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Pflichtteil Erbe Eltern: Was Mutter & Vater zusteht

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Dipl.-Jurist (Univ.)
Zuletzt aktualisiert: 21. März 2025
Ihre Lesezeit: 10 Minuten
               
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Pflichtteil Eltern

  • Der Pflichtteil schützt Eltern. Wenn Eltern im Testament übergangen werden und keine Abkömmlinge existieren, haben sie Anspruch auf einen Pflichtteil. Dies sichert ihnen einen finanziellen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn sie testamentarisch enterbt wurden.
  • Eltern haben spezifische gesetzliche Rechte. Laut § 2303 BGB können Eltern die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils einfordern, wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind. Dies bedeutet, dass sie im Falle einer Enterbung dennoch Ansprüche auf den Nachlass geltend machen können.
  • Fristen sind entscheidend. Der Pflichtteilsanspruch muss innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung geltend gemacht werden, andernfalls erlischt er. Es ist wichtig, rechtzeitig zu handeln, um die Ansprüche zu sichern.
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Pflichtteil Erbe Eltern – Voraussetzungen & Grundlagen

Der Pflichtteil Erbe Eltern sichert Vater und Mutter einen Mindestanteil am Nachlass, falls sie im Testament übergangen werden und keine eigenen Nachkommen (Kinder, Enkel) vorhanden sind. Eltern stehen laut § 1925 BGB in der zweiten Ordnung der gesetzlichen Erbfolge. Ihr Pflichtteilsanspruch greift daher erst, wenn es keine Abkömmlinge gemäß § 1924 BGB gibt. Entscheidend ist außerdem § 2309 BGB, der festlegt, dass Eltern nur dann einen Pflichtteil fordern können, wenn keine vorrangigen Erbberechtigten existieren.

Video Pflichtteil

In vielen Fällen befürchten Eltern, leer auszugehen, wenn der Erblasser sie enterbt. Das Gesetz sorgt jedoch dafür, dass Mutter und Vater zumindest einen Pflichtteil beanspruchen dürfen, solange keine direkten Abkömmlinge leben. Damit ist ein grundsätzlicher finanzieller Schutz gegeben, auch wenn ein Testament sie scheinbar ausschließt.

Infografik Pflichtteil Erbe

Gesetzliche Grundlagen & Besonderheiten

  • § 2303 BGB: Gibt Eltern das Recht, die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils einzufordern, falls sie testamentarisch nicht bedacht oder ausdrücklich enterbt sind.
  • Wann greifen die Regeln? Nur wenn der Erblasser kinderlos verstirbt und kein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner vorhanden ist, rücken die Eltern in den Vordergrund.
  • Elternquote: Sind beide Elternteile vorhanden, teilen sie sich den gesetzlichen Erbteil. Der Pflichtanteil Erbe Eltern beträgt dann die Hälfte dieser Erbquote.

Adoptiv- oder leibliche Eltern?

Bei einer Adoption gelten Adoptiveltern in der Regel wie leibliche Eltern. Doch es gibt Ausnahmen:

Minderjährigen-Volladoption (§ 1755 BGB): Die leiblichen Eltern verlieren durch diese Adoption ihre erbrechtliche Stellung, sodass ihr Pflichtteil entfällt. Bei einer Volljährigenadoption (§ 1770 Abs. 2 BGB) bleibt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern hingegen bestehen. In diesem Fall können sowohl Adoptiveltern als auch leibliche Eltern pflichtteilsberechtigt sein.

Eltern-Kategorie Erbrechtliche Stellung Besonderheit
Leibliche Eltern Pflichtteilsberechtigt (wenn kein Abkömmling des Erblassers lebt) Nachrangig hinter Kindern und Enkeln
Adoptiveltern In der Regel gesetzlich gleichgestellt Ausnahme: Minderjährigenadoption durch andere löscht Rechte der leiblichen Eltern

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Eltern enterben – Möglichkeiten und Grenzen aus Sicht des Erblassers

Ein Erblasser kann Eltern testamentarisch übergehen – doch das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige mit einem Pflichtteil. Eltern als Erben zweiter Ordnung haben nur dann einen Anspruch, wenn keine Abkömmlinge wie Kinder oder Enkel leben. Eine bewusste Enterbung kann dann zwar wirksam sein, den Pflichtteil aber meist nicht verhindern.

Eltern im Testament ausschließen

Eine Enterbung bedeutet, dass der Erblasser im Testament eine Person nicht als Erben einsetzt. Eltern können so von der Erbfolge ausgeschlossen werden, falls der Erblasser dies klar formuliert – etwa durch Einsetzung anderer Erben oder einen ausdrücklichen Ausschluss. Liegen keine Abkömmlinge vor, bleibt den Eltern dennoch ein Pflichtteilsrecht (§ 2303 BGB).

Der Pflichtteil beträgt in diesem Fall die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Erblasser kann also die Erbquote der Eltern halbieren, nicht aber auf null setzen – es sei denn, es greifen gesetzliche Ausnahmen.

  • Enterbung: Ausschluss vom Erbe durch Testament
  • Pflichtteil bleibt: Auch enterbte Eltern haben meist Anspruch
  • Kinderlosigkeit entscheidend: Nur dann sind Eltern pflichtteilsberechtigt
Ein lediger Erblasser mit 100.000 € Vermögen setzt seine Schwester als Alleinerbin ein. Die Eltern erhalten durch den Pflichtteil je 25.000 €, also die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.

Pflichtteilsentzug gegenüber Eltern

Der Pflichtteil kann Eltern nur in eng begrenzten Ausnahmefällen entzogen werden (§ 2333 BGB). Erforderlich sind schwere Verfehlungen – etwa wenn ein Elternteil dem Erblasser nach dem Leben trachtet, eine schwere Straftat begeht oder seine Unterhaltspflichten grob verletzt. Emotionale Entfremdung oder fehlender Kontakt reichen nicht aus.

Ein Pflichtteilsentzug muss im Testament ausdrücklich formuliert und klar begründet sein. Das bloße Streichen einer Person aus dem Testament bewirkt keinen Entzug, sondern nur eine Enterbung.

Der Pflichtteilsentzug ist nur mit nachvollziehbaren und dokumentierten Gründen möglich. Andernfalls ist das Testament in diesem Punkt unwirksam.

Pflichtteilsverzicht der Eltern zu Lebzeiten

Eltern können auf ihren künftigen Pflichtteil notariell verzichten (§ 2346 BGB). Dies geschieht oft gegen eine Abfindung – etwa im Kontext von Unternehmensnachfolgen oder zur Konfliktvermeidung in Patchwork-Familien. Der Verzicht muss von beiden Seiten gewollt sein und darf nicht erzwungen werden.

Ein solcher Vertrag wirkt dauerhaft und schließt spätere Ansprüche der Eltern aus – auch wenn sich die familiäre Situation ändert. Ohne Verzicht bleibt das Pflichtteilsrecht im Erbfall bestehen.

Ein notarieller Pflichtteilsverzicht kann helfen, familiäre Erbstreitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.

Schenkungen und Pflichtteilsergänzung

Der Erblasser kann sein Vermögen zu Lebzeiten durch Schenkungen reduzieren, um den Pflichtteil der Eltern zu verringern. Doch das Gesetz sieht in § 2325 BGB einen Pflichtteilsergänzungsanspruch vor: Eltern können Schenkungen einfordern, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod erfolgt sind.

Je länger die Schenkung zurückliegt, desto stärker reduziert sich ihr Einfluss – nach dem Abschmelzmodell. Frühzeitige Übertragungen können den Pflichtteil also schrittweise mindern, aber nicht komplett umgehen.

Jahr der SchenkungWert für Pflichtteil
1 Jahr vor Tod100 %
3 Jahre vor Tod80 %
6 Jahre vor Tod50 %
10 Jahre vor Tod0 %

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Vermögensverschiebung – nicht etwa Schenkungsabsichten oder mündliche Zusagen.

Infografik Pflichtteilsergänzungsanspruch

Pflichtteil Eltern: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!

  • 400 Mrd. €: Auf diese Summe wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland geschätzt – je größer das Vermögen und je mehr Patchwork-Familien es gibt, desto häufiger kommt es zu Enterbungen oder Strategien zur Pflichtteilsumgehung.
  • 5 %: So hoch ist der Anteil an Erbfällen, in denen es zu einer vollständigen Enterbung kommt – meistens trifft es leibliche Kinder.
  • 20–30 %: In diesem Bereich liegt der Anteil der Pflichtteilsstreitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, meist wegen Uneinigkeit über Nachlassbewertung oder die konkrete Höhe des Pflichtteils.
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Pflichtteil Mutter und Vater: Wie hoch ist der Pflichtanteil?

Der Pflichtteil Mutter und Pflichtteil Vater ergibt sich aus § 2303 Abs. 1 BGB und entspricht der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Wenn beide Elternteile insgesamt 50 % des Nachlasses erhalten würden (z. B. kinderloser, unverheirateter Erblasser), bekommt jeder Elternteil im Enterbungsfall 25 % als Pflichtteil.

Stirbt etwa ein Erblasser ohne Kinder und ohne Ehepartner mit einem Vermögen von 100.000 Euro, würden Vater und Mutter ohne Testament je 50.000 Euro erben. Setzt der Erblasser jedoch ein Testament auf, das beide Eltern auf „null“ setzt, bleibt immer noch ein Pflichtanteil Erbe Eltern in Höhe von 25.000 Euro pro Elternteil, also die Hälfte ihrer gesetzlichen Erbquote.

Gesetzliche Erbquote und Beispiele

Falls der Erblasser kinderlos ist und kein Ehegatte vorhanden ist, erben Eltern üblicherweise jeweils 50 % des Nachlasses (§ 1925 BGB). Kommt es zur Enterbung, erhält jeder Elternteil die Hälfte dieser Quote als Pflichtteil. Ergeben sich Konflikte über den Nachlasswert, steht den Eltern ein Auskunftsanspruch zu.

Welche Vermögenswerte zählen?

Der Nachlass umfasst sämtliche Vermögensgegenstände: Bargeld, Konten, Wertpapiere, Immobilien oder Firmenanteile. Schulden werden abgezogen.

Fehlende oder falsche Angaben zum Nachlass können rechtliche Schritte nach sich ziehen. Fordern Sie bei Unklarheiten unbedingt ein Nachlassverzeichnis ein.

Eltern haben nur dann einen Pflichtteilsanspruch, wenn keine Kinder oder Enkel des Erblassers mehr vorhanden sind und sie durch Testament enterbt wurden. In diesem Fall erhalten sie die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

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Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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Pflichtteil Erbe Eltern trotz Testament – wie bleibt der Anspruch bestehen?

Viele glauben, ein Testament könne Mutter und Vater komplett ausschließen. Tatsächlich aber bleibt das Erbrecht Pflichtteil Eltern bestehen, wenn kein Kind oder Enkel vorhanden ist. Auch eine bewusste Enterbung ändert daran nur wenig, da das Gesetz einen Mindestschutz für die Eltern vorsieht.

Eine gütliche Einigung mit den anderen Erben ist oft die beste Lösung. Rechtsstreitigkeiten können sich lang hinziehen und hohe Kosten verursachen.

Vorgehen bei Enterbung

Zuerst sollten Sie Ihren Anspruch schriftlich geltend machen und eine Auflistung des Nachlasses anfordern. Bei Unklarheiten über den Wert einer Immobilie oder eines Unternehmens kann ein Sachverständigengutachten helfen. Entweder verhandeln Sie eine außergerichtliche Lösung oder – falls das scheitert – müssen Gerichte entscheiden.

Fristen & Verjährung

Der Pflichtteil muss innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung eingefordert werden (§ 195, § 199 BGB). Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch.

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In welchen Fällen entfällt der Erbrecht Pflichtteil für Eltern?

Der Pflichtteil Vater oder Mutter kann nur in sehr seltenen Fällen komplett entzogen werden, zum Beispiel bei schweren Verfehlungen oder Straftaten gegen den Erblasser. Ein bloßes Zerwürfnis oder lange Funkstille reicht nicht.

Pflichtteilsentzug & Adoption

Versuchte Tötung oder massive Straftaten können zum Entzug des Pflichtanteils führen. Zudem erlischt das Recht bei einer Minderjährigenvolladoption durch andere (§ 1755 BGB). Bei einer Volljährigenadoption bleibt der Bezug zu den leiblichen Eltern in der Regel erhalten, was den Pflichtteilsanspruch sichert.

Pflichtteilsverzicht

Eltern können bereits zu Lebzeiten des potenziellen Erblassers notariell auf ihren Pflichtteil verzichten. Häufig erhalten sie dafür eine Abfindung. Dies geschieht etwa in Unternehmen, wenn zukünftige Erbstreitigkeiten verhindert werden sollen.

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Besondere Konstellationen: Geschiedene Eltern, neue Ehegatten & Co.

Haben Eltern einen Pflichtteilsanspruch bei einer Scheidung des Erblassers? Grundsätzlich ändert sich ihre rechtliche Stellung als Vater oder Mutter nicht, solange keine Abkömmlinge vorhanden sind. Doch ein Ehegatte erhält nach § 1931 BGB einen gesetzlichen Anteil, der den Anteil der Eltern mindert.

Schenkungen an einen neuen Ehegatten können den Nachlass ebenfalls reduzieren. In solchen Fällen kann der Pflichtteil von Mutter und Vater durch Pflichtteilsergänzungsansprüche beeinflusst werden, falls der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod wesentliche Werte übertragen hat.

Auswirkungen neuer Partnerschaften

Der gesetzliche Erbteil von Eltern sinkt, wenn der Erblasser verheiratet war. Ein Ehegatte erhält zusätzlich zum gesetzlichen Erbteil ein Viertel Zugewinnausgleich, was den Anteil der Eltern entsprechend verringert.

Auch eingetragene Lebenspartner können Erben erster Ordnung sein, sofern eine rechtliche Gleichstellung vorliegt. Der Pflichtteil der Eltern reduziert sich in beiden Fällen auf die Hälfte des verminderten gesetzlichen Erbteils.

Stirbt ein kinderloser Erblasser mit Ehepartner und 200.000 Euro Vermögen, erhält der überlebende Ehegatte bis zu 75 %. Die Eltern teilen sich nur noch 25 % – und hätten je 12,5 % als Pflichtteil.

Pflichtteilsergänzung für Eltern

Eltern können auch dann Ansprüche haben, wenn der Nachlass durch Schenkungen vor dem Tod gemindert wurde. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB erlaubt eine anteilige Anrechnung solcher Zuwendungen auf den fiktiven Nachlasswert.

Das Abschmelzmodell berücksichtigt dabei jährlich 10 % weniger – bei einer Schenkung vor 3 Jahren zählen also noch 70 % des Wertes. Maßgeblich ist stets der Zeitpunkt der Schenkung, nicht der Todestag.

  • Typische Schenkungen mit Relevanz: Immobilienübertragungen, größere Geldgeschenke, Firmenanteile, Haushaltsauflösungen mit Vermögensübertrag.
Eltern sollten Nachweise zu Schenkungen sammeln – Kontoauszüge, Verträge oder Schenkungsanzeigen sichern Ansprüche im Streitfall.

Thumbnail Pflichtteil Eltern
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Wie setzen Eltern ihren Pflichtteilsanspruch durch?

Eltern, die durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden, müssen ihren Pflichtteilsanspruch aktiv geltend machen. Das Gesetz gewährt ihnen dabei umfassende Auskunfts- und Wertermittlungsrechte, doch der konkrete Durchsetzungsweg erfordert klares und fristgerechtes Vorgehen.

Pflichtteil einfordern: Schritt für Schritt

Der Pflichtteil muss nicht automatisch ausgezahlt werden, sondern muss gegenüber den Erben eingefordert werden. Eltern müssen ihre Forderung schriftlich erklären und können dabei auf § 2314 BGB verweisen, der Auskunft und Nachlassverzeichnis regelt.

  • Pflichtteilserklärung: Schriftliche Geltendmachung gegenüber den Erben, idealerweise mit Fristsetzung.
  • Nachlassverzeichnis: Eltern haben Anspruch auf vollständige Offenlegung aller Vermögenswerte (inkl. Schulden).
  • Wertgutachten: Bei Immobilien oder Unternehmen können Sachverständige zur Bewertung hinzugezogen werden.
Ein Vater wurde im Testament übergangen. Seine Tochter als Alleinerbin verweigert Auskunft. Der Vater beauftragt einen Anwalt, der das Nachlassverzeichnis einfordert und den Pflichtteil beziffert.

Erst nach Kenntnis des Nachlasswerts kann die Höhe des Pflichtteils genau berechnet werden. Verweigert der Erbe die Mitwirkung, ist eine Klage auf Auskunft und Zahlung möglich.

Für die Pflichtteilsberechnung reicht der Netto-Nachlass: Alle Aktiva minus Passiva. Nicht enthalten sind persönlichkeitsrechtlich unübertragbare Werte.

Fristen und Verjährung

Pflichtteilsansprüche unterliegen einer festen Verjährungsfrist. Eltern haben ab Kenntnis vom Erbfall und ihrer Enterbung drei Jahre Zeit, ihren Anspruch geltend zu machen (§ 195, § 199 BGB).

  • Beginn der Frist: Mit Ende des Jahres, in dem Erbfall und Enterbung bekannt wurden.
  • Verjährungseinrede: Nach Ablauf kann der Erbe die Leistung verweigern.
  • Hemmung: Bei Verhandlungen oder gerichtlicher Geltendmachung ruht die Frist zeitweise.
Erfuhr ein Elternteil im Februar 2022 von der Enterbung durch Testament und vom Tod im Januar 2022, beginnt die Verjährung mit Ablauf des 31.12.2022 und endet am 31.12.2025.

Wird die Frist versäumt, erlischt der Anspruch unwiderruflich. Eine Kulanzzahlung ist dann nur noch freiwillig möglich.

Die Frist läuft auch, wenn der Erbe die Pflichtteilsforderung ignoriert. Eltern sollten frühstzeitig einen Anwalt einschalten, um Rechtsverluste zu vermeiden.

Außergerichtliche Einigung oder Klage?

Oft lassen sich Pflichtteilsansprüche ohne Gerichtsverfahren klären. Viele Erben sind an einer raschen und kostengünstigen Einigung interessiert, solange die Forderung nachvollziehbar ist.

  • Einvernehmliche Regelung: Zahlung eines pauschalen Pflichtteilsbetrags gegen Verzicht auf weitere Forderungen.
  • Vergleichsverhandlungen: Können auch Stundungen oder Teilzahlungen umfassen.
  • Klageweg: Wenn keine Einigung erzielt wird, bleibt nur der zivilrechtliche Weg vor dem Nachlassgericht.
Viele Eltern erzielen mit anwaltlicher Hilfe schneller eine Einigung, da rechtliche Klarheit Vertrauen schafft. Klagen sollten gut vorbereitet und finanziell abgewogen werden.

Kommt es zur Klage, müssen Eltern konkrete Forderungen beziffern können und alle Belege vorlegen. Das Gericht entscheidet dann über Anspruch und Höhe des Pflichtteils.

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Steuerliche Aspekte beim Pflichtteilsanspruch der Eltern

Obwohl Vater und Mutter bei der Erbschaftsteuer der Steuerklasse I zugeordnet sind, liegt ihr Freibetrag nur bei 100.000 Euro. Kinder hingegen können 400.000 Euro steuerfrei erben, was Eltern oft stärker belastet.

Prüfen Sie frühzeitig, ob es günstiger ist, das Erbe auszuschlagen und lieber den Pflichtanteil Erbe Eltern geltend zu machen. So umgehen Sie auch die Haftung für Schulden.
Steuerklasse Verwandtschaftsverhältnis Freibetrag
I Eltern/Voreltern 100.000 Euro
I Kinder/Enkel 400.000 Euro
II Geschwister, Nichten/Neffen 20.000 Euro

Pflichtteil und Steuerlast

Pflichtteile unterliegen voll der Erbschaftsteuer – ohne dass ein erhöhter Freibetrag gilt. Eltern müssen deshalb oft einen Teil des erhaltenen Pflichtteils an das Finanzamt abgeben, insbesondere bei Nachlasswerten über 100.000 Euro.

Im Unterschied zum Erbe besteht beim Pflichtteil kein Anspruch auf steuerliche Begünstigungen wie Familienheime oder Unternehmensnachfolge. Das kann zu einer höheren Steuerlast führen – auch wenn die Zahlung auf Druck durchgesetzt wurde.

Erhält ein Elternteil 120.000 Euro Pflichtteil, sind 20.000 Euro steuerpflichtig. Je nach Steuersatz (7–30 %) kann dies mehrere Tausend Euro betragen.

Steuerliche Optionen bei Enterbung

Wird ein Elternteil enterbt und verlangt nur den Pflichtteil, haftet er nicht für Schulden im Nachlass. Das kann steuerlich attraktiv sein, wenn Verbindlichkeiten hoch sind und der Nettonachlass gering ausfällt.

  • Steuerlich günstige Optionen bei Enterbung: Pflichtteil statt Erbschaft beanspruchen, Ausschlagung des Erbes bei Schulden, Verzicht gegen Abfindung zu Lebzeiten.
Pflichtteile sind innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen – auch wenn die Auszahlung noch nicht erfolgt ist. Bei Versäumnis drohen Nachzahlungszinsen.

Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Haben Eltern einen Pflichtteilsanspruch, wenn ein Testament vorliegt?

Ja, Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch, auch wenn ein Testament vorliegt. Solange keine Kinder oder Enkel des Erblassers existieren, bleibt der Anspruch auf den Pflichtteil bestehen. Das Gesetz schützt die Eltern, sodass sie nicht vollständig enterbt werden können.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Eltern, wenn der Erblasser verstirbt?

Der Pflichtteil für Eltern beträgt die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Wenn der Erblasser ohne Nachkommen verstirbt, erhalten beide Elternteile jeweils 25 % des Nachlasses, wenn sie gemeinsam erben.

Was passiert mit dem Pflichtteilsanspruch bei einer Adoption?

Bei einer Volladoption gelten Adoptiveltern in der Regel wie leibliche Eltern. Allerdings verlieren leibliche Eltern ihren Pflichtteilsanspruch, wenn es sich um eine Minderjährigenadoption handelt. Bei einer Volljährigenadoption bleibt der Anspruch bestehen.

Wie können Eltern ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen?

Eltern sollten ihren Pflichtteilsanspruch schriftlich geltend machen und eine Nachlassaufstellung anfordern. Wenn eine Einigung mit den Erben nicht möglich ist, bleibt der gerichtliche Weg als letzte Option. Es ist ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Gibt es Fristen für den Pflichtteilsanspruch der Eltern?

Ja, der Pflichtteilsanspruch muss innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung geltend gemacht werden. Versäumen Eltern diese Frist, erlischt der Anspruch auf den Pflichtteil.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Pflichtteil Eltern:

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Dr. Stephan Seitz

Dieser Beitrag wurde recherchiert und veröffentlicht von Dr. Stephan Seitz

Mein Name ist Dr. Stephan Seitz. Ich habe an der LMU München Jura studiert, 2006 mein Staatsexamen abgelegt und anschließend an der Universität Regensburg promoviert. Seitdem verbinde ich juristisches Fachwissen mit meinen eigenen Erfahrungen im Erbrecht und lasse dieses Wissen in meinen Ratgeber einfließen. Mehr zu meinem Werdegang und beruflichen Stationen finden Sie bei Interesse auf LinkedIn.

Die Idee zu dieser Webseite entstand, als ich selbst Teil einer Erbengemeinschaft war. Ich habe die Spannungen, rechtlichen Fragen und Unsicherheiten, die viele Miterben belasten, hautnah erlebt. Mit HEREDITAS » Ratgeber Erbengemeinschaft möchte ich juristische Grundlagen und Lösungswege verständlich darstellen und so Orientierung bieten.

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