Urteil BFH: Grabkosten senken die Erbschaftssteuer
BFH, Urteil vom 22.01.2020 – II R 41/17 Bedeutung des Urteils Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern dritte Personen bestattet sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn sich bereits der Erblasser für die Dauer des Nutzungsrechts zur Pflege verpflichtet hatte und diese Pflicht auf den Erben übergegangen ist. Abzugsfähig sind die am Bestattungsort üblichen Grabpflegekosten für die Laufzeit des Grabnutzungsrechts. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Inhaltsverzeichnis: Darum geht es auf dieser Seite Bedeutung des Urteils Sachverhalt Entscheidung Mehr zum Thema Grabkosten senken die Erbschaftssteuer Sachverhalt …