Logo HEREDITAS
 
Erbengemeinschaft ohne finanzielles Risiko verlassen? Ja, das geht!*
Startseite > Erbrecht > Ausschlagung Erbschaft Muster

Ausschlagung Erbschaft Muster: individuelle Vorlage per KI

Foto Dr. Stephan Seitz
Autor: , Dipl.-Jurist (Univ.)
Zuletzt aktualisiert: 6. November 2025
Ihre Lesezeit: 10 Minuten
               
Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Muster Ausschlagung Erbschaft Die schnelle Antwort

Muster Ausschlagung Erbschaft

  • Wirkung und Frist: Eine formelle Verzichtserklärung muss innerhalb der gesetzlichen Frist abgegeben werden, sonst gelten Sie automatisch als angetretene Erbenstellung mit allen Rechten und Pflichten; die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen, bei Auslandsbezug sechs Monate. Die Erklärung wirkt rückwirkend so, als wären Sie nie Erbe geworden, wodurch insbesondere die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten vermieden werden kann.
  • Formvorgaben und Nachweise: Die Erklärung ist nur wirksam, wenn sie zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt eingereicht wird; einfache E‑Mails oder ungeprüfte Briefe genügen nicht. Legen Sie Sterbeurkunde, Nachweis Ihrer Berufung (z. B. Testament) und gegebenenfalls Vollmachts- oder Vertretungsnachweise bei, da das Gericht sonst Rückfragen stellt oder die Erklärung nicht anerkennt.
  • Typische Gründe und Beratung: Häufige Motive für den Verzicht sind ein überschuldeter Nachlass, unklare Vermögensverhältnisse oder familiäre Verwicklungen; in einfachen Fällen kann ein standardisiertes Muster genügen. Bei komplexen Sachverhalten (Auslandsbezug, Minderjährige, Testamentskonstruktionen oder unklarer Fristberechnung) sollten Sie unverzüglich fachliche Beratung in Anspruch nehmen, da Formfehler und Fristversäumnisse erhebliche Nachteile nach sich ziehen.
Abschnitt 1 von 6

Ausschlagung Erbschaft: Bedeutung, Gründe, Konsequenzen

Eine Erbschaft ist nicht immer ein Gewinn – wer Schulden übernimmt oder rechtliche Konflikte fürchtet, kann das Erbe ausschlagen. Dieser Überblick erklärt, was die Ausschlagung einer Erbschaft bedeutet, welche typischen Gründe es dafür gibt und welche Folgen sich daraus ergeben.

Was bedeutet es, eine Erbschaft auszuschlagen?

Die Ausschlagung Erbschaft ist eine formelle Erklärung, mit der Sie auf Ihr gesetzliches oder testamentarisches Erbrecht verzichten. Juristisch werden Sie dadurch so behandelt, als hätten Sie nie zum Kreis der Erben gehört (§ 1953 BGB). Die Erbfolge geht automatisch an nachrückende Personen über – etwa Geschwister, Kinder oder im letzten Schritt der Staat.

Eine Ausschlagung muss aktiv erfolgen. Wer innerhalb der gesetzlichen Frist nichts unternimmt, gilt automatisch als Erbe mit allen Rechten und Pflichten. Das kann vor allem dann problematisch sein, wenn der Nachlass überschuldet ist oder komplexe Verpflichtungen daran geknüpft sind.

Herr L. erfährt durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, dass er testamentarisch zum Alleinerben eines entfernten Verwandten eingesetzt wurde. Da der Nachlass aus alten Verbindlichkeiten und mehreren unklaren Bankkonten besteht, entscheidet er sich, das Erbe auszuschlagen. Rechtlich wird er dadurch rückwirkend behandelt, als wäre er nie Erbe geworden.

Typische Gründe für die Ausschlagung einer Erbschaft

Die Gründe, eine Erbschaft nicht anzutreten, sind vielfältig. In den meisten Fällen geht es um den finanziellen Zustand des Nachlasses oder um persönliche Erwägungen. Wer das Erbe ausschlägt, tut das meist aus einem der folgenden Gründe:

  • Überschuldeter Nachlass: Übersteigen Schulden und Verbindlichkeiten den Wert des Erbes, würde der Erbe unter Umständen haften – das kann durch Ausschlagung vermieden werden.
  • Geringwertiger oder unklarer Nachlass: Wenn kein nennenswerter Vermögenswert vorhanden ist oder der Nachlass aus problematischen Posten besteht (z. B. streitige Forderungen, unklare Eigentumsverhältnisse).
  • Verstrickte Familienverhältnisse: Bei Konflikten in der Familie oder bei erbrechtlichen Streitigkeiten kann die Ausschlagung helfen, sich rechtlich zu distanzieren.
  • Pflichtteilsstrategie oder Steuervorteile: In bestimmten Konstellationen kann eine Ausschlagung genutzt werden, um nachrückenden Erben bessere Freibeträge zu sichern.

Unabhängig vom Motiv ist entscheidend: Die Ausschlagung muss formgerecht erfolgen, andernfalls bleibt sie wirkungslos. Das Schreiben selbst kann mithilfe des interaktiven Chat-Assistenten auf dieser Seite individuell erstellt werden.

Abschnitt 2 von 6

Frist und Form der Ausschlagung Erbschaft

Damit die Ausschlagung Erbschaft wirksam wird, müssen sowohl Frist als auch Form strikt eingehalten werden. Dieses Kapitel erläutert, welche Fristen gelten, wie die Erklärung abgegeben werden muss und welche Kosten dabei entstehen können.

Wie lange kann man eine Erbschaft ausschlagen?

Die Frist zur Ausschlagung beträgt grundsätzlich 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Stellung als Erbe Kenntnis erlangen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Wussten Sie bereits früher vom Todesfall, aber nicht von Ihrer Erbenstellung (etwa weil ein Testament später eröffnet wird), beginnt die Frist erst mit dieser Kenntnis.

Liegt ein Auslandsbezug vor – etwa weil der Erblasser im Ausland lebte oder Sie sich zum Fristbeginn im Ausland aufgehalten haben – verlängert sich die Frist auf 6 Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Entscheidend ist der tatsächliche Wohnsitz oder Aufenthalt, auch bei Urlaubsreisen mit Übernachtung.

Notieren Sie sich den Tag, an dem Sie sicher wussten, dass Sie Erbe geworden sind. Ab diesem Tag läuft die Ausschlagungsfrist – eine Fristverlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wird die Frist versäumt, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. Ein späterer Widerruf oder eine Anfechtung sind nur unter engen Voraussetzungen möglich (siehe Kapitel Rechtliche Folgen).

Welche Form muss die Ausschlagungserklärung haben?

Die Ausschlagung ist nur wirksam, wenn sie entweder zur Niederschrift beim Nachlassgericht erklärt oder notariell beglaubigt und an das Gericht gesendet wird (§ 1945 BGB). Ein einfaches Schreiben, eine E-Mail oder ein Fax reichen nicht aus.

Bei der persönlichen Erklärung gehen Sie mit Ausweis zu Ihrem zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) oder auch zu Ihrem Wohnortgericht, das die Erklärung weiterleitet. Alternativ können Sie Ihre Unterschrift beim Notar beglaubigen lassen und die Erklärung dann fristgerecht an das Nachlassgericht senden.

NachlassgerichtNotar mit Postversand
OrtPersönlich vor Ort (auch beim Amtsgericht am Wohnort)Unterschrift beim Notar, Versand durch Sie
FristbeginnErklärung direkt vor GerichtTag des Eingangs beim Gericht zählt
FormvorgabeMündlich zur NiederschriftSchriftlich mit beglaubigter Unterschrift
BelegGericht bestätigt NiederschriftNotar erstellt Urkunde, Versandnachweis durch Einschreiben empfohlen

In beiden Fällen sollten Sie folgende Angaben bereithalten: vollständiger Name und Anschrift des Erblassers, Sterbedatum, Aktenzeichen (falls bekannt), Ihre Erbenstellung (gesetzlich oder testamentarisch), und gegebenenfalls ein Hinweis auf Auslandsbezug oder Vertretungsmacht bei Minderjährigen.

Frau T. möchte das Erbe ihres Onkels ausschlagen. Sie vereinbart einen Termin beim Amtsgericht ihres Wohnorts und erklärt dort die Ausschlagung zur Niederschrift. Die Rechtspflegerin notiert die Erklärung, Frau T. unterzeichnet – damit ist die Ausschlagung formwirksam erklärt.

Welche Kosten entstehen bei der Ausschlagung?

Die Ausschlagung ist nicht kostenlos, aber vergleichsweise günstig. Beim Nachlassgericht fällt eine pauschale Gebühr von 30 € an. Bei notarieller Beglaubigung richtet sich das Honorar nach dem Geschäftswert des Nachlasses – meist liegen die Kosten zwischen 20 € und 70 €, zuzüglich Auslagen.

Wer sich zusätzlich beraten lässt (z. B. bei einem Anwalt), muss mit weiteren Gebühren rechnen. Diese richten sich nach dem Vergütungsgesetz und dem Nachlasswert.

  • Nachlassgericht: 30 € pauschal
  • Notar (Beglaubigung): 20 €–70 €, je nach Wert
  • Beratung Anwalt: nach RVG oder Honorarvereinbarung
Wenn das Gericht weit entfernt ist, kann die notarielle Variante sinnvoller sein – sie ist ortsunabhängig, wenn auch etwas teurer.

Abschnitt 3 von 6

Individuelles Ausschlagung Erbschaft Muster mit KI erstellen

Sie möchten Ihre Ausschlagungserklärung nicht selbst formulieren? Mit dem interaktiven KI-Tool auf dieser Seite können Sie in wenigen Minuten ein vollständiges Ausschlagung Erbschaft Muster erstellen – individuell an Ihre Angaben angepasst und sofort einsatzbereit.

So funktioniert der KI-Muster-Generator

Der Generator stellt Ihnen gezielt die Informationen zusammen, die für eine korrekte Ausschlagung relevant sind.

Der Ablauf ist einfach:

  • Start per Klick: Sie starten den Assistenten mit einem Klick auf „Individuelles Muster erstellen“ – keine Registrierung erforderlich.
  • Kurze Fragen beantworten: Herbert | HEREDITAS » Erb-Assistent fragt nach den wichtigsten Angaben, etwa ob Sie gesetzlich oder durch Testament erben, ob ein Auslandsbezug besteht oder ob die ausschlagende Person minderjährig ist.
  • Automatisierte Umsetzung: Auf Basis Ihrer Angaben generiert Herbert | HEREDITAS » Erb-Assistent ein vollständiges Schreiben mit angepasstem Fristvermerk, Nachweishinweisen und formgerechter Formulierung.
  • Ergebnis sofort nutzen: Das Schreiben wird direkt im Browser angezeigt – Sie können es kopieren, anpassen, ausdrucken oder weiterleiten.
Sie brauchen keine Formulierungskenntnisse – das System erkennt automatisch, welche rechtlichen Besonderheiten (z. B. Testamentsvollstreckung, Vertretung Minderjähriger) in Ihrem Fall gelten, und passt das Dokument entsprechend an.

Welche Angaben werden abgefragt – und warum?

Der Assistent fragt nur die wirklich relevanten Punkte ab – nicht mehr, nicht weniger. Die Eingaben dauern meist unter 3 Minuten. Gefragt wird unter anderem nach:

  • Grundlage der Erbenstellung: Gesetzlich, Testament oder Erbvertrag – diese Info beeinflusst den Textaufbau und mögliche Nachweise.
  • Testamentsvollstreckung: Wenn eine solche angeordnet ist, muss sie im Schreiben erwähnt werden – inklusive Platzhalter für den Namen des Vollstreckers.
  • Auslandsbezug: Erforderlich zur korrekten Fristberechnung (6 Wochen oder 6 Monate) und zur Formulierung des Fristabschnitts.
  • Volljährigkeit: Nur volljährige Personen können selbst ausschlagen; sonst muss ein Vertreter mit oder ohne familiengerichtliche Genehmigung handeln.
  • Vertretungsmacht: Relevante Ergänzung bei Minderjährigen – wird automatisch abgefragt, wenn das Alter entsprechend angegeben ist.

Diese Angaben genügen, um ein rechtssicheres Formular zu erstellen – sämtliche Textblöcke werden dynamisch aus Ihren Antworten erzeugt. Unklare Punkte (z. B. Fristbeginn) werden im Text offen gelassen oder mit Hinweisen versehen.

Sie geben an, dass Sie gesetzlicher Erbe sind, sich zum Zeitpunkt der Mitteilung im Ausland aufhielten und die ausschlagende Person minderjährig ist. Herbert | HEREDITAS » Erb-Assistent erstellt ein Muster mit 6-Monats-Frist, Auslandsbezugshinweis und einem Vertretungsblock inklusive Hinweis auf familiengerichtliche Genehmigung.

Was Sie erhalten – und wie Sie das Muster verwenden

Nach der Eingabe zeigt Herbert | HEREDITAS » Erb-Assistent das vollständige Schreiben direkt an – Sie erhalten:

  • Formuliertes Ausschlagungsschreiben: Mit Betreff, Einleitung, rechtlicher Begründung, Fristangabe, Hinweis auf Formvorschriften und abschließender Bitte um Bestätigung.
  • Platzhalter für persönliche Daten: In eckigen Klammern [ ] markierte Felder (Name, Geburtsdatum, Gericht, Datum), die Sie selbst ausfüllen.
  • Beilagenliste: Automatisch erzeugt anhand Ihrer Angaben – z. B. Sterbeurkunde, Testament, Nachweise zur Vertretung oder Auslandsunterlagen.

Sie können das Schreiben anschließend ausdrucken oder beim Notar verwenden, wenn Sie die Ausschlagung beglaubigen lassen möchten. Alternativ bringen Sie es zum Gericht mit und erklären dort die Ausschlagung zur Niederschrift.

Notieren Sie sofort den Tag, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren; ab dann läuft die Ausschlagungsfrist grundsätzlich sechs Wochen (bei Auslandsbezug sechs Monate) — wird die Frist versäumt, gilt die Erbschaft als angenommen.

Foto Dr. Stephan Seitz
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

Abschnitt 4 von 6

So könnte Ihr Ausschlagung Erbschaft Muster aussehen

Damit Sie sich vorstellen können, wie das fertige Schreiben aus dem KI-Assistenten aussieht, zeige ich Ihnen hier einen realitätsnahen Muster-Auszug. Alle Inhalte basieren auf Standardfällen mit gesetzlichen Vorgaben und den Angaben, die Sie im Chat machen.

Beispieltext: Ausschlagung bei gesetzlicher Erbfolge, kein Auslandsbezug

Dieses Beispiel geht davon aus, dass die ausschlagende Person volljährig ist, keine Testamentsvollstreckung vorliegt und keine besonderen Nachweise benötigt werden.

[Absender: Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt]

[Ort, Datum]

An das Amtsgericht
Nachlassgericht
Musterstraße 99
12345 Erbschaftshausen

Betreff: Ausschlagung der Erbschaft im Nachlass des Herrn Karl Mustermann

Aktenzeichen: [falls bekannt]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich die Ausschlagung der Erbschaft im Nachlass des Herrn Karl Mustermann, geboren am 01.02.1950, verstorben am 15.09.2025, aus allen Berufungsgründen.

Erbberufung

Grundlage der Berufung: Gesetzliche Erbfolge

Frist

Die Ausschlagung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist.

Die Frist beträgt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB).

Kenntnis vom Anfall der Erbschaft besteht seit dem 25.09.2025.

Auslandsbezug

Es besteht kein Auslandsbezug.

Wirkung der Ausschlagung

Mir ist bekannt, dass mit wirksamer Ausschlagung der Anfall der Erbschaft als nicht erfolgt gilt (§ 1953 Abs. 1 BGB).

Mir ist ferner bewusst, dass die Ausschlagung weder unter Bedingung noch befristet erklärt werden kann (§ 1947 BGB) und dass bei Fristversäumnis die Erbschaft als angenommen gilt (§ 1943 BGB).

Ich bitte um entsprechende Vermerkung in den Nachlassakten und um Bestätigung des Eingangs.

Beigefügte Unterlagen: Sterbeurkunde; Meldebescheinigung des Erblassers

Mit freundlichen Grüßen

[Max Mustermann, Unterschrift]

Was Sie noch ergänzen müssen

Das hier gezeigte Muster enthält bereits alle strukturellen Pflichtangaben. Dennoch müssen Sie einzelne Platzhalter individuell ergänzen:

  • Persönliche Daten: Tragen Sie Name, Adresse, Geburtsdatum, Gericht und aktuelles Datum vollständig ein.
  • Erbfallbezogene Angaben: Ergänzen Sie Name, Geburts- und Sterbedatum des Erblassers sowie das Datum Ihrer Kenntnis vom Erbfall.
  • Gerichtsanschrift: Ermitteln Sie das zuständige Nachlassgericht – meist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers.
  • Unterlagenliste prüfen: Abhängig von Ihren Angaben im Generator kann die Beilagenliste weitere Dokumente enthalten (z. B. Testament, Genehmigung bei Minderjährigen).
Nach dem Kopieren in Ihr Textverarbeitungsprogramm oder den Ausdruck tragen Sie Ihre Angaben gut lesbar ein. Für das Gericht ist wichtig, dass keine Pflichtfelder leer bleiben.

Icon Weitere Artikel Muster Ausschlagung Erbschaft: Meine weiteren Artikel

  • Icon Erbschein beantragen Muster: individuelle Vorlage per KI
    Erbschein beantragen Muster: individuelle Vorlage per KI
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 24. Oktober 2025

  • Icon Nachlassverzeichnis Muster: individuelle Vorlage per KI
    Nachlassverzeichnis Muster: individuelle Vorlage per KI
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 31. Oktober 2025

  • Icon Nachlassgericht: Aufgaben rund um Nachlass und Erbe
    Nachlassgericht: Aufgaben rund um Nachlass und Erbe
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2025

  • Icon Nachlassinsolvenz: Ablauf, Rechtslage und Tipps für Erben
    Nachlassinsolvenz: Ablauf, Rechtslage und Tipps für Erben
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2025

  • Icon Nachlasspflegschaft: Sicherung Nachlass für Erbe
    Nachlasspflegschaft: Sicherung Nachlass für Erbe
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2025

  • Icon Erbrecht: Praxiswissen für Miterben einer Erbengemeinschaft
    Erbrecht: Praxiswissen für Miterben einer Erbengemeinschaft
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2025

Abschnitt 5 von 6

Vorteile und Grenzen des KI-basierten Ausschlagung Erbschaft Formulars

Der KI-gestützte Generator bietet eine schnelle, strukturierte Hilfe zur Erstellung eines rechtssicheren Musters. Dennoch gilt: Nicht jeder Einzelfall lässt sich automatisiert abbilden. In diesem Kapitel erfahren Sie, wann das Formular genügt – und wann persönliche Beratung sinnvoll ist.

In diesen Fällen reicht das KI-Muster aus

Für einfache Konstellationen ist das automatisierte Ausschlagung Erbschaft Formular ideal geeignet. Die meisten Nutzer profitieren besonders dann, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Typische Anwendungsbereiche sind:

  • Überschaubarer Nachlass: Keine komplexen Vermögenswerte oder Schulden, kein Erbstreit
  • Klare Erbfolge: Gesetzliche Erbfolge oder eindeutiges Testament ohne Sonderregelungen
  • Keine Streitigkeiten: Alle Beteiligten kennen ihre Rolle; keine Anfechtung zu erwarten
  • Kein Auslandsvermögen: Der Erblasser hatte Wohnsitz und Vermögen nur in Deutschland

In diesen Fällen genügt meist das durch Herbert | HEREDITAS » Erb-Assistent erstellte Muster. Es enthält die passenden Textbausteine, die auf Ihre Eingaben zugeschnitten sind. Auch juristisch weniger erfahrene Personen können damit eine formgerechte Ausschlagung vorbereiten.

Wenn Sie sich in Ihrer Konstellation wiederfinden und keine Sonderfragen haben, ist das KI-Muster eine zuverlässige Grundlage zur Erstellung Ihrer Ausschlagungserklärung.

Wann Sie besser juristischen Rat einholen

Der Assistent bietet keine Rechtsberatung – und kann auch keine individuellen Risiken bewerten. In folgenden Fällen ist anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen:

  • Unklarer Fristbeginn: Sie wissen nicht genau, wann die Ausschlagungsfrist zu laufen begann
  • Testament mit Sonderregeln: z. B. Vor-/Nacherbschaft, Auflagen, Bedingungen oder Vermächtnisse
  • Internationaler Bezug: Wohnsitz, Vermögen oder Urkunden im Ausland; ggf. ausländisches Erbrecht
  • Vertretung Minderjähriger mit Unklarheiten: Streit um das Sorgerecht oder noch keine familiengerichtliche Genehmigung
  • Anfechtung einer früheren Annahme: Sie haben bereits gehandelt und möchten nun doch ausschlagen

In diesen Situationen genügt ein generiertes Formular nicht. Hier können sich falsche Angaben oder Formfehler erheblich auswirken – etwa durch Fristversäumnis oder unwirksame Erklärung. Ein spezialisiertes Anwaltsbüro kann prüfen, ob eine Ausschlagung noch möglich ist oder wie mit Konflikten umzugehen ist.

Abschnitt 6 von 6

Praxis-Tipps: Muster nutzen, Unterlagen vorbereiten, Fehler vermeiden

Damit Ihre Ausschlagung wirksam ist, reicht ein gutes Muster allein nicht aus. Dieses Kapitel zeigt Ihnen, wie Sie die Erklärung richtig einreichen, welche Unterlagen Sie brauchen – und welche Fehler Sie auf jeden Fall vermeiden sollten.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Vor dem Absenden oder Vorlegen Ihrer Ausschlagungserklärung sollten Sie einige Dokumente zusammenstellen. Diese werden entweder direkt benötigt oder können auf Rückfrage des Gerichts hilfreich sein:

  • Sterbeurkunde des Erblassers: im Original oder als beglaubigte Kopie
  • Meldebescheinigung des Erblassers: zur Klärung des zuständigen Nachlassgerichts
  • Testament oder Erbvertrag: nur bei nicht gesetzlicher Erbfolge; Kopie und Eröffnungsniederschrift beifügen
  • Vertretungsnachweise: bei minderjährigen Erben: Sorgerechtsnachweis, ggf. familiengerichtliche Genehmigung
  • Notarielle Beglaubigung (falls gewählt): unterschriebene Erklärung mit Beglaubigungsvermerk

Das KI-Muster enthält bereits eine automatisch erzeugte Beilagenliste, abhängig von Ihren Angaben. Prüfen Sie diese sorgfältig und ergänzen Sie ggf. fehlende Nachweise.

Fertigen Sie sich eine Kopie der unterschriebenen Ausschlagungserklärung an, bevor Sie sie beim Gericht einreichen – als Nachweis für Ihre Unterlagen.

So reichen Sie die Ausschlagung korrekt ein

Sie haben zwei Möglichkeiten: persönlich beim Amtsgericht oder per Post mit notarieller Beglaubigung.

Persönlich beim GerichtNotariell mit Postversand
OrtAm Amtsgericht (Nachlassgericht oder Wohnort)Beim Notar Ihrer Wahl
FristwahrungAbgabe zählt sofortMaßgeblich ist Eingang beim Gericht
Kostenca. 30 €ca. 20–70 € + Versand
Geeignet bei …Wohnortnah, kurzfristigEntfernter Wohnort, flexibler Termin

Wichtig ist, dass die Frist gewahrt bleibt: Das Schriftstück muss beim Nachlassgericht innerhalb von sechs Wochen bzw. sechs Monaten eingehen.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Viele Ausschlagungen scheitern nicht am Willen, sondern an Formfehlern. Die folgenden Fehler passieren besonders oft – und lassen sich leicht vermeiden:

  • Fristversäumnis: Wer zu spät ausschlägt, gilt automatisch als Erbe (§ 1943 BGB)
  • Falsche Form: Eine einfache E-Mail oder ein Brief ohne Beglaubigung ist unwirksam
  • Fehlende Nachweise: Ohne Sterbeurkunde oder Gerichtsnachweis verzögert sich die Bearbeitung
  • Minderjährige Kinder nicht berücksichtigt: Schlägt ein Elternteil aus, werden die Kinder automatisch zu Erben (§ 1953 Abs. 2 BGB) – und müssen ggf. selbst fristgerecht ausschlagen
Frau N. schickte ihre Ausschlagung per normalem Brief – ohne Beglaubigung. Das Gericht erkannte die Erklärung nicht an, da die Form nicht gewahrt war. Die Frist war verstrichen – sie galt damit als Erbin und haftete für die Nachlassverbindlichkeiten.

Thumbnail Muster Ausschlagung Erbschaft
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet es, eine Erbschaft auszuschlagen?

Die Ausschlagung ist eine formelle Erklärung, mit der Sie auf Ihr gesetzliches oder testamentarisches Erbrecht verzichten; rechtlich gelten Sie dann rückwirkend, als wären Sie nie Erbe geworden (§ 1953 BGB). Dadurch tritt die Erbfolge automatisch an nachrückende Personen über; unterlassen Sie eine rechtzeitige Ausschlagung, gelten Sie als angenommener Erbe mit allen Rechten und Pflichten.

Welche Formvorgaben gelten — reicht ein einfacher Brief oder brauche ich ein Formular?

Die Ausschlagung muss entweder zur Niederschrift beim Nachlassgericht erklärt oder notariell beglaubigt und an das Gericht gesandt werden; ein einfacher Brief, E‑Mail oder Fax ist unwirksam (§ 1945 BGB). Ein vorgefertigtes Ausschlagung-Erbschaft-Formular kann genutzt werden, ersetzt aber nicht die erforderliche Niederschrift oder Beglaubigung.

Wie lange habe ich Zeit, die Erbschaft auszuschlagen und wann beginnt die Frist?

Die Frist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Stellung als Erbe Kenntnis erlangen; bei Aufenthalt im Ausland oder Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 BGB). Wird die Frist versäumt, gilt die Erbschaft als angenommen und ein späteres Ausschlagen ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Kann ich ein Muster oder einen KI‑Generator für die Ausschlagung verwenden und wann brauche ich einen Anwalt?

Ein Ausschlagung-Erbschaft-Muster oder KI‑Generator ist für einfache Fälle (klarer Nachlass, keine Auslandswerte, keine Testamentssonderregeln) meist ausreichend und hilft, alle Pflichtangaben zu enthalten. Bei unklarem Fristbeginn, internationalen Bezügen, komplexen Testamentsregelungen, Vertretungsfragen bei Minderjährigen oder wenn bereits gehandelt wurde, ist aber dringend juristischer Rat empfehlenswert.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Muster Ausschlagung Erbschaft:

Kommentare

Bislang keine Kommentare.

Schreiben Sie Ihren Kommentar!

Ihr Name und Ihr Kommentar werden veröffentlicht und entsprechend meiner Datenschutzerklärung verarbeitet.

Dr. Stephan Seitz

Dieser Beitrag wurde recherchiert und veröffentlicht von Dr. Stephan Seitz

Mein Name ist Dr. Stephan Seitz. Ich habe an der LMU München Jura studiert, 2006 mein Staatsexamen abgelegt und anschließend an der Universität Regensburg promoviert. Seitdem verbinde ich juristisches Fachwissen mit meinen eigenen Erfahrungen im Erbrecht und lasse dieses Wissen in meinen Ratgeber einfließen. Mehr zu meinem Werdegang und beruflichen Stationen finden Sie bei Interesse auf LinkedIn.

Die Idee zu dieser Webseite entstand, als ich selbst Teil einer Erbengemeinschaft war. Ich habe die Spannungen, rechtlichen Fragen und Unsicherheiten, die viele Miterben belasten, hautnah erlebt. Mit HEREDITAS » Ratgeber Erbengemeinschaft möchte ich juristische Grundlagen und Lösungswege verständlich darstellen und so Orientierung bieten.

Meine Inhalte sind für Sie kostenfrei. Mögliche Werbelinks, die zur Finanzierung beitragen, sind transparent gekennzeichnet.

Sie erreichen mich über die Kontaktseite.


Ich bin Mitglied in der

DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.)

Bislang keine Bewertungen


Diesen Beitrag teilen