Teil der Immobilie verkaufen. Es ist wichtig, alle Optionen abzuwägen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Bis wann muss ein Erbe ausgezahlt werden?

Der Pflichtteil ist sofort fällig, sobald der Berechtigte ihn anfordert. Wenn der Erbe nicht rechtzeitig reagiert, kann er in Verzug geraten. Es ist ratsam, alle erforderlichen Unterlagen schnellstmöglich bereitzustellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Was passiert, wenn der Erbe den Pflichtteil nicht auszahlen kann?

In solchen Fällen kann der Erbe eine Stundung des Pflichtteils beantragen. Diese Möglichkeit besteht, wenn die sofortige Zahlung für den Erben eine unzumutbare Härte darstellt. Das Nachlassgericht kann über die Stundung entscheiden und gegebenenfalls eine Ratenzahlung anordnen.

Wie lange dauert die Auszahlung des Erbes bei der Bank?

Die Dauer der Auszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Bereitstellung eines Erbscheins und der Zustimmung aller Miterben. Verzögerungen können auftreten, wenn nicht alle Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden. Es ist ratsam, alle notwendigen Dokumente frühzeitig zu sammeln.

Kann man den Pflichtteil freiwillig auszahlen?

Ja, der Pflichtteil kann auch freiwillig ausgezahlt werden, ohne dass der Berechtigte ihn aktiv einfordert. Dies kann helfen, Konflikte zu vermeiden. Eine schriftliche oder notarielle Fixierung der Vereinbarung ist empfehlenswert, um spätere Missverständnisse zu verhindern.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Pflichtteil auszahlen:

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