HEREDITAS Blog

Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2023 von Dr. jur. Stephan Seitz

Praxisbericht aus einer Erbengemeinschaft: Die Erfahrungen von Anne Schröder mit 25 Miterben

3 Minuten sinnvoll investierte Lesezeit
 

Frau Schröder hat mich Anfang 2022 per E-Mail kontaktiert. Sie war Miterbin einer Erbengemeinschaft mit über 50 erbberechtigten Personen und zuletzt 26 Miterben, die die Erbschaft angenommen haben und damit Mitglieder der Erbengemeinschaft wurden.

Von 2015 bis 2021 hat Frau Schröder alle Höhen und Tiefen durchlebt – und sie hat darüber ein Buch verfasst: „Erbengemeinschaften sind nichts für Weicheier“*. Darin beschreibt sie ihre erlebten Phasen, Allianzen mit „willigen“ Miterben, Personen, die sich selbst zu wichtig nehmen und damit die ganze Erbengemeinschaft behindern, Überraschungen auf der Zielgeraden zur Auseinandersetzung und vieles mehr. Ein toller Bericht und für mich Anlass genug mit Frau Schröder über ihre Erfahrungen zu sprechen.

Dr. Stephan Seitz
Hier schreibt Dr. jur. Stephan Seitz

Mein Name ist Stephan Seitz, ich bin Jurist und war vor wenigen Jahren selbst Teil einer Erbengemeinschaft. Dabei wurde mir klar: Miterben wollen keinen Streit, sondern eine Lösung. Alles was Sie dafür wissen müssen, schreibe ich hier auf.
 
Bitte beachten Sie meine rechtlichen Hinweise für diese Webseite. Der Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung sowie zur Unterhaltung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder vergleichbaren Experten auf dem jeweiligen Fachgebiet.

Dr. Stephan Seitz: Hallo Frau Schröder. Ich habe mich sehr gefreut, dass Sie mich kontaktiert haben. Auch ich war Teil einer Erbengemeinschaft, mit 16 Miterben. Bei Ihnen waren es 26! Wie ist es denn dazu gekommen?

Anne Schröder: Da ich seltsamer Weise beim Amtsgericht noch unter altem Namen und Adresse geführt wurde und ich dies berichtigen ließ, wurden weiterhin Anfragen und Dokumente an mich geschickt. Schnell stellte sich heraus, dass alle Erbkandidaten nichts mit Bürokratie am Hut hatten. Ich begann mit Recherchen und so war ich die Ansprechpartnerin. Ich versuchte zu delegieren, doch es scheiterte mit Unzuverlässigkeiten.

Dr. Stephan Seitz: In der Tat. Als Erbengemeinschaft ist man gewissermaßen zwangsverbunden. Auch der Gesetzgeber ist da eindeutig: eine Erbengemeinschaft soll nicht dauerhaft erhalten bleiben, sondern ist auf Auseinandersetzung gerichtet. Dummerweise nur bietet das BGB kaum taugliche Regelungen, um die vorübergehende Verwaltung und letztlich Auseinandersetzung zu ermöglichen. Was waren denn Ihre Erfahrungen?

Anne Schröder: In unserem Fall konnte man auf keinen Fall pauschal einen Paragraphen anwenden, denn bei einigen Festlegungen und Entscheidungen, musste ich Vollmachten der einzelnen Erben einholen und dies war schon ein Kraftakt. 25 (ich die 26ste) wollten erben, aber nichts dafür tun.

Dr. Stephan Seitz: Wie Sie es beschreiben, das ist echt eine Herausforderung! Da werden Personen mit unterschiedlichen Interessen, zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten zusammengeworfen und man hat meist nicht die Möglichkeit über einen Mehrheitsbeschluss Fortschritt zu erzielen. So komisch es klingt, aber gerade die wichtigen Schritte zur Auseinandersetzung sind ja die Übertragung von Vermögensanteilen auf einzelne Miterben oder Dritte. Und da gilt das Prinzip der Einstimmigkeit! Wie haben Sie das gelöst?

Praxisbericht Erbengemeinschaft

Anne Schröder: Tja, bei jedem „neuen“ Schritt informierte ich die Miterben. Wenn ich auf negative Diskussionen stieß, habe ich mit den rechtlichen Folgen und Konsequenzen argumentiert. Dazu half mir Ihre Internetseite sehr. Ich kaufte mir auch Literatur darüber, jedoch ist dies für einen Laien mühselig.

Dr. Stephan Seitz: Ich habe mich übrigens gefreut, dass ihre Recherche im Internet Ihnen geholfen hat. Sie haben auch meine Webseite als Quelle in Ihrem Buch angegeben. Was denken Sie, wo kann das Internet helfen und ab wann braucht man professionelle Unterstützung bei der Erbteilung?

Anne Schröder: Also ohne Internet und Ihre Seite wäre ich oft verzweifelt. Da ein Miterbe sich gegen alles auflehnte, was ich ermittelte oder erledigte, wollte die Mehrheit ihn aus der Erbengemeinschaft ausschließen. Dazu befragte ich einen „Onlineanwalt“. Der antwortete mir präzise, dass dies nicht möglich sei. So brauchte ich die Solidarität der anderen Miterben. Da ich unser positives Ziel erläuterte, waren alle bereit den Quertreiber umzustimmen.

Dr. Stephan Seitz: Wenn Sie gedanklich nochmal ein paar Jahre zurück gehen: was würden Sie jetzt anders machen?

Anne Schröder: Ich denke, ich würde es genauso wieder machen, denn die bürokratischen Zeitfenster und die unterschiedlichen Charaktere der Miterben, kann man nie kalkulieren. Wenn ich diverse Behörden anrufen musste, schrieb ich mir vorher gezielt Fragen auf und war freundlich, was ich meist zurückbekam. Einige Freunde und Bekannte hätten alles schon nach einem Jahr hingeworfen. Über mein Durchhaltevermögen habe ich mich selbst gewundert. Es wäre auch eine dumme Entscheidung gewesen, mittendrin aufzuhören.

Dr. Stephan Seitz: Hatten Sie sich auch mal Gedanken dazu gemacht, Ihren Erbteil zu verkaufen?

Anne Schröder: Nein. Die Miterben waren mit der Erbangelegenheit so überfordert. Eine zusätzliche Option hätte dazu geführt, dass es weitere Jahre gedauert hätte.

Dr. Stephan Seitz: In der Tat. Bei 26 Miterben ist der Verkauf nur attraktiv, wenn mehrere Miterben den Erbteil verkaufen. Sonst wird das zu kleinteilig und für potentielle Käufer macht das wirtschaftlich keinen Sinn. Ich möchte trotzdem nochmal auf „quergehende“ Miterben zurückkommen. Was war ihr Erfolgsrezept, um am Ende doch erfolgreich zu sein?

Anne Schröder: Im Laufe der Zeit kamen ja Institutionen wie ein Makler und eine Bank hinzu. Mit diesen Ansprechpartnern hatte ich großes Glück. Sie halfen mir weiter mit erfahrenen Argumenten und bestärkten mich, wenn ich mal wieder frustriert oder wütend war auf sogenannte Quergehende. Ich bin schon stolz, dass wir es geschafft haben. Mit 25 Miterben ist es sehr schwer auszusteigen. Deshalb sollte man sich innerhalb der sechs Wochenfrist gut überlegen, ob man das Erbe annimmt oder ausschlägt.

Dr. Stephan Seitz: Ich denke das ist ein guter Tipp für meine Leser. Frau Schröder, ich danke Ihnen für den netten Austausch und die Erfahrungen, die Sie mit Ihrem Buch teilen!

Sie haben Interesse an dem Buch von Frau Schröder? „Erbengemeinschaften sind nichts für Weicheier“*.

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